Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und der Wissens- und Technologietransfer kann durch Cluster, Innovations- und Kompetenznetzwerke erheblich verbessert werden.
Förderziel
Ziel ist es, die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Unternehmen, insb. KMU.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Kulturelle und soziale Einrichtungen, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Umwelteinrichtungen.
- Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände und Kammern sowie Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen und Kommunen und regionale Agenturen.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Hinweis: Bitte klären Sie zunächst die Förderfähigkeit ihrer kommunalen Einrichtung und die genauen Rahmenbedingungen für eine Fördermittelbeantragung (z. B. als Initiator regionaler Netzwerke) mit dem zuständigen Ansprechpartner in der Verwaltungsbehörde/ im beteiligten Ressort ab!
Im Vordergrund steht die Förderung der 16 Landescluster. Sie unterstützen auf der Angebotsseite die Unternehmen in den acht Leitmärkten und wirken als Treiber und Initiatoren, um Zukunftsthemen zu identifizieren, das Arbeiten in Wertschöpfungsketten zu organisieren, Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu optimieren, Cross-Innovations anzustoßen und Marktpotenziale zu erschließen. Die Tätigkeitsfelder der Landescluster erstrecken sich in der Regel auf mehrere Leitmärkte. Zudem unterstützen sie die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen und Verwaltungen mit weiteren relevanten Akteuren, einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich auf die Leitmärkte.
Ergänzend sollen regionale Netzwerke gefördert werden, da sie die Unternehmen und andere Akteure vor Ort „abholen“ und geeignet sind, spezifische Stärken und regionale Entwicklungspotenziale zu aktivieren und zu bündeln, die in Nordrhein-Westfälischen Regionen sektoral vorhanden sind. Gefördert werden sollen auch Cluster und Innovations- und Kompetenznetzwerke, die z. B. zur Hebung des regionalen Innovationspotenzials beitragen. Hierzu gehören auch vorlaufende Konzepte und Studien. Gefördert werden sollen auch Kooperationsprojekte der Netzwerke und Partner, die sich eignen, die Zusammenarbeit der Partner zu unterstützen.
Zielgruppe
Unternehmen, insb. KMU sind die primäre Zielgruppe.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
An der Finanzierung der o. g. Einrichtungen müssen sich i. d. R. Unternehmen bzw. Wirtschaftseinrichtungen und Verbände beteiligen. Eine Fortführung bzw. Neuausrichtung bestehender Einrichtungen erfordert eine Evaluierung der bisherigen Ergebnisse.
Auswahlverfahren
Die Förderung erfolgt entweder über eine kriteriengesteuerte Einzelfallentscheidung oder über ein Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung und auf Grundlage der eingereichten Angebote (Konzepte). Eine Fortführung bzw. Neuausrichtung bestehender Einrichtungen erfordert eine Evaluierung der bisherigen Ergebnisse.
Projektauswahlkriterien
Auswahlkriterien sind insbesondere der Beitrag zur Leitmarktstrategie (Innovationsstrategie) des Landes Nordrhein-Westfalen, ihre Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette (auch international), die aktive Beteiligung von Unternehmen (Anzahl, Eigenbeiträge, sonstiges Engagement) und die Ergebnisse der Evaluierung der bisherigen Erfolge (sofern diese Einrichtungen bereits bestehen).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023