Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Es erfolgt die Förderung von FuE-Einzelprojekten, Gemeinschaftsprojekten sowie Verbundprojekten, die der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung dienen.
Förderziel
Die Maßnahme verfolgt das Ziel, unternehmerische Innovationsprozesse zu ermöglichen und zu beschleunigen, so dass neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen. Durch die Zusammenarbeit von KMU mit anderen Unternehmen sowie universitären und außeruniversitären FuE-Einrichtungen wird zudem angestrebt, dass auch innovationsferne KMU an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben herangeführt werden und Innovationsprozesse realisieren können. Auch werden durch die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander oder mit FuE-Einrichtungen die regionalen Wissensnetze gestärkt.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger der Förderung sind Unternehmen sowie im Verbund oder, in Gemeinschaftsprojekten auch FuE-Einrichtungen, Hochschulen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen und Landkreise.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Mit der Maßnahme werden FuE-Einzelprojekte von Unternehmen, Gemeinschaftsprojekte mehrerer Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Unternehmen und universitären/außeruniversitären FuE-Einrichtungen, die der Entwicklung von neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung dienen und eine zügige Umsetzung in neuartige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren erwarten lassen, gefördert. Im Sinne der intelligenten Spezialisierung wird die Förderung auf FuE-Projekte mit Bezug zu den Leitmärkten der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) konzentriert. Die Maßnahme unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von innovativen FuE-Projekten, der Validierung innovativer Produkte und Dienstleistungen und bei der Markterschließung und Skalierung von Technologien über nicht kommerziell nutzungsfähige Demonstrationsvorhaben und Pilotlinien.
Darüber hinaus zielt die Maßnahme darauf ab, innovative Ansätze mit Bezug zu den Leitmärkten der RIS und einem hohen gesellschaftlichen Nutzen, in Produkte und Verfahren zu überführen. Dazu gehören beispielsweise anwendungsorientierte FuE- sowie Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich Verkehr (Leitmarkt „Mobilität und Verkehr“), im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz und Klimaschutz (Leitmarkt „Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Ressourceneffizienz“) sowie im Bereich Kreislaufwirtschaft (Leitmarkt „Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Ressourceneffizienz“).
Zielgruppe
Zielgruppe sind vorrangig Unternehmen und FuE-Einrichtungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl werden als Kriterien insbesondere der Innovationsgrad, die Anwendungsorientierung und die Praxis- und Umsetzungsrelevanz sowie der Beitrag der Vorhaben zur Vernetzungen entlang der Wertschöpfungskette von Forschung bis Produktion berücksichtigt.
Im Fall des Risikokapitalfonds werden – sofern dieser auferlegt wird – i. d. R. externe betriebswirtschaftliche und technologische Gutachten eingeholt und auch die Qualität des Managements betrachtet.
Laufzeit
- Gemeinschafts- und Verbundprojekte: 12.11.2015 - 30.06.2021
- Bereich Klimaschutz (Klima II): 08.08.2017 - 30.06.2021
Sonstiges
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung gemäß Artikel 37, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 beabsichtigt Sachsen-Anhalt, im Rahmen der Investitionspriorität 1b einen Risikokapitalfonds zur Unterstützung von Gründern/-innen und KMU in der Wachstumsphase in technologie- und wissensintensiven Bereichen sowie einen Fonds für innovative Vorhaben im Umweltbereich aufzulegen. Sollte die Ex-ante-Bewertung weitere Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen identifizieren, könnte das Land die Etablierung weiterer Finanzinstrumente in Erwägung ziehen.