Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Es soll die Erstellung und die beispielhafte Umsetzung von integrierten Konzepten zur Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes und zum Klimaschutz, einschließlich Klimaanpassungskonzepten für Quartiere, Städte und Regionen gefördert werden.
Förderziel
Ziel ist es ganzheitliche Treibhausgas-Minderungsstrategien in Städten und Regionen zu fördern und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, die auch öffentliche Gesellschaften und PPP-Gesellschaften umfassen können, Beratungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände und Kammern, Unternehmen, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen.
Art der Unterstützung
Zuschüsse bzw. Darlehen.
Beschreibung
Gefördert werden soll die Erstellung und die beispielhafte Umsetzung von integrierten Konzepten zur Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes und zum Klimaschutz, einschließlich Klimaanpassungskonzepten für Quartiere, Städte und Regionen. Die Förderung soll über Projektaufrufe erfolgen. Die Konzepte sollten insbesondere mit dem Schwerpunkt auf eine Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes die Handlungsfelder „nachhaltige Energieversorgung“, „Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung“, „städtische Mobilität“, „energetisch optimierte öffentliche und gemeinnützige Infrastrukturen und Gebäude“ und „energetische Optimierung von Gewerbegebieten“ umfassen. Gefördert werden auch sektorale Teilkonzepte.
Zudem soll dargestellt werden, wie die örtlichen Akteure (Kommunen, Unternehmen, Wohnungseigentümer, Bürgerinnen und Bürger etc.) in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden sollen. Die Maßnahmen sollen als Mitmach- und Mobilisierungsaktion angelegt sein. Je nach Schwerpunktsetzung sollten örtliche Energieerzeuger und -verteiler, Unternehmen, Kommunen und kommunale Eigenbetriebe und gemeinnützige Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger und Immobilieneigentümer einbezogen werden.
EFRE-Mittel werden dort eingesetzt, wo es keine entsprechenden Förderangebote des Bundes und des Landes bzw. der Förderbanken gibt und/oder wo von vorhandenen Finanzierungsangeboten keine ausreichenden Anreizwirkungen ausgehen.
Zielgruppe
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe und Regionen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist ein ganzheitliches integriertes Konzept. Isolierte Einzelmaßnahmen außerhalb solcher Konzepte werden nicht gefördert. Der Schwerpunkt der Konzepte muss auf die Reduzierung von Treibhausgasen abzielen. Eine Förderung von Konzepten, die lediglich der Klimaanpassung dienen, ist ausgeschlossen. Die geförderten Maßnahmen müssen i. d. R. über die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen hinausgehen und in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenwirken einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Konzepte mit Bezug zur städtischen Mobilität sind so auszurichten, dass sie dem Aspekt der Multimodalität Rechnung tragen und CO2-Einsparpotenziale durch eine Kombination von potenziellen Verkehrsverlagerungen, alternativen Antriebsformen (einschl. E-Mobilität) oder sonstigen städtebaulichen Konzeptionen im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigt und dargestellt werden. Die geförderten Maßnahmen dürfen den Vorgaben des Klimaschutzplanes NRW nicht widersprechen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der integrierten Konzepte zur Minderung des Treibhausgasausstoßes und zum Klimaschutz, einschließlich Klimaanpassungskonzepten, erfolgt i. d. R. über Projektaufrufe.
Projektauswahlkriterien
Die Maßnahmen müssen Teil integrierter Konzepte zur Minderung des Treibhausgasausstoßes und zum Klimaschutz, einschließlich Klimaanpassungskonzepten sein und sich aus einer Bestandsanalyse ableiten lassen. Zugleich müssen sie einen signifikanten Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 21.04.2017
Ende der Maßnahme: 30.06.2022
Sonstiges
Die Implementierung eines Fonds hängt von den Ergebnissen der Ex-Ante-Bewertung gem. Artikel 37 Absatz 2 der VO 1303/2013 ab, welche die Gestaltung des Fonds bestimmen wird. Geplant ist ein Energieeffizienzfonds, im Rahmen dessen z. B. mit langfristigen Darlehen mit günstigen Konditionen Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden, von Wirtschaftsgebäuden und Infrastrukturen gefördert werden, die Teil von integrierten Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungskonzepten sind.