Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden insbesondere Einrichtungen, die mit ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur nachhaltigen Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Stärkung der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft in den Leitmärkten (Innovationsstrategie NRW) leisten.
Förderziel
Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovations-Potenzials.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Produktentwicklung, Markteinführung, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die sowohl universitäre als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen umfassen (im Folgenden als „Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ bezeichnet), Unternehmen, Gemeinschaftseinrichtungen mit der Wirtschaft, Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Hinweis: Bitte klären Sie zunächst die Förderfähigkeit ihrer kommunalen Einrichtung und die genauen Rahmenbedingungen für eine Fördermittelbeantragung (z. B. als Kompetenz- und Anwendungszentrum, bzw. als Verbundpartner) mit dem zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltungsbehörde/ im beteiligten Ressort ab!
Gefördert werden sollen umsetzungsorientierte Forschungseinrichtungen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen. Auch von der Wirtschaft getragene Zentren (z. B. Prüfeinrichtungen, Labore etc.) für angewandte Forschung, Entwicklung und Innovation können unterstützt werden.
Im Rahmen der Leitmärkte zeichnen sich die folgenden Bereiche ab, in denen Einrichtungen unterstützt werden sollen. Beispielhaft seien genannt: Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsforschung, nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, Elektromobilität, Vernetzte Mobilität, schnelle Kommunikationsnetze (Breitband), Logistik sowie Life-Sciences.
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau, in die Erweiterung, in die Ausstattung und Modernisierung sowie projektbezogene Betriebskosten der o. g. Einrichtungen. Bei Gemeinschaftseinrichtungen bzw. bei von der Wirtschaft (mit-)getragenen Zentren sind die Unternehmen mit angemessenen eigenen Beiträgen zu beteiligen.
Zudem sollen Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien im Vorfeld der Einrichtung bzw. grundlegenden Erweiterung von umsetzungsorientierten Forschungseinrichtungen bzw. Kompetenz- und Anwendungszentren gefördert werden. Gegenstand dieser Studien soll die Überprüfung des Innovationscharakters bzw. der Exzellenz und der Zukunftsfähigkeit im Kontext der Innovationsstrategie NRWs sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsperspektive dieser Einrichtungen sein.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Einrichtungen müssen mit der Wirtschaft und ggf. weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten und die Ergebnisse ihrer Forschung in geeigneter Weise multiplizieren.
Auswahlverfahren
Die Auswahlempfehlung für die zu fördernden Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren erfolgt i. d. R. durch eine kriteriengesteuerte Einzelfallentscheidung. I. d. R. soll diese Entscheidung durch eine Fachjury vorbereitet werden. Studien und Gutachten werden im Rahmen von Vergabeverfahren vergeben.
Projektauswahlkriterien
- Beitrag zur Umsetzung der intelligenten Spezialisierung im Rahmen der Leitmärkte (Innovationsstrategie NRW), zur Profilbildung und Exzellenz.
- Anwendungsorientierung bzw. Lösungsbeitrag, Bedarfe der Wirtschaft Nordrhein-Westfalens.
- Kooperation mit Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.
- Eigenanteile der beteiligten Unternehmen.
- Chancen und Risiken, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Finanzierungsperspektive.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.12.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020