FuE-Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Es erfolgt die Förderung von FuE-Einzelprojekten, Gemeinschaftsprojekten sowie Verbundprojekten, die der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung dienen.

Förderziel

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, unternehmerische Innovationsprozesse zu ermöglichen und zu beschleunigen, so dass neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen. Durch die Zusammenarbeit von KMU mit anderen Unternehmen sowie universitären und außeruniversitären FuE-Einrichtungen wird zudem angestrebt, dass auch innovationsferne KMU an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben herangeführt werden und Innovationsprozesse realisieren können. Auch werden durch die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander oder mit FuE-Einrichtungen die regionalen Wissensnetze gestärkt.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger der Förderung sind Unternehmen sowie im Verbund oder, in Gemeinschaftsprojekten auch FuE-Einrichtungen, Hochschulen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen und Landkreise.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Beschreibung

Mit der Maßnahme werden FuE-Einzelprojekte von Unternehmen, Gemeinschaftsprojekte mehrerer Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Unternehmen und universitären/außeruniversitären FuE-Einrichtungen, die der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung dienen und eine zügige Umsetzung in neuartige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren erwarten lassen, gefördert. Im Sinne der intelligenten Spezialisierung wird die Förderung auf FuE-Projekte mit Bezug zu den Leitmärkten der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) konzentriert. Die Maßnahme unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von innovativen FuE-Projekten, der Validierung innovativer Produkte und Dienstleistungen und bei der Markterschließung und Skalierung von Technologien über nicht kommerziell nutzungsfähige Demonstrationsvorhaben und Pilotlinien.

 

Darüber hinaus zielt die Maßnahme darauf ab, innovative Ansätze mit Bezug zu den Leitmärkten der RIS und einem hohen gesellschaftlichen Nutzen, in Produkte und Verfahren zu überführen. Dazu gehören beispielsweise anwendungsorientierte FuE- sowie Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich Verkehr (Leitmarkt „Mobilität und Verkehr“), im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz und Klimaschutz (Leitmarkt „Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Ressourceneffizienz“) sowie im Bereich Kreislaufwirtschaft (Leitmarkt „Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Ressourceneffizienz“).

Zielgruppe

Zielgruppe sind vorrangig Unternehmen und FuE-Einrichtungen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.

Projektauswahlkriterien

Bei der Projektauswahl werden als Kriterien insbesondere der Innovationsgrad, die Anwendungsorientierung und die Praxis- und Umsetzungsrelevanz sowie der Beitrag der Vorhaben zur Vernetzungen entlang der Wertschöpfungskette von Forschung bis Produktion berücksichtigt.

 

Im Fall des Risikokapitalfonds werden – sofern dieser auferlegt wird – i. d. R. externe betriebswirtschaftliche und technologische Gutachten eingeholt und auch die Qualität des Managements betrachtet.

Laufzeit

  • Gemeinschafts- und Verbundprojekte: 12.11.2015 - 30.06.2021
  • Bereich Klimaschutz (Klima II): 08.08.2017 - 30.06.2021

Sonstiges

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung gemäß Artikel 37, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 beabsichtigt Sachsen-Anhalt, im Rahmen der Investitionspriorität 1b einen Risikokapitalfonds zur Unterstützung von Gründern/-innen und KMU in der Wachstumsphase in technologie- und wissensintensiven Bereichen sowie einen Fonds für innovative Vorhaben im Umweltbereich aufzulegen. Sollte die Ex-ante-Bewertung weitere Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen identifizieren, könnte das Land die Etablierung weiterer Finanzinstrumente in Erwägung ziehen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Ansprechpartner

FuE-Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte

FuE Klimaschutz

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität Energiewende und Klimaschutz Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung

Stand: Juli 2021