Glossar zu wichtigen Begriffen der ESI-Förderung
Das folgende Glossar fasst zentrale Begriffe zusammen, die für Förderinteressierte aus dem kommunalen und zivilgesellschaftlichen Bereich im Kontext der ESI-Fonds von Bedeutung sind. Die Begriffe beziehen sich auf die einzelnen Fonds, Strategien und Richtlinien, Förder- und Auswahlverfahren, Finanzierungsfragen und mehr und werden im vorliegenden EU-Kommunal-Kompass, insbesondere unter Menüpunkt "Basiswissen", näher erläutert.
Begriff | Erläuterung |
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Antrags-/Bewilligungs-verfahren | Die Erläuterung hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Antragstellung. |
EFRE | Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU stärken, indem er Ungleichheiten zwischen den Regionen ausgleicht. Seine Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Forschung und Innovation, Informations- und Kommunikationstechnologien, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Unterstützung der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft. |
Eigenmittel | Eigenmittel sind die von einem Antragsteller selbst mit eingebrachten Mittel zur Kofinanzierung der ESI-Fondsförderung. Dabei kann es sich um eigene Haushaltsmittel oder (sofern in den Förderrichtlinien nicht ausgeschlossen) um Personal- und Sachleistungen handeln, die durch den Projektträger bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Eigenmittel sind begrifflich von Drittmitteln abzugrenzen, die aus Zuwendungen einer weiteren Förderung durch Dritte stammen. |
ESF | Das Ziel des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) ist die Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungschancen der Bürger der Europäischen Union. Seine vier thematischen Ziele in der Regional- und Kohäsionspolitik sind die Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte, die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung von Armut, Investitionen in Bildung, Qualifikation und lebenslanges Lernen sowie die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und eine effiziente öffentliche Verwaltung. Außerdem finanziert der ESF die europäische Jugendbeschäftigungsinitiative. |
ESI-Fonds | „ESI-Fonds“ ist die abkürzende Bezeichnung für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Zu den ESI-Fonds gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds (KF, kommt in Deutschland nicht zum Einsatz), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). |
ESI-Förderprogramm | ESI-Förderprogramme sind die aus den ESI-Fonds finanzierten, meist (in dem von der Partnerschaftsvereinbarung gesteckten Rahmen) auf dezentraler Länder-Ebene formulierten Umsetzungsstrategien, die die Förderung für das Programmgebiet konkretisieren und die konkreten Fördermöglichkeiten in der Region festlegen. Die ESI-Förderprogramme werden je nach Fonds, aus dem sie finanziert werden, unterschiedlich bezeichnet. Im EFRE, inkl. ETZ/INTERREG, ESF und EMFF spricht man von „operationellen Programmen“, kurz OP. Im ELER handelt es sich um „Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum“, kurz EPLR. Im vorliegenden EU-Kommunal-Kompass werden diese Programme im Sammelbegriff als „ESI-Förderprogramme“ bezeichnet. Die ESI-Förderprogramme können auf Ebene der EU, definierter Kooperationsräume, Deutschlands, meist aber auf Ebene der Bundesländer formuliert werden. Für Förderinteressierte stellen die ESI-Förderprogramme maßgebliche Informationsquellen zu Förderkonditionen dar. Sie werden häufig weiter durch Förderrichtlinien konkretisiert. |
ELER | Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, kurz ELER, verfolgt zur Förderung des ländlichen Raums in der EU drei Ziele: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutz und ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und der Erhaltung von Arbeitsplätzen. |
EMFF | Der „Europäische Meeres- und Fischereifonds“ (EMFF) unterstützt und finanziert die europäische Meeres- und Fischereipolitik, indem er Fischern bei der Umstellung auf nachhaltige Fischerei hilft, Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten unterstützt und Projekte finanziert, die neue Arbeitsplätze schaffen, die die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern und den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert. |
