Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Es werden über energetische Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Infrastrukturen die Energie- und CO2-Einsparpotenziale gehoben.
Förderziel
Es sollen öffentliche Gebäude in Sachsen-Anhalt durch die energetische Sanierung zu einer verbesserten CO2-Bilanz und einer besseren Wirtschaftlichkeit durch die Energieeinsparungen befähigt werden. Zugleich wird mit der Förderung der öffentlichen Hand die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion ermöglicht und dadurch Impulse für die Umsetzung von Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung durch private Akteure gesetzt.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen, u. a. öffentliche Unternehmen und freie Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte (Träger von) Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit mit Ausnahme der Einrichtungen, die über den ELER förderfähig sind (Kindertageseinrichtungen und Schulen in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern mit ländlichem Charakter).
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Die Maßnahme umfasst Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulgebäuden, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit und kulturellen Einrichtungen. Neben der Sanierung von Bestandsbauten kann die Förderung auch einige wenige Neubauten als Modellvorhaben, die besonders innovativ sind, unterstützen.
Die Investitionen befördern energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in die Gebäudehülle und Gebäudetechnik und dienen der Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen. Gegenstand der Förderung sind alle durch energetische Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten. Es wird sichergestellt, dass keine nationalen Maßnahmen ersetzt werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Es dürfen nur öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude gefördert werden.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle bzw. den Richtlinieninhaber. Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens vorgenommen.
Die Auswahl der innovativen Modellprojekte erfolgt nach dem Juryverfahren. Grundlage der Auswahl bilden die zu einem festgesetzten Stichtag eingereichten Projekte.
Projektauswahlkriterien
Wesentliches Projektauswahlkriterium ist jeweils das Energieeinsparpotenzial des Vorhabens – es werden die Projekte mit dem höchsten CO2-Einspareffekt gefördert – ergänzt durch eine Einschätzung des Nutzungsbedarfes. Bei den Vorhaben wird sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags die gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
Bei den technischen Geräten und Ausstattungen werden jeweils die höchsten Energieeffizienzklassen zu Grunde gelegt.
Für die Auswahl innovativer Modellvorhaben sind die Beurteilungskategorien Energieeffizienz und Klimaneutralität, Idee und Innovation, Energiekonzept, Vorbildfunktion und Nachhaltigkeit des Lösungsansatzes (z. B. innovative ökosystembasierte Lösungen wie die grüne Infrastruktur) sowie Wirtschaftlichkeit der Kosten maßgebend.
Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen gefördert, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen erprobt werden soll. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 17.07.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023