Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Es werden Aufschließungsmaßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Investitionshemmnissen im Themenbereich umweltschonende Energieversorgung, Energieeffizienz, CO2-Einsparung sowie nachhaltiger Umgang mit begrenzten Ressourcen und Klimaschutz gefördert.
Förderziel
Ziel ist der Abbau von Informationsdefiziten und damit Investitionshemmnissen im Bereich umweltschonende Energieversorgung, Energieeffizienz, CO2-Einsparung und im Bereich des nachhaltigen Umgangs mit begrenzten Ressourcen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen. Außerdem sollen Verhaltensänderungen angestoßen werden, z. B. die Erhöhung der Sanierungsbereitschaft im Gebäudesektor sowie eine stärkere Nachfrage nach Erneuerbaren Energie-Technologien, energieeffizienten Techniken sowie klimaschonenden Produkten und Dienstleistungen herbeizuführen.
Fördergegenstände
Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung
Zuwendungsempfänger
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Beratungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände und Kammern, Unternehmen, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Bei der Förderung von Aufschließungsmaßnahmen handelt es sich z. B. um gezielte Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen. Ein besonderer Stellenwert bei der Überwindung der Hemmnisse kommt anbieterunabhängigen Beratungs- und Informationsmaßnahmen zu. Hierzu gehören z. B. auch gezielte Informationen und Initialberatungen von Immobilienbesitzern und -nutzern. Die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen richten sich an alle öffentlichen und privaten Akteure (Unternehmen, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, Konsumenten, Immobilienbesitzer etc.), die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten können. Es können auch Studien gefördert werden.
Unter der Maßnahme werden keine Zuschüsse bzw. Kredite für investive Maßnahmen vergeben.
Zielgruppe
Kommunen, Unternehmen, Immobilieneigentümer und Konsumenten.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt entweder über Vergabeverfahren oder über kriteriengesteuerte Einzelfallentscheidungen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 21.04.2017
Ende der Maßnahme: 30.06.2022
Sonstiges
Die Implementierung eines Fonds hängt von den Ergebnissen der Ex-Ante-Bewertung gem. Artikel 37 Absatz 2 der VO 1303/2013 ab, welche die Gestaltung des Fonds bestimmen wird. Geplant ist ein Energieeffizienzfonds, im Rahmen dessen z. B. mit langfristigen Darlehen mit günstigen Konditionen Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden, von Wirtschaftsgebäuden und Infrastrukturen gefördert werden, die Teil von integrierten Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungskonzepten sind.