Wie unter dem Menüpunkt "Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten" beschrieben, muss ein bestimmter Anteil der förderfähigen Kosten aus Nicht-EU-Mitteln erbracht werden. Der Zuwendungsempfänger ist daher verpflichtet, eine öffentliche nationale oder auch regionale Kofinanzierung bzw. einen Eigenanteil zur Finanzierung des Projektes zu erbringen. Dabei kann ein gewisser Anteil öffentlicher Kofinanzierung vorgeschrieben werden. In einigen Fällen, wie auch häufig bei ELER-unterstützten Fördermaßnahmen der Fall, sind die EU-Mittel auch bereits mit nationalen Kofinanzierungsmitteln (Bundes- oder auch Landesmitteln) verknüpft, so dass keine zusätzliche Kofinanzierung oder nur noch ein kleinerer Teil als Kofinanzierung aufgebracht werden muss. Die entsprechenden Hinweise können Sie den Förderrichtlinien entnehmen bzw. bei der bewilligenden Stelle erfragen. Handelt es sich um einen öffentlichen Projektträger, gelten seine Eigenmittel auch als öffentliche Kofinanzierung. Private Projektträger, Vereine o. Ä. dagegen müssen in diesem Fall zusätzliche öffentliche Gelder zur Kofinanzierung ihres Projekts akquirieren. Manche Bundesländer halten für diese Projekte eigene Landesmittel zur Kofinanzierung bereit, beispielsweise in der LEADER-Förderung.

Ist keine der genannten Bedingungen erfüllt, ist es notwendig, den Kofinanzierungsanteil selbst aufzubringen. Das Kapitel gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Erbringung der Kofinanzierung, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr werden einige Facetten und Möglichkeiten, eine Kofinanzierung auf die Beine zu stellen, umrissen. Die nachfolgenden Ausführungen können daher als Grundlage für Ihre eigenen weiteren Recherchen und Ideen dienen. Welche Möglichkeiten zur Erbringung der Kofinanzierung tatsächlich im Rahmen einer bestimmten Fördermaßnahme bestehen, müssen Sie im Einzelfall in den entsprechenden Unterlagen recherchieren bzw. mit den entsprechenden Ansprechpartnern klären.

Mit Blick auf den Eigenanteil bzw. die Kofinanzierung ist insbesondere zu beachten, welche Kostenbestandteile eines Projektes förderfähig sind. Die entsprechenden Informationen können den Förderrichtlinien oder vergleichbaren Förderfähigkeitsregeln entnommen werden. Folgende Quellen eignen sich grundsätzlich zur Erbringung der nationalen Kofinanzierung bzw. des Eigenanteils:

  • Eigenmittel des Zuwendungsempfängers,
  • Zuschüsse staatlicher Einrichtungen,
  • Zuwendungen von Stiftungen und anderen fördernden Einrichtungen,
  • Spenden und Sponsoring.

Eigenmittel des Zuwendungsempfängers:

Klassischerweise stammt der Eigenanteil dabei aus den eigenen Haushaltsmitteln des Zuwendungsempfängers. Über eine Finanzierung aus verfügbaren finanziellen Mitteln („Eigenmitteln“) hinaus kann – wenn in den Förderrichtlinien oder durch die bewilligenden Stellen nicht ausgeschlossen – der Eigenanteil auch zumindest zu einem Teil durch Personal- und Sachleistungen erbracht werden, die durch den Projektträger bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Entsprechende Sachleistungen, die zur Erbringung der Eigenleistung anerkannt werden können, sind die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen sowie Grundstücken und Immobilien, aber auch Arbeitsleistungen. Zu beachten ist, dass die Förderung grundsätzlich nicht höher sein darf als der Anteil der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Sachleistungen. Mit anderen Worten: Es kann nur der Teil eines geförderten Projektes auch tatsächlich mit EU-Mitteln finanziert werden, der nicht durch entsprechende Sachleistungen erbracht wird. Ob für Ihre Projektidee eine entsprechende Kofinanzierungsmöglichkeit besteht, sollten Sie sofern für Sie relevant mit der bewilligenden Stelle abklären.

