Vorauswahlverfahren ist seit 2016 beendet. Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.

Fortschreibung und Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (iSEK) mit Schwerpunkt Umwelt- und Klimaschutz

EFRE (IWB)

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).

Kurzbeschreibung

Förderung der Fortschreibung und Umsetzung städtischer Entwicklungskonzepte mit einem Schwerpunkt im Bereich Umwelt- und Klimaschutz unter Einbeziehung der Herausforderung, kompaktere städtische Strukturen zu schaffen.

Förderziel

Ziel ist es, Städte beim nachhaltigen Umbau hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcenschonenden Stadt auf Basis von integrierten Stadtentwicklungskonzepten zu unterstützen. Die Interventionen sollen dazu beitragen, die Energie- und Ressourceneffizienz in Städten zu erhöhen. Gleichzeitig wird hierdurch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-2020-Strategie geleistet.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Städte und Gemeinden.

Förderfähige Gebietskulisse

Städte Sachsen-Anhalts.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Die Förderung umfasst zum einen die Weiterentwicklung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten mit einem Schwerpunkt auf Umwelt- und Klimaschutz. Dabei sind aktiv externe Kompetenzen einzubeziehen. Zum anderen wird basierend auf diesen Konzepten der umweltverträgliche Ausbau der städtischen Infrastruktur unterstützt. In Abhängigkeit von den im jeweiligen integrierten Entwicklungskonzept verankerten Zielen und Maßnahmen werden unterschiedlichste Projekte zur Umsetzung kommen.

 

Darunter fallen beispielsweise:

  • Beratung und Kommunikation zu Energie- und Umweltaspekten.
  • Energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen.
  • Maßnahmen zur Konzentration von Funktionen im kompakten Stadtgebiet, die der Verbesserung der gesamtstädtischen Energiebilanz dienen.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, des innerstädtischen Fußgänger- und Radverkehrs sowie der Verkehrsvermeidung und -beruhigung.

 

Vor Beginn der Investitionen erfolgt sowohl eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand, als auch die Einschätzung der Zielerreichung bei der Minimierung der CO2-Emissionen. Das verbindende Element der Projekte ist der behutsame ökologische Umbau der Städte hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcensparenden sowie kompakteren Stadt.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Städte und Gemeinden und insbesondere die in den Städten lebende und arbeitende Bevölkerung, deren Lebensqualität durch eine umweltgerechte städtische Entwicklung verbessert werden soll.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Städte, deren integrierte Stadtentwicklungskonzepte zum Zeitpunkt des Verfahrens keine hinreichenden Ausführungen zu CO2- und Energieeffizienz beinhalten, müssen inhaltliche Konkretisierungen als Voraussetzung zur Umsetzung von investiven Folgeprojekten nacharbeiten. Die dafür entstehenden Kosten sind als vorbereitende Maßnahme förderfähig.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe (Vorauswahlverfahren) wird die Teilnahme von Städten nach raumordnerischen Kriterien auf die maximal 42 Städte in Sachsen-Anhalt beschränkt. In der zweiten Stufe (Selektionsverfahren) erfolgt die Auswahl einzelner Projekte aus einem Pool gleichartiger Projekte durch Heranziehen von Auswahlkriterien.

Projektauswahlkriterien

Die Auswahlkriterien werden anhand eines Punktesystems beurteilt. Gefördert werden sollen Projekte, die nachweislich einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten und Synergien zu anderen Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von iSEK entfalten.

Laufzeit

Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der Regionalentwicklung durch die Erstellung und Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien

Beschreibung

In Sachsen-Anhalt ist auf Landesebene eine programmübergreifende Abstimmung sowohl bei der Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen als auch bei der Implementierung von CLLD/LEADER in den Fonds EFRE, ESF und ELER sichergestellt. Die vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) (Laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) soll nach Maßgabe einheitlicher Vorgaben für alle in Frage kommenden ESI-Fonds (ELER, EFRE, ESF) gewährt werden. Durch einen koordinierten Prozess zwischen den Fonds ELER, EFRE und ESF wird die Auswahl der CLLD/LEADER-Regionen, welche durch die Lokalen Aktionsgruppen vertreten werden, vorgenommen.

 

Der koordinierte Prozess umfasst die folgenden Schritte (nähere Informationen hierzu in Kapitel 4 des EFRE- bzw. ESF-OPs):

1. Interessenbekundungsverfahren (bis Ende Februar 2014).

2. Wettbewerbsverfahren (bis Ende März 2015).

3. Auswahlprozess (durch eine von den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und
    ESF zeitweilig eingerichtete Expertenkommission).