ETZ (INTERREG) | ETZ steht als Abkürzung für die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und ist auch bekannt als INTERREG. Dieses Ziel der EFRE-Förderung leistet einen Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation zwischen europäischen Regionen. |
Europa 2020, auch "Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" | Die Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist die wirtschaftspolitische Strategie der EU für den Zeitraum von 2010 bis 2020. Die Kernziele sind die Förderung von Bildung und Forschung, die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit, der Umstieg auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Die ESI-Fonds sind die wirtschaftspolitischen Instrumente der EU, mit denen sie die Erreichung der Kernziele der EU 2020-Strategie unterstützt. |
Europäischer Mehrwert | Die Förderung durch die ESI-Fonds soll auch einen Gemeinschaftsnutzen aufweisen, der über den regionalen bzw. nationalen Nutzen hinausgeht. Dieser sogenannte europäische Mehrwert kann etwa darin bestehen, dass die Europäische Gemeinschaft durch einen intensivierten Austausch- und Lernprozess enger zusammenwächst und dass sich die europäischen Regionen durch die ESI-Förderpolitik in ihrem wirtschaftlichen Niveau angleichen. |
Drittmittel | Drittmittel sind Mittel, die zur Kofinanzierung von EU-Fördermitteln dienen und nicht vom Zuwendungsempfänger selbst (Eigenmittel) stammen. Mögliche Quellen für Drittmittel sind unter dem Menüpunkt Kofinanzierung benannt. |
Finanzierungsart | In der Förderung unterschieden werden die Teilfinanzierung und die Vollfinanzierung. Die Teilfinanzierung unterscheidet die Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung und Festbetragsfinanzierung. Die Erläuterungen zu den einzelnen Finanzierungsarten finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten |
Fondsübergreifende Regelungen | Regelungen, die fondsübergreifend für die ESI-Fonds gelten und in der Gemeinsamen Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verankert sind. |
Förderfähigkeit | Förderfähig sind ausschließlich diejenigen „Fördergegenstände“, die in den Förderprogrammen und den aus ihnen abgeleiteten Förderrichtlinien benannt sind. Die förderfähigen Gegenstände definieren dabei den Umfang eines Förderprojektes, welches in einem Förderantrag zu beschreiben ist. |
Fördergebiet | Das geographische Gebiet, das im Rahmen des Fördergegenstands einer Maßnahme als förderfähig festgelegt ist. Dabei kann es sich um das gesamte Programmgebiet handeln, es kann sich aber auch auf bestimmte Gebiete mit spezifischen Förderbedarfen beschränken. Beispielsweise könnte das Fördergebiet für Maßnahmen zur integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung auf Stadterneuerungsgebiete beschränkt werden. |
Fördergegenstand | Der Fördergegenstand beschreibt die Art der förderfähigen Maßnahmen und Projekte, beantwortet also die Frage: „Was wird gefördert?“. Der Fördergegenstand wird in den ESI-Förderprogrammen und ggf. in konkretisierenden Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften dargelegt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen oder die Durchführung einer Weiterbildung. Der vorliegende EU-Kommunal-Kompass fasst die für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure relevanten Fördergegenstände der ESI-Fonds unter dem Menüpunkt Förderfähige Handlungsfelder zusammen. |
Fördermittelgeber/ verwaltende Behörde | Die Zuständigkeit für die Umsetzung speziell der ESI-Förderprogramme liegt fast ausschließlich dezentral bei den EU-Mitgliedstaaten selbst. In Deutschland obliegt diese Aufgabe in den meisten Fällen den Bundesländern und in einigen wenigen Fällen dem Bund (ESF-Bundesprogramm, EMFF-Programm). Für Förderinteressierte mit Projektideen und -anträgen sind die zentralen Ansprechpartner die für die Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen verantwortlichen Fördermittelgeber bzw. verwaltende Behörden (wie zum Beispiel die mit diesen Aufgaben betrauten, fachbezogenen Referate in Ministerien oder Strukturbanken der Bundesländer). Die Umsetzung der gesamten ESI-Förderprogramme wird durch weitere, beispielsweise bewilligende und bescheinigende Stellen abgewickelt. |