Zwar kann im Fall von Sachleistungen keine Barzahlung durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesen werden, Nachweise sind dennoch vonnöten:

  • Sollen beim Antragstellenden vorhandene Personalkapazitäten abgestellt werden, um im geförderten Projekt zu arbeiten, ist eine entsprechende schriftliche Abordnung erforderlich. Die geleistete Arbeitszeit für das geförderte Projekt ist z. B. über eine Zeiterfassung nachzuweisen. Hier gilt als Faustregel: die erbrachte Arbeitsleistung (in Arbeitsstunden ausgedrückt ergibt multipliziert mit den Arbeitskosten je Stunde den Betrag, der zu Kofinanzierung eingesetzt werden kann).
  • Beim Antragstellenden verfügbare Sachleistungen in Form von Räumen, technischer Ausstattung und Arbeitsplätzen sowie weiterer Dienstleistungen, wie z. B. Bewirtung, können ebenfalls zur Erbringung des Eigenanteils an einem geförderten Projekt eingebracht werden. Dazu zählen auch projektbezogene Kosten inkl. der Abschreibungen auf Geräte, Gebäude, Mietanteile inkl. Nebenkosten, Heiz- und Reinigungskosten usw. Auch diese sind marktüblich anzusetzen.
  • Auch unbezahlte Arbeit kann zur Aufbringung des Eigenanteils in geförderten Projekten eingesetzt werden. Der Wert derartiger Leistungen darf dabei unter Berücksichtigung des dafür notwendigen Zeitaufwandes mit dem Vergütungssatz für gleichwertige Arbeit im Kostenplan angesetzt werden.

Dabei ist der Wert aller genannten Formen von selbst erbrachten Sachleistungen marktüblich und damit angemessen anzusetzen. D. h., die Sachleistungen müssen mit einem Kostenansatz kalkuliert werden, mit dem sie am Markt üblicherweise erwerbbar wären. Die entsprechenden Kostenanteile müssen im Kostenplan separat ausgewiesen werden. Auch derartig erbrachte Sachleistungen werden vom Zuwendungsgeber überprüft. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, Ihre Pläne zur Finanzierung des Eigenanteils mit dem Zuwendungsgeber frühzeitig abzustimmen. Es sind stets die Bedingungen bindend, die der Zuwendungsgeber vorschreibt.

Weitere Möglichkeiten zur Erbringung der Kofinanzierung:

Hinweis

Über die eigene Erbringung des Eigenanteils hinaus ist es möglich, für dessen Finanzierung dritte Geldgeber zu gewinnen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen Anregungen bieten, welche Finanzierungswege grundsätzlich existieren, die Sie im Einzelfall prüfen könnten. Auch hier sollte zunächst die Förderrichtlinie der ausgewählten Fördermaßnahme daraufhin geprüft werden, ob die Kombination der EU-Mittel mit weiteren Fördermitteln erlaubt ist. In Förderrichtlinien und auch weiteren mit ihr in Verbindung stehenden Förderinformationen kann auch ein Ausschluss bestimmter nationaler Kofinanzierungsquellen festgelegt sein. Entsprechende Hinweise zur Kumulierbarkeit der EU-Fördermittel mit weiteren Finanzmitteln können wiederum auch bei den verantwortlichen verwaltenden Stellen erfragt werden.

Mögliche weitere Finanzierungsquellen sind Förderprogramme und weitere Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes, der Länder und sonstiger Gebietskörperschaften. Wie zu Beginn des Kapitels bereits angedeutet, sind die EU-Mittel z. B. im Falle des ELER oft bereits mit Bundes- und Landesmitteln verknüpft, so dass Zuwendungsempfänger in diesen Fällen oft keine weiteren Förderprogramme in Anspruch nehmen müssen. Sollten weitere Finanzierungsquellen notwendig sein, können z. B. die folgenden in Betracht kommen:

