Was ist der Kern des LEADER-Ansatzes?
LEADER ist ein integrierter Ansatz, der aufgrund seines jahrzehntelangen Erfolgs auch in der Förderperiode 2014-2020 fortgeführt wird. Als Kooperationsinstrument fördert er Aktionen und Initiativen auf subregionaler Ebene zur Entwicklung von Gemeinden in ländlichen, städtischen und küstennahen Räumen. Der Begriff ‚LEADER‘ leitet sich ab aus der Abkürzung des französischen Ausdrucks „Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Im ESI-Fonds Zusammenhang der aktuellen Förderperiode ist dieser Ansatz auch bekannt als „von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“. Ziel des LEADER-Ansatzes ist es, auf subregionaler Ebene die örtliche Bevölkerung zu mobilisieren und darin zu unterstützen, die lokalen Bedürfnisse und Potenziale ihrer Region zu erkennen und zu nutzen. Vielfältige konzeptbasierte Projekte, die durch Akteure vor Ort getragen werden, sollen wichtige Impulse in der lokalen Entwicklung setzen.
Wichtige Elemente des LEADER-Konzepts sind folgende: Der lokale Kooperations- und Entwicklungsansatz „von unten nach oben“ bündelt innerhalb einer definierten LEADER-Region die gemeinsamen Kräfte verschiedenster Akteure und Interessensgruppen vor Ort. Im Kontext der EMFF-Förderung werden diese Regionen als Fischwirtschaftsgebiete bezeichnet.
Lokale Aktionsgruppen (LAGs) sind federführend beteiligt. In diesen lokalen Partnerschaften zwischen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren spielen kommunale, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner eine wichtige Rolle. Dies zeigt sich auch in der ausgeglichenen Zusammensetzung der LAGs, denn im Kontext der Entscheidungsfindung vereint keine der beteiligten Gruppen über 49 Prozent der Stimmrechte auf sich. Im EMFF handelt es sich bei diesen lokalen öffentlich-privaten Partnerschaften zur Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten um lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAGs).
Für die Durchführung stellen eigens für die jeweilige LEADER-Region erarbeitete regionale Entwicklungskonzepte den zentralen Rahmen dar. Die Konzepte sind integriert und sektorenübergreifend angelegt. Sie dienen u. a. der Identifikation besonderer Potenziale und Bedarfe vor Ort sowie der Ableitung von teils sehr innovativen Lösungsstrategien und Umsetzungsprojekten.
Der innovative Charakter ergibt sich aus der Erarbeitung bzw. Anwendung von neuen, übertragbaren Lösungen für die jeweilige Situation vor Ort. Beispielsweise können durch die Zusammenarbeit von kommunalen Zweckverbänden, Landwirten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbehörden neuartige Nutzungskonzepte zum Schutz der natürlichen Ressourcen Boden und Wasser entwickelt und umgesetzt werden, die genau auf die spezifischen Standortbedingungen abgestimmt sind.
Damit gibt es vielzählige Chancen, die der LEADER-Ansatz engagierten Menschen in ländlichen und städtischen Gemeinden und Küstengebieten eröffnet:
- besondere Mitbestimmung und Eigenverantwortung für die örtliche Bevölkerung,
- Entwicklung und Gestaltung eigener Entwicklungskonzepte sowie eigener Projekt,
- engere Kooperation zwischen kommunaler Politik und den Interessensgruppen vor Ort,
- Reservierung von mindestens fünf Prozent der ELER-Fördermittel für den LEADER-Ansatz, die durch kommunale Akteure genutzt werden können.
Was kann gefördert werden und worauf sollte ich achten?
Zu Beginn jeder Förderperiode erarbeiten die LAGs (wieder) ihr regionales Entwicklungskonzept, das zunächst auf Bundeslandebene genehmigt werden muss. Bereits in dieser Vorbereitungsphase können Fördergelder in Anspruch genommen werden. Manche Bundesländer stellen speziell für die Formierung neuer, LEADER-unerfahrener LAGs Unterstützung über das LEADER start-up-kit zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Förderkompasses werden voraussichtlich alle regionalen Entwicklungskonzepte ausgewählt und genehmigt worden sein.
Sobald ein regionales Entwicklungskonzept den Förderzuschlag erhalten hat, kann u. a. die Projektumsetzung durch die beteiligten ESI-Fonds gefördert werden. Das inhaltliche Förderspektrum der LEADER-Maßnahmen ist je nach Bundesland unterschiedlich und wird in den jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepten mit Bezug auf die regional erarbeitete Entwicklungsstrategie beschrieben. Unter Berücksichtigung der Landesvorgaben und der regionalen Schwerpunktsetzungen kann es grundsätzlich alle in diesem Förderkompass vorgestellten Handlungsfelder umfassen. Neben der LEADER-Projektumsetzung sind prinzipiell außerdem Kooperations- und Vernetzungstätigkeiten, Betriebskosten und Sensibilisierung der Beteiligten förderfähig, deren genaue Förderkonditionen werden ebenfalls von den Bundesländern festgelegt.