Förderrichtlinie | Eine Förderrichtlinie regelt die Details zur Beantragung, Durchführung und den für den Nachweis relevanten Bedingungen einer Förderung. Hier sind Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Auswahlverfahren, Förderbedingungen und Finanzierungsmodalitäten näher beschrieben. Diese grundlegenden Informationen zu Förderkonditionen müssen potenzielle Antragsteller unbedingt beachten. Teilweise ergänzen weitere Verwaltungsvorschriften bzw. Merkblätter die Inhalte der Förderrichtlinien. |
Förderwürdigkeit | Als förderwürdig werden Förderanträge bezeichnet, die förderfähig sind und den Qualitätsanspruch des Fördermittelgebers bei der Auswahl zu fördernder Projekte entsprechen. |
Kofinanzierung | Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzieren ein Projekt nur bis zu einem vorgeschriebenen Prozentsatz (eine Vollfinanzierung ist nur in den seltensten Fällen möglich). Die verbleibenden finanziellen Mittel müssen über eine Kofinanzierung durch den Projektträger oder auch Dritte aufgebracht werden. Prinzipiell kann diese Kofinanzierung aus folgenden Quellen stammen: a) aus „Eigenmitteln“ des Projektträgers, b) aus Drittmitteln von weiteren Fördermittelgebern, beispielsweise aus Förderungen des Bundes oder Bundeslandes, c) aus einer Kombination von Eigenmitteln und Drittmitteln. Der Anteil der Eigenmittel an der Kofinanzierung kann für die Maßnahmen konkret festgelegt sein. Hinweis: Der Begriff der Kofinanzierung wird je nach Autor sowohl für den Finanzierungsanteil der ESI-Fonds, als auch für den Finanzierunganteil durch Projektträger bzw. Dritte verwendet. In dem vorliegenden EU-Kommunal-Kompass bezieht sich der Begriff der Kofinanzierung stets auf die Mittel aus öffentlichen oder privaten Quellen, die das Projekt neben den EU-Mitteln mitfinanzieren. |
Kommunale (und zivilgesellschaftliche) Akteure | Der Begriff des kommunalen (und zivilgesellschaftlichen) Akteurs beschreibt die Zielgruppe des vorliegenden EU-Kommunal-Kompasses und bezieht sich nicht auf offizielle Begriffsdefinitionen der ESI-Fondsförderung. Angesprochen werden all diejenigen, die sich auf lokaler, kommunaler Ebene für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung engagieren und sich für die Fördermöglichkeiten im Rahmen der ESI-Fonds interessieren. Hierzu zählen unter anderem Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und ihre Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und Zweckverbände, aber auch kommunale und regionale öffentlich-private Partnerschaften und Einrichtungen wie Lokale-Agenda-21-Gruppen, Regionalmanagements oder Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure wie Umwelt- und Naturschutzverbände, Großschutzgebiete, Vereine, Bürgerinitiativen sowie Bürgerinnen und Bürger. |
Kostenplan | Der Kostenplan schlüsselt auf, aus welchen Quellen die für das zu fördernde Projekt notwendigen Mittel stammen und welche Ausgaben zur Umsetzung des Projektes notwendig sind. Beide Seiten des Kostenplans (Einnahmen und Ausgaben) müssen sich dabei ausgleichen. |
Lead-Partner | Besonders relevant im Rahmen der Kooperationsprojekte, die durch Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) gefördert werden. Der Lead-Partner ist der federführende Zuwendungsempfänger und koordiniert in dem Projektkonsortium die Projektentwicklung und die korrekte Erstellung und Einreichung des Antrags. Zugleich übernimmt er die Verwaltung der gesamten Fördergelder und die Koordination der Kooperationspartner. Der Lead-Partner ist verantwortlich gegenüber den zuständigen Stellen, deren zentraler Ansprechpartner und übernimmt die Abrechnung und das Berichtswesen. |
Nachhaltige Entwicklung | Nach Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung handelt es sich bei der nachhaltigen Entwicklung um eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Eine langfristig nachhaltige Entwicklung soll wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgewogen gestaltet werden. Auch die Ziele der ESI-Fonds verfolgen das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und betonen dabei die ökologische Dimension (Artikel 8 der Gemeinsamen Verordnung). Daher sind die Bereiche Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management explizit als Querschnittsziele in der ESI-Fondsförderung verankert. |