4. Genehmigung der Lokalen Aktionsgruppen/CLLD-Gebiete (Abschluss des
    Wettbewerbsverfahrens mit der Zulassung der Regionalen Entwicklungskonzepte
    und damit der LAG. In den Regionalen Entwicklungsstrategien wird festgelegt,
    mithilfe der Unterstützung welcher Fonds ihre Vorhaben zur Umsetzung der
    Strategien verwirklicht werden sollen.

 

Hinweis: Die Entwicklungsstrategien der LAG werden im EFRE- und ESF-OP als „regional“, im EPLR aber als „lokal“ bezeichnet.

 

5. Finanzierung (LAG erhalten indikatives Budget aus EU- und nationalen Mitteln. Der
    fondsübergreifende Ansatz ermöglicht es den LAG, ihre regionale
    Entwicklungsstrategie mithilfe des ELER, ESF und EFRE umzusetzen, hierbei kann der
    ELER als federführender Fonds agieren).

6. Koordinierung (Einrichtung einer spezifischen Koordinierungsstruktur zur
    fondsübergreifenden Steuerung der Unterstützung aus den drei Fonds ELER, EFRE
    und ESF durch die involvierten Verwaltungsbehörden. Neben bewährten Strukturen
    – wie dem Großen LEADER-Arbeitskreis auf Landesebene – gibt es Erweiterungen
    und Modifizierungen, die in Kapitel 8.2.12.2. des EPLR näher beschrieben werden).

 

Die Umsetzung von CLLD- bzw. LEADER-Vorhaben erfolgt sowohl im Rahmen von Maßnahmen des EPLR als auch im Rahmen innovativer LEADER-Vorhaben, die den Zielen des EPLR Sachsen-Anhalt 2014–2020 entsprechen sowie im Rahmen von Handlungsfeldern der Operationellen Programme des ESF und des EFRE. Die Abgrenzung zwischen den Maßnahmen erfolgt auf Ebene der förderspezifischen Regelungen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie den Erkenntnissen aus dem Interessenbekundungsverfahren ist zu erwarten, dass die Umsetzung von CLLD- und LEADER-Vorhaben mit Hilfe des ELER in Verwirklichung der ELER-Priorität 6 (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) merklich durch Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung und -entwicklung, Basisdienstleistungen, Ausbau ländliche Infrastruktur und Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale) sowie die gebietsübergreifende und transnationale Kooperation geprägt sein wird.

 

Die CLLD-Maßnahmen können landesweit auch durch die Fonds EFRE und ESF unterstützt werden und alle Themen aus den Programmschwerpunkten des OP EFRE bzw. des OP ESF entsprechend den in den OPs festgelegten Bestimmungen aufgreifen. Dadurch sollen sämtliche Projekte der Region optimal aufeinander abgestimmt werden, Kräfte gebündelt und innovative Wege in der Regionalentwicklung ermöglicht werden. Ziel ist es, unter Zugrundelegung der jeweiligen Entwicklungsstände und strategischen Schwerpunktsetzungen durch die Fonds EFRE und ESF regional differenzierte CLLD-Maßnahmen zu fördern.

 

Geeignete Ansatzpunkte der Förderung von CLLD-Vorhaben liegen aufgrund der Auswertung des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens u. a. im EFRE im Bereich des Thematischen Ziels III (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU) und im ESF im Bereich des Thematischen Ziels X (Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen). Daneben können die Lokalen Entwicklungsstrategien auf das breite Spektrum aller ELER-Prioritäten und Thematischen Ziele anderer EU-Fonds gerichtet sein.

 

CLLD-/LEADER-Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben. Um dafür einen besonderen Anreiz zu schaffen, sich mit solchen konkreten Vorhaben bei der Umsetzung einer Regionalen Entwicklungsstrategie einzubringen und den partizipativen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozessen zu stellen, wird der von der EU gewährte höhere Beteiligungssatz an die Begünstigten weitergegeben bzw./und LEADER-Vorhaben im Bewilligungsverfahren prioritär eingeordnet. Dies ist, soweit zutreffend, bei der Beschreibung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt.

Fonds

Fondsübergreifend: ELER, EFRE, ESF.

Fördergebietseingrenzung

Landesweit innerhalb der LEADER-Fördergebiete (siehe Rubrik "Weiterführende Informationen", Netzwerk-LEADER Sachsen-Anhalt). Dabei handelt es sich um ländliche, abgegrenzte Gebiete der genehmigten Regionalen Entwicklungskonzepte bzw. der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Verkehrsvermeidung
  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte

Stand: Juli 2021