Die folgende Vorstellung der ESI-Fonds soll Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln, worum es sich bei den einzelnen Fonds handelt und welche Fördermöglichkeiten sich durch diese eröffnen.
Die EU stellt seit dieser Förderperiode die fünf ESI-Fonds, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EMFF, unter einen sogenannten Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR), um die Förderung noch besser aufeinander abzustimmen. Dieser bündelt die gemeinsamen inhaltlichen, förder- und verwaltungstechnischen Elemente der Fonds. Demnach soll sich etwa die inhaltliche Ausrichtung der ESI-Fonds klar auf die Umsetzung der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum konzentrieren und die Förderung messbare Ergebnisse bewirken. Auch wird ergänzend zu den eher sektoral ausgerichteten thematischen Förderzielen des GSR das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung mit Fokus auf den Umweltschutz als Querschnittsziel der ESI-Förderung verankert. Neben den übergreifenden Regelungen hat jeder Fonds seine eigene, ganz spezifische Ausrichtung, die in fondsspezifischen Verordnungen verankert sind.
Aus den ESI-Fonds werden ESI-Förderprogramme (operationelle Programme [kurz OP] des EFRE, ESF und EMFF sowie die Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum [kurz EPLR] des ELER) finanziert. Diese können auf Ebene der EU, definierter Kooperationsräume, Deutschlands oder der Bundesländer formuliert werden und konkretisieren das fondsspezifische Förderspektrum für das jeweilige Fördergebiet (siehe die Gebietsabgrenzungen in den Übersichtstabellen weiter unten). Während manche EU-Förderprogramme zentral von den verantwortlichen EU-Institutionen verwaltet werden, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung speziell der ESI-Förderprogramme fast ausschließlich dezentral bei den EU-Mitgliedstaaten selbst. Im föderalen Deutschland übernehmen überwiegend die Bundesländer diese Aufgabe. Ihnen obliegt die Verwaltung der ESI-Fördermittel und sie sind damit verantwortlich für die Umsetzung der ESI-Förderprogramme. Der Bund verwaltet außerdem das ESF-Bundesprogramm und koordiniert das EMFF-Programm. Damit haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene ESI-Förderprogramme aufzustellen und in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der EU-Kommission („Europa 2020-Ziele“) eigene Förderschwerpunkte festzulegen. Für die Förderinteressierten stellen die meist auf der Ebene der Bundesländer verfassten ESI-Förderprogramme wichtige Informationsquellen dar. Wie diese ESI-Förderprogramme aufgebaut sind und welche Inhalte für Förderinteressierte relevant sind, wird unter dem Menüpunkt Antragstellung näher beschrieben.
Um Synergien zwischen der Förderung des EFRE, ESF, ELER und EMFF zu erhöhen, findet eine Koordination zwischen den Verantwortlichen der ESI-Förderprogramme statt. Zudem nutzen manche ESI-Förderprogramme integrierte Ansätze zur weitergehenden Abstimmung der Förderung zwischen den Fonds, sodass bessere sektorenübergreifende Fördermöglichkeiten für kommunale Akteure geschaffen werden. Der Menüpunkt "Integrierte territoriale Investitionen" geht näher auf diese integrierten Ansätze der ESI-Förderung ein.
Eine grobe Übersicht über die ESI-Förderprogramme in Deutschland bzw. mit deutscher Beteiligung finden Sie im Folgenden. In der ersten Übersichtstabelle werden die Programme auf Bundes- und Landesebene dargestellt. Die zweite Übersichtstabelle führt die Kooperationsprogramme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit auf, die mit Beteiligung einzelner Bundesländer oder des Bundes umgesetzt werden. Welche Fördermöglichkeiten die Programme konkret für Projekte zur nachhaltigen Entwicklung Ihrer Stadt oder Gemeinde bieten, erfahren Sie in der Förderdatenbank. Darin werden auch die verfügbaren ESI-Förderprogramme zur eigenen Einsicht für Sie zugänglich gemacht.
