Worum geht es?
Die finanziellen Mittel für die ESI-Fonds werden von der EU zur Verfügung gestellt und sollen Entwicklungen unterstützen, die im Einklang mit Zielen und Strategien (z. B. Europa 2020-Strategie) der Europäischen Union stehen (vgl. Menüpunkt "Basiswissen").
Sie werden überwiegend dezentral, d. h. auf der nationalen und in Deutschland insbesondere auf der regionalen Ebene der Bundesländer, verwaltet. Die verwaltenden Behörden legen in regionalen ESI-Förderprogrammen die Arten von Maßnahmen fest, die durch die ESI-Fonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 unterstützt werden können.
Fördermittelanträge können Sie daher entsprechend bei den jeweiligen, die EU-Mittel verwaltenden Behörden stellen (deren Adressen und Ansprechpartner sind in der Förderdatenbank zu diesem Förderkompass enthalten).
Mit ESI-Fondsmitteln unterstützte Projekte müssen im Einklang mit den Förderzielen sowie mit den haushalts- und beihilferechtlichen Regelungen der EU-Ebene sowie der nationalen und der Bundesländerebene stehen. Von der EU-Kommission genehmigte regionale ESI-Förderprogramme und die aus ihnen abgeleiteten, konkretisierenden Förderrichtlinien berücksichtigen bereits die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel müssen sich Antragsteller daher nicht mit den umfänglichen übergeordneten Regelwerken und Rahmenbedingungen der ESI-Förderung auseinandersetzen. Die Übersichtsgrafik weiter unten veranschaulicht die Hierarchie der ESI-Förderprogramme und ihrer Fördermaßnahmen.
Sollte im Einzelfall dennoch ein Klärungsbedarf auftreten, kann eine Recherche in den gültigen inhaltlichen und rechtlichen Grundlagendokumenten der EU- und der nationalen Ebene hilfreich sein. Die nachfolgende Übersicht liefert dazu eine Orientierung über einige wichtige Regelwerke und Dokumente.
EU-Ebene:
- Vertrag über die Europäische Union (EUV) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
- Die allen ESI-Fonds übergeordneten Regelungen der Gemeinsamen Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in der jeweils gültigen Fassung (nebst zugehörigen Regelungen).
- Die jeweiligen fondsspezifischen Verordnungen und Durchführungsverordnungen (für EFRE, ESF, ELER, ETZ oder EMFF) in der jeweils gültigen Fassung (nebst zugehörigen Regelungen).
- Beihilferechtliche Regeln, wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in ihren aktuellen Fassungen.
Nationale und (regionale) Bundesländer-Ebene:
- Partnerschaftsvereinbarung für die Förderperiode 2014 bis 2020 zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission.
- Das von der EU-Kommission genehmigte ESI-Förderprogramm des betreffenden ESI-Fonds, meist auf der regionalen Ebene.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Landeshaushaltsordnung (LHO).
- Förderhinweise, Rahmenbedingungen, Fördergrundsätze und Ähnliches, die von der Verwaltungsbehörde oder von den zuständigen Fachreferaten erlassen wurden und häufig in Förderrichtlinien festgehalten sind.
Die an den politischen Zielen der EU-Kommission orientierten und meist auf der Ebene der Bundesländer verfassten ESI-Förderprogramme enthalten zentrale Informationen über das im Bundesland förderfähige Maßnahmenspektrum. Die ESI-Förderprogramme bilden daher eine zentrale Informationsquelle und Anlaufstelle für potenzielle Zuwendungsempfänger.
