Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Es werden über energetische Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Infrastrukturen die Energie- und CO2-Einsparpotenziale gehoben.

Förderziel

Es sollen öffentliche Gebäude in Sachsen-Anhalt durch die energetische Sanierung zu einer verbesserten CO2-Bilanz und einer besseren Wirtschaftlichkeit durch die Energieeinsparungen befähigt werden. Zugleich wird mit der Förderung der öffentlichen Hand die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion ermöglicht und dadurch Impulse für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung durch private Akteure gesetzt.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen, u. a. öffentliche Unternehmen und freie Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte (Träger von) Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit mit Ausnahme der Einrichtungen, die über den ELER förderfähig sind (Kindertageseinrichtungen und Schulen in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern mit ländlichem Charakter).

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulgebäuden, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit und kulturellen Einrichtungen. Neben der Sanierung von Bestandsbauten kann die Förderung auch einige wenige Neubauten als Modellvorhaben, die besonders innovativ sind, unterstützen.

 

Die Investitionen befördern energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in die Gebäudehülle und Gebäudetechnik und dienen der Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen. Gegenstand der Förderung sind alle durch energetische Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten. Es wird sichergestellt, dass keine nationalen Maßnahmen ersetzt werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Es dürfen nur öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude gefördert werden.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle bzw. den Richtlinieninhaber. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.

 

Die Auswahl der innovativen Modellprojekte erfolgt nach dem Juryverfahren. Grundlage der Auswahl bilden die zu einem festgesetzten Stichtag eingereichten Projekte.

Projektauswahlkriterien

Wesentliches Projektauswahlkriterium ist jeweils das Energieeinsparpotenzial des Vorhabens – es werden die Projekte mit dem höchsten CO2-Einspareffekt gefördert – ergänzt durch eine Einschätzung des Nutzungsbedarfes. Bei den Vorhaben wird sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags die gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.

 

Bei den technischen Geräten und Ausstattungen werden jeweils die höchsten Energieeffizienzklassen zu Grunde gelegt.

 

Für die Auswahl innovativer Modellvorhaben sind die Beurteilungskategorien Energieeffizienz und Klimaneutralität, Idee und Innovation, Energiekonzept, Vorbildfunktion und Nachhaltigkeit des Lösungsansatzes (z. B. innovative ökosystembasierte Lösungen wie die grüne Infrastruktur) sowie Wirtschaftlichkeit der Kosten maßgebend.

 

Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen gefördert, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen erprobt werden soll. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 17.07.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021