Potenziell steht der LEADER-Ansatz allen ESI-Fonds als „CLLD-Ansatz“ zur Verfügung, in Deutschland kommt er vornehmlich in der ELER- und EMFF-Förderung zum Tragen. Die ELER-Förderung muss nach Vorgaben der EU sogar zu mindestens fünf Prozent für die Umsetzung des LEADER-Ansatzes eingesetzt werden. Nach dem Motto „verschiedene Finanzierungsquellen für ein gemeinsames Gebiet und eine gemeinsame, aber entsprechend umfassendere Strategie“ können auch aus der EFRE- und ESF-Förderung in den deutschen Bundesländern ergänzend Mittel für den LEADER-Ansatz eingesetzt werden. Diese kombinierte Nutzung der Fondsmittel muss nicht zwingend auf Programmebene geregelt werden. Die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte kann teilweise auch auf Projektebene geschehen – hierbei kann das Regionalmanagement oftmals eine wichtige Vernetzungsrolle zwischen Projektträgern und Fonds-Verantwortlichen einnehmen.
Bei Anwendung des LEADER-Ansatzes stellen der ELER und der EMFF gemäß ihrer EU-Verordnungen höhere Beteiligungssätze für die betreffenden Maßnahmen zur Verfügung:
- ELER: Höchstbeteiligung 80 Prozent (statt 63 Prozent in Übergangsregionen und 53 Prozent in übrigen Regionen)
- EMFF: Höchstbeteiligung 85 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen (statt 75 Prozent Höchstbeteiligung)
Zur Veranschaulichung des LEADER-Ansatzes eignen sich die beiden folgenden LEADER-Projekte, die als inspirierende Beispiele unter dem Menüpunkt "Beispiele guter Praxis" ausführlicher beschrieben werden. Ziel des LEADER-Projekts „Regionale Wertschöpfungskette Streuobst“ der LEADER-Region „Selfkant“ in Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau eines nachhaltigen Kompetenznetzwerkes rund um das Thema „Streuobstwiese“ und „Streuobst“. Dies umfasst unter anderem den Erhalt, Schutz und die Pflege von Streuobstwiesen, die Wiederaufnahme der Grünlandnutzung, die wirtschaftliche Inwertsetzung und Nutzung der Streuobstwiesen sowie die Entwicklung einer Regionalmarke „Streuobst“. Somit verknüpfen die Akteure vor Ort eine ökologisch nachhaltige Kulturlandschaftspflege geschickt mit der Erschließung regionaler Wertschöpfungspotenziale.
Ein weiteres Good-Practice-Beispiel ist das LEADER-Projekt „E-ifel mobil“ der LEADER-Region „Eifel“, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses innovativen und ausgezeichneten Projekts entwickelte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Eifel gemeinsam mit regionalen Partnerinnen und Partnern nachhaltige Ansätze zum Mobilitätswandel in ländlichen Räumen. In fünf örtlichen Modellprojekten werden Organisationsformen für die geteilte Nutzung von Fahrzeugen im ländlichen Raum getestet.
Auf einen Blick: Das ist neu in der LEADER-Förderung 2014-2020
Der LEADER-Ansatz bleibt für den Zeitraum 2014-2020 im Kern bestehen, einige Neuerungen im Vergleich zur vergangenen Förderperiode sollten von Förderinteressierten beachtet werden:
- Gemeinsamer Strategischer Rahmen der ESI-Fonds gilt auch für LEADER.
- Multifondsansatz eröffnet neue Möglichkeiten: mehrere Finanzierungsquellen für ein Gebiet und eine dementsprechend umfassendere Strategie. Allerdings wird dieser in der LEADER-Förderung in Deutschland voraussichtlich nicht auf Ebene der ESI-Förderprogramme angewandt.
- Höhere Anforderungen an die regionalen Entwicklungskonzepte:
- Stärkere Einbindung in übergeordnete Strategie- und Rahmendokumente (EU 2020-Strategie, Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der EU, Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im jeweiligen Bundesland);
- Begründung der integrierten und innovativen Merkmale;
- Priorisierung der Ziele, Messbarkeit der Ergebnisse, Beteiligung der Bevölkerung bei Konzepterarbeitung, Vorkehrungen für Verwaltung, Evaluierung, Monitoring, Finanzierungsplan, Aktionsplan.
- Stärkere Einbindung und Mitwirkung privatwirtschaftlicher Akteure.
- Mehr finanzielle Anreize für LEADER durch höhere Beteiligungssätze verglichen mit der ELER-Regelförderung außerhalb von LEADER, Unterstützung für vorbereitende Maßnahmen, erhöhte Finanzierung der LAG-Managementkosten, Förderung von Kooperationsprojekten auf grenzüberschreitender und transnationaler Ebene.
Wo kann ich mich über all das weiter informieren?
Details zu den LEADER-Fördermöglichkeiten und Ansprechpartnern in Ihrem Bundesland erfahren Sie hier.
Bei Fragen zum LEADER-Ansatz bietet die Serviceeinrichtung Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) für Lokale Aktionsgruppen und weitere Interessierte vielfältige Informationsangebote und Unterstützung an, etwa in den Bereichen des Erfahrungsaustauschs, der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und Kooperationsvorhaben.
Zudem informiert das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung über diverse Hintergründe und Termine zum LEADER-Ansatz.
Für lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAGs) bietet das Europäische Netz für Fischwirtschaftsgebiete FARNET hilfreiche Informationen.
Die Generaldirektion Regionalpolitik der EU-Kommission hat außerdem ein Informationsblatt zu dem LEADER-Ansatz (von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung [CLLD]) herausgegeben.