Die ESI-Förderprogramme nach deutschen Bundesländern (außer ETZ) | ||||
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EFRE (IWB) | ELER | ESF | EMFF | |
Bundesweit | Kein operationelles Programm auf Bundesebene | Nationales Netzwerkprogramm Ländlicher Raum | operationelles Programm des Bundes | operationelles Programm auf Bundesebene |
Bundesland | ||||
Baden-Württemberg | Eigenes operationelles Programm | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Bayern | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Berlin | Eigenes OP | EPLR mit Brandenburg | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Brandenburg | Eigenes OP | EPLR mit Berlin | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Bremen | Eigenes OP | EPLR mit Niedersachsen | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Hamburg | Eigenes OP | Kein EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Hessen | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Mecklenburg-Vorpommern | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Niedersachsen | Gemeinsames OP mit ESF | EPLR mit Bremen | Gemeinsames OP mit EFRE | Vgl. OP auf Bundesebene |
Nordrhein-Westfalen | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Rheinland-Pfalz | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Saarland | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Nicht Teil des OP auf Bundesebene |
Sachsen | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Sachsen-Anhalt | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Schleswig-Holstein | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Thüringen | Eigenes OP | Eigenes EPLR | Eigenes OP | Vgl. OP auf Bundesebene |
Die Kooperationsprogramme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ V) mit deutscher Beteiligung | |
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ETZ-V-Programme mit deutscher Beteiligung | Beteiligte deutsche Bundesländer (teils nur mit grenznahen Gebieten) und Programmpartner |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (auch bekannt als INTERREG bzw. ETZ der Ausrichtung A) | |
Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen | Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg Programmpartner (Staat): Polen |
Brandenburg – Polen (Wojewodschaft Lubuskie) | Deutschland: Brandenburg Programmpartner (Staat): Polen |
Deutschland – Danmark | Deutschland: Schleswig-Holstein Programmpartner (Staat): Dänemark |
Euregio Maas-Rhein | Deutschland: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz Programmpartner (Staaten): Niederlande, Belgien |
Deutschland – Nederland | Deutschland: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen Programmpartner (Staat): Niederlande |
Großregion | Deutschland: Saarland, Rheinland-Pfalz Programmpartner (Staaten): Belgien, Luxemburg, Frankreich |
Oberrhein | Deutschland: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz Programmpartner (Staaten): Frankreich, Schweiz |
Bayern – Österreich | Deutschland: Bayern Programmpartner (Staat): Österreich |
Alpenrhein – Bodensee – Hochrhein | Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern Programmpartner (Staaten): Österreich, Fürstentum Liechtenstein, Schweiz |
South Baltic Programme | Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern Programmpartner (Staaten): Dänemark, Litauen, Polen, Schweden |
Sachsen - Polen | Deutschland: Sachsen Programmpartner (Staat): Polen |
Sachsen - Tschechische Republik | Deutschland: Sachsen Programmpartner (Staat): Tschechische Republik |
Bayern - Tschechische Republik | Deutschland: Bayern Programmpartner (Staat): Tschechische Republik |
Transnationale Zusammenarbeit (auch bekannt als INTERREG bzw. ETZ der Ausrichtung B) | |
Alpenraum | Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern Programmpartner (Staaten): Frankreich, Italien, Österreich, Slowenien, Fürstentum Liechtenstein, Schweiz |
Donauraum | Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern Programmpartner (Staaten): Österreich, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine |
Mitteleuropa | Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Programmpartner (Staaten): Österreich, Italien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Kroatien |
Nordseeraum | Deutschland: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Programmpartner (Staaten): Belgien, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweden, Dänemark, Norwegen |
Nordwesteuropa | Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Programmpartner (Staaten): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Irland, Schweiz |