„Operationelle Programme“ (EFRE, ETZ, ESF und EMFF) sowie „Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum“ (ELER)
Ausgehend von den Kernzielen (Europa 2020-Ziele, vgl. Menüpunkt "Basiswissen"), die die EU mit Hilfe der von ihr bereitgestellten Fördermittel unterstützt, beinhalten die ESI-Förderprogramme eine individuelle Entwicklungsstrategie, die die regionalen Besonderheiten in Bezug auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei, Arbeitsmarkt, Umwelt und Klima in den Fördergebieten (meist Bundesländern) berücksichtigt. Die EU-Mittel-verwaltenden Stellen in den Fördergebieten der ESI-Programme leiten auf dieser Basis individuelle Fördermaßnahmen ab, die dazu beitragen, die Fördergebiete gemäß den Europa 2020-Zielen nachhaltig zu entwickeln. Diese Fördermaßnahmen unterstützt die EU mit ihren Finanzmitteln. Die ESI-Förderprogramme beinhalten insbesondere folgende, für Antragsteller relevante Informationen:
- Eine Beschreibung der Arten förderfähiger Maßnahmen (Fördergegenstände) inkl. ihres Beitrages zur Erreichung bestimmter Förderziele.
- Die Fördergebiete, auf die die Förderung abzielt, da die Unterstützung sowohl landesweit zur Verfügung stehen kann als auch sich auf bestimmte Regionen konzentrieren kann.
- Die für die verschiedenen Fördermaßnahmen möglichen Zuwendungsempfänger, d. h. die Projektträger, an die die Fördermittel ausgezahlt werden.
- Die maßnahmenspezifischen Fördersätze und die Höhe der EU-Kofinanzierung.
- Die Zielgruppen der Fördermaßnahmen, d. h. diejenigen, die von den umgesetzten Fördermaßnahmen profitieren sollen (diese können sich von der Gruppe der Zuwendungsempfänger unterscheiden).
- Wesentliche Prinzipien, Verfahren und Kriterien für die Auswahl zu fördernder Projekte durch die verwaltende regionale Behörde.
- Wesentliche Indikatoren, die im Rahmen der Programmdurchführung erfasst werden. Diese messen die aus der Förderung resultierenden Wirkungsbeiträge mit Bezug zum adressierten Europa 2020-Ziel.
Diese Informationen bilden die Grundlage für eine erste Orientierung kommunaler oder auch zivilgesellschaftlicher Projektträger, ob das eigene Projekt in das Zielsystem der EU-Förderung passt. Sie stellen darüber hinaus auch einen wichtigen Ausgangspunkt für den darauf folgenden Schritt der Formulierung eines Förderantrages. Sie stehen entsprechend auch im Zentrum der mit dem EU-Kommunal-Kompass verknüpften Förderdatenbank, die die Fördermöglichkeiten der ESI-Fonds im Bereich der nachhaltigen Entwicklung für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure bereits filtert und es erlaubt, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die Möglichkeiten zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung mit ESI-Fonds im eigenen Bundesland zu verschaffen.
Zur Vorbereitung der Antragstellung bilden die Förderprogramme zwar einen zentralen Ansatzpunkt und geben eine erste Orientierung, allerdings stellen die dort enthaltenen Angaben alleine noch keine hinreichende Grundlage für eine erfolgversprechende Antragstellung dar. Zusätzlich zu berücksichtigen sind in der Regel Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die in Deutschland häufig im Rahmen der Umsetzung der ESI-Förderung erlassen werden.
Förderrichtlinien
Förderrichtlinien beruhen im Kern auf den im Förderprogramm formulierten Inhalten, Zielen und Zuwendungsempfängern für einzelne Fördermaßnahmen, ergänzen und konkretisieren diese jedoch. Förderrichtlinien legen zum einen Regeln und Kriterien fest, an denen sich die für die Bewilligung von EU-Mitteln verantwortlichen Stellen bei der Projektbewertung, -auswahl und Förderentscheidung orientieren müssen. Zum anderen stellen sie für Antragsteller zugängliche Informationsquellen dar, aus denen sie wesentliche Hinweise für die Entwicklung eines erfolgversprechenden Förderantrages entnehmen können.