Partnerschaftsvereinbarung |
Die Partnerschaftsvereinbarung schließt jeder Mitgliedstaat mit der Europäischen Union ab. Es handelt sich dabei um ein nationales Dokument, in dem die Gesamtstrategie des Mitgliedstaates in Bezug auf die EU-Strukturförderung beschrieben wird. Die Gesamtstrategie fasst die Teilstrategien aller in einem Mitgliedstaat verfassten ESI-Förderprogramme zusammen. |
Projekt- bzw. Kooperationspartner | Projekt- bzw. Kooperationspartner können, zusätzlich zum Projektträger (dem Zuwendungsempfänger), zum Gelingen des Projektes beitragen. Sei es finanziell, durch Arbeitsleistung, ideell oder Ähnliches. Die Kooperation wird in den meisten Fällen vertraglich abgesichert. |
(Förderfähige) Maßnahme/ Fördermaßnahme | Bezeichnet ein aus einem ESI-Förderprogramm abgeleitetes Förderangebot bzw. einen Fördertopf, mit dem ein spezifischer Entwicklungsbedarf im Programmgebiet in Hinblick auf die EU 2020-Ziele unterstützt wird. Auf der Basis der ESI-Förderprogramme werden die verfügbaren ESI-Fondsmittel – meist auf der Ebene der Bundesländer – in kleinere Fördertöpfe aufgeteilt, die die spezifischen Entwicklungsbedarfe des Programmgebiets durch eigene Schwerpunktsetzungen unterstützen sollen. Diese, von den Fondsverwaltungen betreuten, aufgeteilten Fördermitteltöpfe werden in dem vorliegenden EU-Kommunal-Kompass als Maßnahmen bezeichnet. Deren Förderkonditionen werden häufig in Form von Förderrichtlinien konkretisiert. Sie können beispielsweise als Landesförderprogramme umgesetzt werden, die teils durch die ESI-Fonds finanziert wurden. In Abgrenzung zu den Maßnahmen steht der Begriff Projekt. Kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure können sich mit ihren Projektideen um Fördergelder aus den Maßnahmen bewerben. |
Programmgebiet | Das geographische Gebiet, das durch ein bestimmtes ESI-Förderprogramm (operationelles Programm oder Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) abgedeckt wird. Von dem Programmgebiet ist der Begriff des Fördergebiets zu unterscheiden – dieser beschreibt das im Rahmen des Fördergegenstands als förderfähig festgelegte Gebiet einer Maßnahme. |
Projekt/Förderprojekt | Ein Projekt oder Förderprojekt wird nach der Definition in diesem EU-Kommunal-Kompass von kommunalen bzw. zivilgesellschaftlichen Akteuren durchgeführt, ist in sich abgeschlossen und wird mit EU-Mitteln gefördert. Ein Projekt umfasst daher die gemäß einer Maßnahmenbeschreibung bzw. einer Förderrichtlinie förderfähigen Gesamtkosten. Gegenstände oder Kosten, die nicht förderfähig sind, gehören entsprechend nicht zu dem Projekt. In Abgrenzung zu dem Projekt steht die Maßnahme, die als ein Fördertopf verstanden werden kann, der durch die verantwortliche Fondsverwaltung – häufig auf Ebene der Bundesländer – betreut wird. |
Projektidee | Eine Projektidee steht am Anfang und kann die Vorstufe zu einem Förderprojekt sein. Stellt der Projektträger einen Förderantrag zur Förderung der Projektidee durch eine geeignete EU-finanzierte Maßnahme und wird der Förderantrag bewilligt, wird aus der Projektidee ein Projekt/Förderprojekt. |
Publizitätsvorschriften | Für mit EU-Mitteln unterstützte Projekte hat die EU Vorschriften festgelegt, nach denen die Öffentlichkeit über die Herkunft der Projektmittel informiert werden muss. Diese Vorgaben dienen dazu, die Sichtbarkeit mit EU-Mitteln geförderter Projekte zu erhöhen. |
Regionenkategorie | Die Regionen in der EU werden auf NUTS2-Ebene der Regionen (in Deutschland etwa Regierungsbezirke) nach ihrer Wirtschaftskraft gemessen und im BIP relativ zur durchschnittlichen Wirtschaftskraft der EU klassifiziert. Gemäß der Zugehörigkeit zu einer Regionenkategorie werden u. a. die EU-Finanzierungsanteile an Förderprojekten festgelegt. Je niedriger die Wirtschaftskraft, desto höher der maximal mögliche EU-Mittelanteil an Förderprojekten. Weitere Erläuterungen finden Sie hierzu unter dem Menüpunkt Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten. |
