Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die operative Umsetzung ausgewählter Konzepte der KWK-Modellkommunen aber auch die Erstellung weiterer kommunaler KWK-Konzepte.
Förderziel
Die Ergebnisse und Erfahrungen der Projekte sollen landesweit als Best-Practice Beispiele kommuniziert werden. Sie sollen auch im Rahmen der KlimaExpo.NRW präsentiert werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Art der Unterstützung
Anteilige Zuschüsse.
Beschreibung
Im Oktober 2012 ist der Projektaufruf „KWK Modellkommune 2012 bis 2017“ an die Nordrhein-Westfälischen Kommunen gestartet worden. Gefördert werden sollen dabei insbesondere Projekte, die Modellcharakter besitzen und damit - im Sinne einer Blaupause - auf andere Kommunen übertragbar sind. Aus den eingereichten Grobkonzepten sind inzwischen die besten ausgewählt worden. Ihre Weiterentwicklung zu einem handlungsorientierten und umsetzungsfähigen Feinkonzept wird bereits gefördert. Aus den Feinkonzepten sollen die Besten ausgewählt werden. Die Gewinner mit den besten Konzepten werden als KWK-Modellkommunen ausgezeichnet.
In der Förderperiode 2014-2020 sollen die ausgewählten Konzepte der KWK-Modellkommunen eine Projektförderung (anteilige Zuschüsse) erhalten, um das von ihnen zuvor entwickelte Feinkonzept operativ umzusetzen. Dabei geht es um einen integrierten Ansatz beispielsweise zur Erschließung und zum Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, um den Ausbau und die Integration von Wärme- und Kältespeichern und um eine intelligente Steuerung der Wärme- und Kälteströme. Auch die Erstellung weiterer kommunaler KWK-Konzepte kann gefördert werden.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der KWK-Modellkommunen erfolgt im Rahmen eines Projektaufrufs.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Auswahlkriterien sind im Projektaufruf „KWK Modellkommune 2012-2017" bereits festgelegt worden. Wichtig ist insbesondere der Beitrag zur Reduktion des Primärenergieverbrauches und der Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des KWK-Anteiles an der Stromerzeugung und zum Ausbau von kommunalen oder regionalen KWK-Netzwerken. Weiterhin gehören der Innovationsgehalt und die Übertragbarkeit auf andere Kommunen zu den entscheidenden Kriterien.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 07.11.2014
Ende der Maßnahme: 30.06.2024
Sonstiges
Der bereits bei der NRW.BANK bestehende NRW/EU.KWK-Investitionskredit wird weiter für die dort festgelegten Förderzwecke genutzt. Bei entsprechender Nachfrage soll ein vergleichbarer Fonds aufgelegt werden. Er soll ebenfalls Darlehen für die Neuerrichtung, Umrüstung und die Erweiterung von KWK-Anlagen vergeben. Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein. Die Implementierung des Fonds hängt von den Ergebnissen der Ex-Ante-Bewertung gem. Artikel 37 Absatz 2 der VO 1303/2013 ab, welche die Gestaltung des Fonds bestimmen wird.