Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Sicherung, Erschließung und Wiederherrichtung von städtischen Brach- und Konversionsflächen.
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist, bestehende Brach- und Konversionsflächen einer Folgenutzung zuzuführen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Städte und Gemeinden.
Förderfähige Gebietskulisse
Städte und deren direktes Umland (funktionale Verflechtung).
Umweltbasierte Lösungen wie z. B. die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen oder die Aufwertung des Landschaftsbildes können auch im weiteren Umland der Städte gefördert werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Die Förderung umfasst die Beräumung von Brach- (Industrie- und Gewerbebrachen) und Konversionsflächen (von Erschließungsanlagen und baulichen Anlagen), die Sanierung von Altlasten und die Folgenutzung in Hinblick auf stadt- und regionalentwicklungspolitische Ziele. So können bspw. neue Standorte für Gewerbe und Industrie, für das städtische Gewerbeflächenangebot gewonnen, Lücken in Freiraumsystemen geschlossen, Grünzüge und Erholungsräume für Anwohner/-innen und Touristen/-innen oder Wohnbauland im Kontext der urbanen Stadt geschaffen werden.
Auch Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der städtischen Umwelt- und Aufenthaltsqualität werden unterstützt.
Zielgruppe
Städte und Gemeinden sowie die Eigentümer von Brach- und Konversionsflächen sowie Einwohner und Wirtschaft.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch ein Antrags-/Auswahlverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Förderprojekte sind Art des Vorhabens (z. B. Entsiegelung, Altlastensanierung, Renaturierung, Erschließung, Bebauung), die Lage der betroffenen Fläche, die Größe der entsiegelten Flächen sowie die Beeinträchtigung der Schutzgüter Wasser und Boden.
Im Hinblick auf die Nachnutzung ist nach Möglichkeit vor allem im weiteren Umfeld der Städte umweltbasierten Lösungen wie z. B. der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen der Vorzug zu geben. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit des Projektes im Hinblick auf Synergien zu anderen Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten zu berücksichtigen.
Laufzeit
Eine Neuaufnahme weiterer Städte/Gemeinden ist nicht möglich.