Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 19.12.2014).
Kurzbeschreibung
Mit Hilfe von Investitionen zur Durchführung von präventiven Sanierungsarbeiten sollen die Risiken aus dem untertägigem und obertägigem Altbergbau ohne Rechtsnachfolge in Verbindung mit der Wiederherstellung oder dauerhaften Gewährleistung der Sicherheit an der Tagesoberfläche abgewehrt werden und zur Sicherung der kommunalen Infrastruktur beitragen.
Förderziel
Investitionen für die Sanierung sollen dazu beitragen, die Gefahren aus dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolge abzuwehren und damit die Risiken für Mensch, Tier, Umwelt und Sachschäden zu reduzieren. Die Sicherung der kommunalen Infrastruktur ist prioritäres Ziel der Förderung.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften, die mit investiven Maßnahmen der Vernässung im Bergbaubereich sowie Schäden für die Bevölkerung und Sachgüter begegnen.
Förderfähige Gebietskulisse
Altbergbaugebiete
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Die Maßnahme beinhaltet einerseits die Förderung von Untersuchungen und Planungen sowie andererseits die Sicherungsmaßnahmen selbst. So werden die Wasserlösestollen hinsichtlich ihrer Funktionalität als Wasserableiter untersucht und bewertet. Auf dieser Basis soll die Sanierung von Wasserlösestollen zur Gewährleistung einer geordneten Entwässerung von Grubenfeldern beitragen.
Die Sanierung ist essenziell, um Vernässungen sowie nachteilige Auswirkungen auf die Wasserqualität zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die Sanierungsarbeiten auch die dauerhafte Standsicherheit von Böschungen an Tagebaurestlöchern gewährleisten, um auch nachhaltig den stärkeren Schwankungen der Grundwasserstände und Oberflächenwasserzuflüsse zu entsprechen.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl erfolgt grundsätzlich durch die bewilligende Stelle.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge wird auf Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung des beim Landesamt für Geologie und Bergbau vorgehaltenen Informationssystems Altbergbau und einer darauf aufbauenden Risikobewertung vorgenommen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird eine Richtlinie erarbeitet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 17.06.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023