Was ist der Kern des Ansatzes zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung?
Die ESI-Fondsförderung legt in dieser Förderperiode einen stärkeren Fokus auf die nachhaltige städtische Entwicklung und reserviert hierfür ein besonderes Mittelvolumen. Mit Hilfe der Fördergelder können die Städte ihren spezifischen ökologischen, klimatischen, wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Problemlagen mit maßgeschneiderten Lösungsansätzen begegnen. Der Ansatz soll im Rahmen integrierter Maßnahmen in städtischen Räumen umgesetzt werden, die sich auf eigene integrierte und sektorenübergreifende Entwicklungsstrategien der Gebiete beziehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stadtentwicklungskonzepte oder Raumentwicklungspläne handeln.
Die städtischen Behörden sollen in die Umsetzung der Förderung zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung einbezogen werden. So wirken sie an der Auswahl der zu genehmigenden Projekte mit. Zudem steht es den Bundesländern offen, bestimmte zusätzliche Aufgaben an die Stadtbehörden zu delegieren.
Für kommunale Akteure bietet der integrierte Ansatz zur nachhaltigen Stadtentwicklung folgende Chancen:
- Umsetzung eigener Entwicklungsstrategien innerhalb des Themenspektrums der ESI-Förderprogramme;
- Einbindung der Stadtbehörden durch Übertragung von Aufgaben zur Umsetzung der Förderung, mindestens die der Projektauswahl;
- Vereinfachte Finanzierung sektorübergreifender Projektbündel durch Abstimmung zwischen den ESI-Fonds;
- Reservierung von mindestens fünf Prozent der EFRE-Fördermittel in Deutschland für Maßnahmen zur intergrierten nachhaltigen Stadtentwicklung, die durch kommunale Akteure genutzt werden können.
Was kann gefördert werden und worauf sollte ich achten?
Inhaltlich können die Projekte zur integrierten urbanen Entwicklung das Förderspektrum des Fonds abdecken, aus dem sie unterstützt werden. In diesem Kontext kommt insbesondere der EFRE zum Einsatz, mindestens fünf Prozent der EFRE-Mittel sollen in Deutschland in die nachhaltige Stadtentwicklung fließen. Ergänzend kann der ESF für die Finanzierung entsprechender integrierter bildungs- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen herangezogen werden. Auch auf Bundesebene wird der ESF in strukturschwachen Quartieren zur Stabilisierung und Aufwertung der Lebensqualität beitragen.
Sollten kommunale Förderinteressenten bisher über noch kein geeignetes eigenes räumliches Entwicklungskonzept verfügen, müssen sie zunächst die Konzepterstellung bzw. die Konzepterweiterung um erforderliche Teilaspekte (etwa die Ergänzung eines Stadtentwicklungskonzepts um die Dimension Klimaschutz und Klimaanpassung) veranlassen. Die ESI-Fonds-Förderprogramme können auch hierfür Fördergelder anbieten. Prinzipiell liegt der Fokus jedoch auf der Konzeptumsetzung. Achten Sie bei der Antragstellung darauf, Ihre Projektidee sowohl aus dem ESI-Förderprogramm bzw. der Förderrichtlinie als auch aus dem jeweiligen Entwicklungskonzept abzuleiten.
Zur Umsetzung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung kann das Werkzeug der integrierten territorialen Investition (ITI) eingesetzt werden.
Die Vergabe der Fördermittel zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen und wird in den jeweiligen operationellen Programmen des EFRE geregelt. Sofern die Kriterien des im jeweiligen EFRE-OP beschriebenen Fördergebiets auf die Kommunen und Regionen zutreffen, können deren Akteure ihre Projektideen zur nachhaltigen urbanen Entwicklung im Antragsverfahren oder im Wettbewerbsverfahren einreichen. Häufig werden Zuschüsse für die integrierten Maßnahmen vergeben. Die Bundesländer haben allerdings auch die Möglichkeit, eigene Stadtentwicklungsfonds einzurichten und mit ESI-Fördergeldern auszustatten.
Anschauliche Beispiele, wie kommunale Akteure die ESI-Fonds zur Mitfinanzierung von Projekten zur ökologischen, nachhaltigen Entwicklung ihrer Stadt nutzen konnten, können Sie übrigens unter dem Menüpunkt "Beispiele guter Praxis" des vorliegenden Förderkompasses nachlesen.
Für die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung kommen für kommunale Akteure zwei weitere, EFRE-finanzierte Förderinstrumente in Frage, die auf Ebene der EU verwaltet und vergeben werden können.
Dabei handelt es sich zum einen um die Unterstützung innovativer Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. Insgesamt hält die EU 330 Mio. Euro für Maßnahmen bereit, die sich den dringlichsten Herausforderungen und Problemlagen der europäischen Städte widmen und neuartige Lösungswege finden oder erproben, die von europäischem Interesse sind. Dies können beispielsweise Studien oder Pilotprojekte sein. Die Vergabe der Fördermittel wird im Rahmen jährlicher Projektaufrufe organisiert, die jeweils einen durch die EU-Kommission definierten Themenschwerpunkt haben werden.
Zum anderen kann das Netzwerkprogramm URBACT III für Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich der Stadtentwicklung interessante Fördermöglichkeiten für kommunale Akteure bieten. Dieses läuft als Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit unter der interregionalen, also europaweiten Ausrichtung.
Wo kann ich mich über all das weiter informieren?
Nähere Informationen zu potenziellen Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung in Ihrem Bundesland erfahren Sie hier.
Die Generaldirektion Regionalpolitik der EU-Kommission hat eine umfassende, englischsprachige Aufzählung der EU-Förderprogramme und Initiativen im Bereich der städtischen Entwicklung zusammengestellt.
Zudem hat diese ein Informationsblatt zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung herausgegeben.
Die englisch- bzw. französischsprachige URBACT-Programmwebsite der EU informiert über Wissenswertes zum Netzwerkprogramm URBACT III der interregionalen ETZ-Förderung und stellt in einer Projektdatenbank u. a. Projekte zur Stadterneuerung, zum nachhaltigen Lebensraum und zu CO2-armen städtischen Räumen vor.