Hinter dem sperrigen Begriff der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds stehen im Kern vier große Politikfelder, in denen die Europäische Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Regionen aktiv ist, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen. Stark verkürzt dargestellt handelt es sich dabei um die Politikfelder:

  • Regional- und Strukturpolitik, abgedeckt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds, der allerdings in Deutschland nicht zum Einsatz kommt. Diese Politik zielt auf den Ausgleich von regionalen Ungleichgewichten sowie die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Unterstützt werden unter anderem Investitionen in Unternehmen, öffentliche Infrastrukturen (wie z. B. für Bildung und Forschung, Gesundheit, Umwelt) und Netzwerke zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren.
  • Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Integrationspolitik, abgedeckt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Der ESF zielt unter anderem auf die Gewährleistung eines hohen Beschäftigungsniveaus, eines hohen Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Qualität der Arbeitsplätze, des verbesserten Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt, der Unterstützung der geografischen und beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte, der sozialen Inklusion und der Chancengleichheit.  
  • Landwirtschaftspolitik und Politik für den ländlichen Raum, abgedeckt durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Zielstellung des ELER ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, wobei die Ziele Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz sowie Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften verfolgt werden. 
  • Meeres- und Fischereipolitik, abgedeckt durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Ziel des EMFF ist u. a. die Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur.

Die Struktur- und Investitionsfonds der EU unterstützen auch in der Förderperiode 2014-2020 ein breites Spektrum an Maßnahmen zur umweltgerechten, nachhaltigen Entwicklung sowie zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Die vorgesehenen Förderinstrumente richten sich in vielen Fällen auch an lokale, zivilgesellschaftliche und kommunale Akteure. Die ESI-Förderung ist generell gemäß Artikel 8 der Gemeinsamen Verordnung zu den ESI-Fonds dazu verpflichtet, die Ziele der Fonds gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu verfolgen.

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