Da kein Rechtsanspruch auf eine Förderung existiert und Sie zudem mit anderen Antragstellern um die verfügbaren Fördermittel konkurrieren, hängt ihre Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten, von der Art des Auswahlverfahrens und auch in hohem Maße von der Qualität Ihres eigenen Fördermittelantrags ab. Neben der Förderfähigkeit, d. h. der Übereinstimmung des im Förderantrag beschriebenen Projektes mit den in der Förderrichtlinie benannten Fördergegenständen und -bedingungen, wird in den allermeisten Fällen auch die Förderwürdigkeit bewertet. Die Förderwürdigkeit bewertet das Qualitätsniveau der zu fördernden Projekte bzw. der Förderanträge. Das Qualitätsniveau kann beispielsweise durch das Erreichen bzw. das Überschreiten einer Mindestpunktzahl in einem Bewertungsverfahren auf der Basis eines Scoringmodells oder auch über Expertenurteile eingeschätzt werden, mit dem die eingehenden Fördermittelanträge bewertet und priorisiert werden. Im Falle eines Scoringmodells sind alle Anträge, die eine bestimmte Punktzahl überschreiten, förderwürdig und können bewilligt werden, sofern ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Entscheidungsbefugnis über die Bewilligung obliegt dabei in allen Fällen der bewilligenden Stelle. Im Wesentlichen wählen die bewilligenden Stellen mit EU-Mitteln zu fördernde Projekte nach zwei Verfahren aus:

Definitionen:

Antrags-/Bewilligungsverfahren

Antrags-/Bewilligungsverfahren folgen dem Windhundprinzip (First-come-first-served-Prinzip): Die Projektanträge können in der Regel ganzjährig bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden. Die eingehenden Projektanträge werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und im Falle der Erfüllung der Anforderungen an Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewilligt, solange die finanziellen Mittel der jeweiligen Maßnahme dafür ausreichen. Grundsätzlich kommt als Förderzeitraum die gesamte Länge der Förderperiode von 2014 bis 2020 in Betracht (vgl. hierzu auch die Übersicht "Allgemeine Prinzipien der Inanspruchnahme von ESI-Fördermitteln").

Wettbewerbsverfahren

Wettbewerbsverfahren stellen die zweite, häufig eingesetzte Methode zur Auswahl geeigneter Förderprojekte dar: Dabei starten die bewilligenden Stellen in der Regel Wettbewerbsaufrufe und Interessensbekundungsverfahren, die die Möglichkeit bieten, in einem bestimmten, vorgegebenen Zeitraum einen Projektantrag einzureichen. Ein Teil dieser Anträge wird aus der Menge der eingereichten Anträge ausgewählt und gefördert. Üblicherweise werden zu diesem Zweck fachlich geeignete Jurys einberufen, die die Auswahl der am besten geeigneten Projektvorschläge treffen.

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