Förderrichtlinien enthalten zudem konkrete Informationen zu Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie über die förderfähigen Kostenanteile. Damit gehen die in Förderrichtlinien enthaltenen Informationen über die Inhalte der ESI-Förderprogramme hinaus. Diese Informationen sind jedoch zentral für potenzielle Antragsteller, auch um im Vorfeld einer Antragstellung bewerten zu können, ob das Förderprogramm zum eigenen Förderbedarf passt und die Erarbeitung eines Förderantrages lohnenswert erscheint.
Nachfolgend wird daher der typische Aufbau einer Förderrichtlinie dargelegt und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte für potenzielle Antragsteller kommentiert.
Aufbau von Förderrichtlinien (gemäß VV-BHO)
-
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
In diesem Abschnitt wird der Förderzweck dargestellt. Antragsteller können aus gut formulierten Förderrichtlinien das übergeordnete (politische) Ziel identifizieren sowie einen Eindruck von dem angestrebten Wirkungsmechanismus der Fördermaßnahme zum Erreichen des Ziels erlangen. Beide Informationen sind zentral und sollten in einem Förderantrag argumentativ explizit aufgegriffen werden, um die Erfolgschancen der Antragstellung zu erhöhen.
Darüber hinaus werden die relevanten rechtlichen Grundlagen benannt, zu denen auch das zugrunde liegende ESI-Förderprogramm gehört. Diese können im Falle offenbleibender Fragen aus den Inhalten der Förderrichtlinien weitere wichtige Informationsgrundlagen bei der Antragserarbeitung bilden.
-
Gegenstand der Förderung
Die Beschreibung des Gegenstands der Förderung beruht auf der Darstellung in den ESI-Förderprogrammen. Wesentliche Inhalte, auf die die Förderrichtlinie zielt, sollten hier für den Antragsteller erkennbar sein. Neben sehr konkret umrissenen Fördergegenständen finden sich jedoch häufig auch eher offene Formulierungen. Diese bieten sowohl für Antragsteller als auch für die verwaltende Behörde eine gewisse Flexibilität in der Bewertung der Förderwürdigkeit eines Projektantrages. In Zweifelsfällen bietet es sich an, mit der verwaltenden Behörde frühzeitig in Kontakt zu treten und die grundsätzliche Förderfähigkeit des geplanten Projektes zu klären.
Der inhaltliche Detaillierungsgrad von Förderrichtlinien ist nicht festgelegt und obliegt den bewilligenden Behörden: Nicht unüblich sind weiterführende Detaillierungen, auch auf zusätzlichen Merkblättern. Ebenfalls möglich ist es, dass der Fördergegenstand mit dem Zuwendungszweck/Förderziel übereinstimmt und dieser Abschnitt in der Folge sehr knapp ausfällt.
-
Zuwendungsempfänger
In diesem Abschnitt legt die bewilligende Stelle fest, welche Gruppen von Antragstellern gefördert werden können. Die breiteste Definition wäre „natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts“. In den meisten Fällen werden die zu berücksichtigenden Zuwendungsempfänger jedoch konkret und abschließend benannt, so dass eine eindeutige Aussage möglich ist, ob der potenzielle Antragsteller gefördert werden kann.
-
Zuwendungsvoraussetzungen
In diesem Abschnitt werden generell die Zuwendungsvoraussetzungen benannt, die durch die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die Landeshaushaltsordnung und ggf. weitere Voraussetzungen, die von der EU-Ebene vorgegeben sind. Darüber hinaus können hier bzw. unter 6. „Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen“ auch weitere Bedingungen benannt sein, die bei der Formulierung eines erfolgversprechenden Antrags berücksichtigt werden müssen.
