Wärme- und Kältenetze

EFRE (IWB)

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird der Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes.

Förderziel

Anreize für private Investitionen in den Fernwärmeausbau schaffen durch Schließung der jeweils bestehenden Rentabilitätslücke.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Art der Unterstützung

Kredite und Zuschüsse.

Beschreibung

Voraussetzung für eine effiziente Nutzung der Potenziale für KWK-Fernwärme ist eine systematische Verknüpfung von Fernwärmetrassen und Verteilnetzen in Verbindung mit einer Verdichtung und einem schrittweisen Ausbau von Verteilnetzen. Durch den Ausbau der Fernwärmenetze in Ballungszentren und Großstädten wie dem Ruhrgebiet, Köln, Düsseldorf und Krefeld können erhebliche Wärmepotenziale erschlossen werden. Weiterhin können insbesondere die Einbindung von Abwärme aus industriellen bzw. gewerblichen Prozessen, von Wärme aus regenerativer Erzeugung sowie von innovativen Fernwärmenutzungen (Kältegewinnung aus Fernwärme, Speicherung, „Power of Heat“) die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Fernwärme insgesamt steigern. Der Investitionsbedarf beträgt allein für den Westverbund Ruhrgebiet bis zu 300 Mio. Euro. Hinzu kommen ggf. Vorhaben in weiteren Großstädten des Landes.

Projektauswahlkriterien

Die Projektauswahl von Vorhaben im Rahmen des Fernwärme-Initialisierungszuschusses erfolgt i. d. R. entsprechend den in einer Förderrichtlinie festzulegenden Kriterien.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 07.11.2014

Ende der Maßnahme: 30.06.2024

Sonstiges

Die Implementierung eines Fonds hängt von den Ergebnissen der Ex-Ante-Bewertung gem. Artikel 37 Absatz 2 der VO 1303/2013 ab, welche die Gestaltung des Fonds bestimmen wird. Geplant ist die Einrichtung eines revolvierenden Fonds „Fern-Wärme-Investitionskredit“. Gefördert werden sollen Investitionen zum Ausbau des Fernwärmenetzes. Die Anreize werden über die Konditionen (Zins, Laufzeit, Sicherheiten) gesetzt. Durch die Förderung soll die jeweils bestehende Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden. Gefördert werden nur Vorhaben, die mittel- bis langfristig wirtschaftlich sind und auf Dauer die Investitions- und Betriebskosten aus Erträgen decken können.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung
  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung

Stand: Juli 2021