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EnergieSystemWandel.NRW: Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien

EFRE (IWB)

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).

Kurzbeschreibung

Das Land wird ergänzend zu Instrumenten zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie der Bundesregierung tätig und konzentriert sich auf Handlungsfelder, die durch die Bundesregierung nicht ausreichend oder nicht für Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.

Förderziel

Erhebliche Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung

Zuwendungsempfänger

Unternehmen, Hochschulen- und Forschungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen, technologie- und innovationsorientierte Kompetenzzentren, Verbände, Kommunen sowie öffentliche Einrichtungen.

Beschreibung

Bei der Förderung geht es insbesondere um technologische Innovationen auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. So können beispielsweise Windenergieanlagen der neueren Generation durch größere Nabenhöhen sowie Rotordurchmesser die verfügbare Windenergie besser nutzen, was die Erzeugungskosten für Windstrom reduziert. Dies erfordert jedoch ggf. neue Werkstoffe und Technologien.
Bei der regenerativen Wärmeerzeugung müssen die Techniken leistungsstärker und wirtschaftlicher werden, um die aus Klimaschutzgründen notwendige breite Akzeptanz am Markt zu finden.

 

Gefördert werden sollen Vorhaben der umsetzungsorientierten Forschung, der experimentellen Entwicklung und Demonstration neu entwickelter Energietechniken (einschließlich Prototypen), sowie Pilotvorhaben zu Demonstrations- und Auswertungszwecken und zur Akzeptanzverbesserung, sowie beispielhafte Vorhaben für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt i. d. R. über Wettbewerbe oder über kriteriengesteuerte Einzelfallentscheidungen.

Projektauswahlkriterien

Auswahlkriterien sind insbesondere der Problemlösungsgehalt und die Modellhaftigkeit, der Beitrag zur Treibhausgas-Minderung, die Anwendungsnähe und eine zeitnahe Implementierung der Ergebnisse in Unternehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 12.07.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung

Stand: Juli 2021