Ostseeraum | Deutschland: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen Programmpartner (Staaten): Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Norwegen, Russland, Weißrussland |
Interregionale Zusammenarbeit (auch bekannt als INTERREG bzw. ETZ der Ausrichtung C) | |
INTERREG EUROPE! | EU-28-Staaten plus Norwegen und Schweiz |
Netzwerkprogramm URBACT III (für Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich der Stadtentwicklung) |
EU-28-Staaten plus Norwegen und Schweiz |
Netzwerkprogramm INTERACT (unterstützt im Rahmen der ETZ-Förderung, Programmverantwortliche bei der Aufstellung und Umsetzung der Förderprogramme) |
EU-28-Staaten plus Norwegen und Schweiz |
Raumbeobachtungsnetzwerk ESPON (European Spatial Planning Observation Network) | EU-28-Staaten plus Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz |
Da der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auf den Ausgleich regionaler Entwicklungsunterschiede abzielt, unterscheidet die EU bei ihren Förderkonditionen und Fördersätzen im EFRE, ESF und Kohäsionsfonds zwischen den Regionenkategorien der weniger entwickelten Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. Grundlage für diese Einteilung ist das jeweilige Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Regionen. Die deutschen Regionen fallen dabei in die beiden Kategorien der Übergangsregionen (BIP pro Kopf: 75-90 Prozent des EU-27-Durchschnitts) und stärker entwickelte Regionen (BIP pro Kopf: > 90 Prozent des EU-27-Durchschnitts) und sind daher im Rahmen der oben aufgelisteten Programme förderberechtigt. Um die Regionen gemäß ihrer unterschiedlichen Entwicklungsbedarfe zu unterstützen, werden die EU-Beteiligungssätze entsprechend ihres Entwicklungsstands abgestuft, wie unter dem Menüpunkt Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten näher erläutert wird.
Ergänzend zu den ESI-Fonds existieren weitere Programme und Initiativen der Europäischen Union, jeweils mit spezifischer Ausrichtung auf bestimmte Themen, Zielgruppen, Fördergebiete etc. Diese stehen nicht im Zentrum des vorliegenden EU-Kommunal-Kompasses und werden daher in diesem Förderkompass nicht näher behandelt. Auf der Suche nach der geeigneten Finanzierung für Projekte zur ökologischen Nachhaltigkeit können auch diese Programme und Initiativen für kommunale Akteure interessant sein, beispielsweise das Förderprogramm LIFE 2014-2020 für Umwelt- und Klimapolitik.
LIFE 2014 bis 2020 – Programm der Europäischen Union für Umwelt- und Klimapolitik
Im umwelt- und klimapolitischen Bereich ist das LIFE-Programm eine wichtige Ergänzung zu den ESI-Fonds, das auch für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure interessante Fördermöglichkeiten bietet. Das Programm richtet sich an alle öffentlichen und privaten Einrichtungen. Zwei Teilprogramme decken die beiden Säulen der LIFE-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 ab: Das Teilprogramm Umwelt ist mit ca. 2,6 Mrd. Euro ausgestattet und finanziert Projekte in den Bereichen Umwelt- und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität plus Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich. Mit dem Teilprogramm Klimapolitik werden mit Mitteln von knapp 0,9 Mrd. Euro Projekte zum Klimaschutz, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich gefördert. Unterstützt werden Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, Informationsprojekte und integrierte, auf die Umsetzung konkreter Konzepte oder Strategien im Umwelt- bzw. Klimabereich ausgerichtete Projekte.
Im Vergleich zur ESI-Förderung sind die Projekte, die über LIFE finanziert werden, meist größer dimensionierte Pilot- und Demonstrationsprojekte mit einem klaren ‚Leuchtturmcharakter‘. Im Rahmen der integrierten Projekte soll unter Leitung von LIFE mindestens eine weitere Finanzierungsquelle mobilisiert werden. Neben nationalen Mitteln können prinzipiell auch die ESI-Fonds zur Mitfinanzierung eingesetzt werden, sofern die Programmverwaltungen dies vorsehen. Die Antragstellung für die Förderung durch das zentral in Brüssel verwaltete Programm erfolgt im Zuge EU-weiter Aufrufe; aus den eingereichten Projektvorschlägen werden die zu fördernden Projekte nach bestimmten Kriterien in Wettbewerbsverfahren ausgewählt.
Weiterführende Informationen zur LIFE-Förderung in der EU und in Deutschland sowie Beispielprojekte finden Sie auf der offiziellen, englischsprachigen Website des LIFE Programms.