Eine Antragstellung ist nicht mehr sinnvoll.

Grüne Infrastruktur

EFRE (IWB)

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden die Erschließung, Wiederherstellung bzw. Aufwertung bestehender grüner Infrastrukturen.

Förderziel

Ökologische Revitalisierung von Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Kommunen, kommunale Unternehmen, kommunale Zusammenschlüsse, regionale Einrichtungen sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Städte, Stadtumlandgebiete und Städteverbünde.

Beschreibung

Gefördert werden sollen die Erschließung, Wiederherstellung bzw. Aufwertung bestehender grüner Infrastrukturen (Renaturierung, landschaftsverträgliche Freizeitmöglichkeiten, Aufwertung des Naturerbes zur landschaftsbezogenen Erholung, Naturschutz), die ökologische Aufbereitung von Brachflächen und die Schließung von Lücken zwischen vereinzelten Grün- und Erholungszonen. Das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) soll weitergeführt und ggf. auf andere Regionen übertragen werden.

 

Gefördert werden sollen z. B. landschaftsbezogene Erholungsprojekte wie Naturlehrpfade, Frischluftkorridore mit biologischer Vielfalt oder die naturverträgliche Nachnutzung von Industriebrachen.

Zielgruppe

Bewohnerinnen und Bewohner von Städten, Quartieren und Stadtumweltgebieten, lokale Wirtschaft und lokale Akteure.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung sind integrierte Konzepte und daraus abgeleitete Maßnahmen. Die integrierten Konzepte müssen gemäß Artikel 7.1 der VO 1301/2013 die wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demographischen und sozialen Herausforderungen für die Kommunen beschreiben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen dort Schwerpunkte setzen, wo sich anhand der o. g. Kriterien ein besonderer Handlungsbedarf ergibt. Sie müssen eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse, eine daraus abgeleitete integrierte Handlungsstrategie mit einer Schwerpunktsetzung auf präventive oder ökologische Maßnahmen, klar definierte Ziele (angestrebte Veränderung vom Ist-Zustand zum Ziel-Zustand), aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen und Handlungsprioritäten, eine Finanzplanung und geeignete Umsetzungsstrukturen enthalten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft an der Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte muss dargestellt werden.

Auswahlverfahren

Vorgesehen sind hierzu Aufrufe an die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen, entsprechende integrierte Konzepte mit Projektvorschlägen einzureichen. Eine Förderung aus dem EFRE erfolgt im Bereich der thematischen Ziele 6 und 9, wobei jede vorgeschlagene Projektliste beide thematischen Ziele beinhalten muss. Projektaufrufe richten sich an Kommunen, Quartiere bzw. an Stadtumlandgebiete.

 

Stadtumlandgebiete sind definiert als Zentrum, Ergänzungsgebiet zum Zentrum oder als engerer Verflechtungsraum im Sinne der großstadtregionalen Zuordnung der BBSR Stadtumlandverbünde. Sie setzen sich aus den darin erfassten Kommunen zusammen, die ein Stadtumlandgebiet umfassen. In begründeten Ausnahmefällen können Projekten in weiteren Gebieten gefördert werden, wenn die Projekte einen funktionalen Bezug zum Fördergebiet aufweisen.

Projektauswahlkriterien

Wesentliche Auswahlkriterien werden z. B. der Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation sein.

 

Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023


Im Bereich "Grüne Infrastrukturen" wurden die letzten Projekte im Dezember 2017 bewilligt.

Sonstiges

Geplant ist insbesondere ein gemeinsamer Aufruf des EFRE, ESF und ELER mit dem Ziel, die jeweils spezifischen Möglichkeiten dieser Fonds für die integrierte Stadtentwicklung zu nutzen. So liegt es nahe, die Themen Integration, soziale Prävention und Armutsbekämpfung abgestimmt mit allen Fonds anzugehen.

 

Darüber hinaus wird jeweils geprüft, ob Landes- bzw. Bundesprogramme zur Förderung der vorgeschlagenen Konzepte und Vorhaben existieren, die prioritär vor den Europäischen Fonds einzusetzen sind. Durch die Bündelung der Förderung bei den Zwischengeschalteten Stellen wird gewährleistet, dass zum einen Synergien genutzt werden und zum anderen eine klare Abgrenzung der Interventionsbereiche der Fonds gewährleistet wird.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Die nachhaltige Stadtentwicklung soll mit integrierten Maßnahmen wirtschaftliche, ökologische, klimatische, demographische und soziale Herausforderungen bewältigen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind. Dabei sollen auch die Verbindungen zwischen Stadt und Umland gefördert werden. Hierzu sollen Investitionsprioritäten aus verschiedenen thematischen Zielen kombiniert werden. Die „Präventionsstrategie des Landes NRW“ und das „Integrierte Rahmenkonzept Soziale Stadt / Präventive Quartiersentwicklung“ sind die Grundlage für ein systematisches Gegensteuern gegen den Niedergang von Städten bzw. Quartieren. Gefördert werden sollen ausschließlich Maßnahmen, die Bestandteil eines kommunalen integrierten Handlungskonzeptes mit den oben beschriebenen Dimensionen sind.

 

Ökologische Problemlagen treten besonders in Städten und Quartieren auf, die vom industriellen Strukturwandel besonders betroffen sind. Die Schaffung guter Umweltbedingungen und der Erhalt und Ausbau der Biodiversität erfordern oft einen größeren räumlichen Bezug und gehen über Maßnahmen in städtischen Quartieren hinaus. Die Förderung soll hier deshalb Städte und auch Stadt-Umlandgebiete und Städteverbünde umfassen. Die zu fördernden Vorhaben müssen sich aus integrierten Konzepten zur ökologische Revitalisierung ergeben. Die städtischen Behörden reichen im Rahmen von Projektaufrufen (siehe Kapitel 2, Prioritätsachse 4, spezifisches Ziel 1) integrierte Handlungskonzepte mit geeigneten Projekten ein. Diese Projekte müssen unter Einbeziehung lokaler Akteure und der lokalen Verwaltungsstrukturen entwickelt und ausgewählt werden.

Fonds

EFRE

Fördergebietseingrenzung

Städte und auch Stadt-Umlandgebiete und Städteverbünde.

Ansprechpartner

Grüne Infrastruktur

Starke Quartiere

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021