-
Art und Umfang sowie Höhe der Förderung
In diesem Abschnitt werden konkret die maximale Förderhöhe in Euro, die Art der Förderung (Anteil-, Festbetrags-, Fehlbetrags- oder Vollfinanzierung [vgl. auch die Definitionen der Förderarten im folgenden Menüpunkt „Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten"], meist als Projektförderung), die Finanzierungsform (z. B. „nicht rückzahlbarer Zuschuss“) und die Förderquote (in Prozent der förderfähigen Kosten) benannt. Zudem wird in der Regel klar definiert, welche Kosten eines zu fördernden Projektes förderfähig sind. Dies können die gesamten Projektkosten sein oder auch nur ein Teil der Gesamtkosten eines Projektes, wie beispielsweise die Mehrkosten, die bei der Beschaffung einer besonders energieeffizienten Anlage gegenüber einer „konventionellen“ Anlage entstehen.
-
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Dieser Abschnitt enthält weitere Informationen zu Bedingungen und Pflichten des Antragstellers, u. a. in Bezug auf spezifische Mitteilungspflichten gegenüber der Bewilligungsbehörde und in Bezug auf die Anforderungen an den Verwendungsnachweis. Neben dem Hinweis auf derlei spezifische Nebenbestimmungen, die je nach Zuwendungsart und -empfänger (z. B. zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften) teilweise konkret festgelegt sind, können weitere Nebenbedingungen benannt sein. Diese können umwelt- oder auch sozialpolitische Anforderungen (wie z. B. die Durchführung von Maßnahmen zur ökologisch nachhaltigen Entwicklung oder Chancengleichheit von Frauen und Männern in der zu fördernden Institution) umfassen und gehen im Einzelnen aus der Förderrichtlinie hervor.
-
Verfahren
Zusätzlich zu den förderspezifischen Informationen beinhalten Förderrichtlinien auch häufig die relevanten Hinweise auf verfahrensspezifische Anforderungen. Dazu zählt die Benennung der Art des Verfahrens der Fördermittelbeantragung (Antragsverfahren, Wettbewerbsverfahren), der Hinweis auf entsprechende Formulare sowie das Bewilligungsverfahren. Darüber hinaus können wichtige Hinweise zum Auszahlungsverfahren, zum Verwendungsnachweis und zu ggf. sonstigen zu beachtenden Vorschriften enthalten sein.
-
In Kraft treten
Schließlich erfolgen die Mitteilung des Zeitpunkts, ab dem die Förderrichtlinie Gültigkeit besitzt und teilweise auch eine Konkretisierung der Laufzeit.
Nach einer ersten Prüfung der Frage, ob eine Projektidee auf Grundlage der Angaben in den ESI-Förderprogrammen als förderfähig gelten kann, ist mit Bezug zu den Anforderungen der Förderrichtlinie, Verwaltungsvorschrift oder anderen Grundlagendokumenten zu klären, ob alle dort definierten Anforderungen vom Projekt erfüllt werden können. Die jeweils einschlägigen Förderrichtlinien oder sonstigen, die Darstellungen der Förderprogramme konkretisierenden Verwaltungsanforderungen sind häufig im Internet abrufbar (z. B. über die für die Förderprogramme zuständigen Ministerien, die Investitions- und Strukturbanken oder andere Stellen, die mit der Durchführung der Programme betraut werden; oftmals existieren auch z. T. fondsbezogen eigene Webseiten in den Bundesländern) oder können bei den entsprechenden Ansprechpartnern erfragt werden.
Hinweis
Förderrichtlinien werden in vielen Fällen von den bewilligenden Stellen verfasst und sind im Internet abrufbar. Eine Verpflichtung zur Erstellung existiert allerdings nicht. Sollten keine Förderrichtlinien existieren, sollten Sie frühzeitig mit den bewilligenden Behörden in Kontakt treten, um zentrale Fragen zur Förderfähigkeit und zu den wesentlichen Kriterien bei der Bewertung und Auswahl von Förderanträgen zu klären. Oftmals können die fachlich zuständigen Stellen zusätzliche Hinweise zur erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln geben.