  • Landes- oder Bundeszuschüsse, z. B.: Zuschuss für die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte im Rahmen des BMUB-Programms „Nationale Klimaschutzinitiative“.
  • Haushaltsmittel und Programme sonstiger Gebietskörperschaften (Kommunen, Kreise, Regionalverbände [wie Metropolregionen-Verbände, Landschaftsverbände usw.]); Eigenmittel öffentlich-rechtlicher Zweckverbände und Eigenbetriebe (z. B. aus den Bereichen Abfall, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Verkehrsbetriebe usw.) auch „Intracting“ als Weiterentwicklung des „Contracting“-Begriffs. Der Unterschied zum Contracting ist, dass kein Dritter Geldgeber und Durchführender des Energieeinsparprojektes ist, sondern eine öffentliche Einrichtung selbst, die entsprechend einen besonderen Haushaltsposten zur Finanzierung des Projektes bildet und das Projekt aus den Einsparungen refinanziert.
  • Finanzierungsangebote die von öffentlichen Banken abgewickelt werden, wie z. B.:
    • Kreditprogramme der KfW oder der Landesförderbanken, z. B. für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sowie zur Unterstützung der Erschließung von Energieeinsparpotenzialen auf der Quartiersebene (z. B. KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“).
    • Revolvierende Fonds, die sich aus der Rückzahlung von Anschubfinanzierungen refinanzieren.

Neben öffentlichen Institutionen, die Fördermittel oder auch Eigenmittel bereitstellen können, kommen weitere private oder öffentliche Geldgeber und Organisationen in Frage. Hierzu zählen z. B.:

  • Initiativen und private oder öffentliche Zusammenschlüsse (z. B. Regionalmarketing-, Energieagenturen); hier sind insbesondere umlage- oder beitragsfinanzierte Modelle denkbar.
  • Stiftungen/Bürgerstiftungen/Mobilisierung bürgerschaftlichen Kapitals, die darauf basieren, dass viele kleinere Beiträge Einzelner eine (Ko-)Finanzierung ermöglichen (z. B. Energiegenossenschaften oder Crowdfunding [www.leihdeinerstadtgeld.de]).
  • Private Kredite, die sich über Amortisation der Investition refinanzieren (z. B. über Energieeinsparung) oder über Einnahmen aus dem Förderprojekt (hier ist allerdings besonders auf die beihilferechtliche Zulässigkeit zu achten!), beispielsweise über umwelt- und nachhaltigkeitsorientierte Privatbanken.
  • Contracting: Investition wird durch einen Dritten erbracht, der die Kofinanzierung als Eigenanteil aufbringt und eine Leistung zu einem Preis verkauft, der ihm die Investition rentierlich refinanziert.
  • Sponsoring: Zuschüsse durch Unternehmen, Banken, Versicherungen, die sich dadurch einen Werbe- und Imageeffekt erwarten.
  • Finanzielle Spenden und Sachspenden von Dritten.

Hinweis

Es gibt kein Patentrezept für einen erfolgreichen Projektantrag. Meist werden die Ausführungen in Förderanträgen mittels Scoring-Verfahren bewertet, d. h. es werden Punkte für die einzelnen Themenbereiche bzw. Fragen eines Förderantrages vergeben. Kein Bereich eines Antrages ist dabei unwichtig. Dieser Förderkompass liefert Ihnen allerdings wichtige Anhaltspunkte, welche Aspekte Sie bei Ihrer Antragstellung berücksichtigen sollten.

Zentral sind eine strukturierte Vorgehensweise bei der Antragstellung, ein auf die Ziele des Fördermittelgebers zugeschnittener Projektentwurf und eine zielgerichtete Beschreibung im Förderantrag. Zur Klärung von Fragen, die aus den verfügbaren Dokumenten nicht hervorgehen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fördermittelgeber ratsam.

Falls Sie nicht über die zeitlichen oder personellen Ressourcen für eine Erstellung eines Förderantrages verfügen oder Ihnen eine selbstständige Antragstellung mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden scheint, können Sie sich durch externe Fachleute im Bereich der Fördermittelberatung bei der Antragstellung unterstützen lassen. Auf entsprechende Förderprogramme spezialisierte Unternehmen können Sie sowohl hinsichtlich bestimmter Fragen beraten (z. B. förderrechtliche Fragen, Entwicklung von Projektideen oder auch in Bezug auf das Aufbringen der Kofinanzierung) als auch den Prozess der Antragstellung, inkl. einer möglichen späteren administrativen Begleitung und Abwicklung bis zum Abschluss des Förderprojektes für Sie übernehmen.

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