Verwendungsnachweis | Nachweis über die sachgerechte und zweckbezogene Verwendung der Fördermittel. Die Verwendung der bewilligten Mittel wird überprüft. Daher müssen Belege für Einnahmen und Ausgaben sowie weitere in der Förderrichtlinie festgelegte Nachweise erbracht werden. |
Wettbewerbsverfahren | Die Erläuterung hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Verfahren der Fördermittelvergabe. |
Zielgruppe | Die Gruppe von Personen, die als Endbegünstigte von der Fördermaßnahme erreicht werden und profitieren soll. In Abgrenzung zu dem Zuwendungsempfänger, der die Maßnahme inhaltlich und finanziell umsetzt. Beispielsweise kann der Träger einer kommunalen Bildungseinrichtung Zuwendungsempfänger sein und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung entwickeln, die sich an die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler wendet. |
Zuwendungen | Eine Zuwendung ist eine öffentliche Geldleistung, die freiwillig (das heißt ohne Rechtsanspruch) an einen Zuwendungsempfänger vergeben wird, damit dieser ein bestimmtes Projekt durchführt. Dabei kann es sich um EU-, Bundes-, Landes- oder kommunale Fördermittel handeln. Die Zuwendungen sind zweckgebunden an die Umsetzung bestimmter Projekte oder Gegenstände, die für den Zuwendungsgeber von besonderem Interesse sind. |
Zuwendungsempfänger (Projektträger) | Zuwendungsempfänger sind Empfänger von zweckgebundenen, öffentlichen Fördermitteln, auch Zuwendungen genannt. Der Zuwendungsempfänger (Projektträger) ist der Begünstigte der Förderung und für die inhaltliche und finanzielle Umsetzung der Maßnahme verantwortlich. In Abgrenzung hierzu ist die Zielgruppe zu sehen. Beispielsweise kann der Träger einer kommunalen Bildungseinrichtung Zuwendungsempfänger sein und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung entwickeln, die sich an die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler wendet. |
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung | Erläuterung |
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ANBest | Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AGVO | Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung |
BHO | Bundeshaushaltsordnung |
CLLD | eng. ‘Community-Led Local Development’; dt. von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung |
CO2 | Kohlenstoffdioxid |
EFRE | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
EIB | Europäische Investitionsbank |
ELER | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums |
EMFF | Europäischer Meeres- und Fischereifonds |
EPLR | Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum |
ESF | Europäischer Sozialfonds |
ESI-Fonds | Europäische Struktur- und Investitionsfonds |
ESI-Förder-programme | Förderprogramme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (siehe auch OP und EPLR) |
ESPON | eng. ‘European Spatial Planning Observation Network’; dt. Europäisches Raumbeobachtungsnetzwerk |
ETZ | Europäische territoriale Zusammenarbeit |
EU | Europäische Union |
Europa 2020 | Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (auch EU 2020) |
EUV | Vertrag über die Europäische Union |
FLAG | Lokale Fischereiaktionsgruppe |
FRL | Förderrichtlinie |
INTERACT | eng. ‘INTERREG Animation Cooperation and Transfer’; EU-Netzwerkprogramm zur Unterstützung der Umsetzung der ETZ-Förderprogramme |
INTERREG | Gemeinschaftsinitiative als Vorläufer der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ); ETZ und INTERREG werden häufig synonym gebraucht |
ITI | Integrierte territoriale Investition |
IWB | Investition in Wachstum und Beschäftigung |
LAG | Lokale Aktionsgruppe |
LEADER | frz. ‚Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale‘; dt. Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft |
LHO | Landeshaushaltsordnung |
LIFE | frz. ‚L'Instrument Financier pour l' environement‘; dt. EU-Förderprogramm für Umwelt- und Klimapolitik |
NRO | Nichtregierungsorganisation |
NUTS | frz. ,Nomenclature des unités territoriales statistiques`, dt. Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik |
OP | Operationelles Programm |
PPP | eng. ‚Public-Private-Partnership‘; dt. Öffentlich-private Partnerschaft, kurz ÖPP |
URBACT | EU-Netzwerkprogramm für Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich der Stadtentwicklung |
VV | Verwaltungsvorschrift |