Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen, die die Zuführung bestehender Brachflächen und leerstehender Gebäude zu neuen Nutzungen sowie die Optimierung der Flächennutzung von Gewerbegebieten fördern, sodass der Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen verringert werden kann.
Förderziel
Ziel der Maßnahmen ist die Nutzbarmachung von Brachen und leerstehenden Gebäuden, insbesondere solche mit baukulturellem Wert, in Quartieren, Städten und Stadt-Umlandverbänden zur Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung und für ökologische Ziele. Angestrebt werden neue innovative Nutzungen für wirtschaftliche Zwecke, für neue Dienstleistungen, Freizeit und Erholung sowie für grüne Infrastrukturen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, öffentliche Einrichtungen, Entwicklungsgesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Städte, Stadtumlandgebiete und Städteverbünde.
Beschreibung
Gefördert werden können die Entwicklung, Erstellung und Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte (z. B. Studien, Gutachten) sowie Sanierungs- bzw. Aufbereitungsmaßnahmen. Gefördert werden können auch die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen vorlaufenden Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen sowie Rückbaukonzepte. Bei der Förderung von Maßnahmen der Altlastensanierung ist das Verursacherprinzip zu beachten.
Durch die Zuführung bestehender Brachflächen und leerstehender Gebäude zu neuen Nutzungen sowie durch die Optimierung der Flächennutzung von Gewerbegebieten könnte ein erheblicher Beitrag zur Zielerreichung geleistet und der Flächenverbrauch in NRW spürbar verringert werden.
Zielgruppe
Bewohnerinnen und Bewohner der benachteiligten Städte und Quartiere, die lokale Wirtschaft und lokale Akteure.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur Maßnahmen, die Bestandteil eines integrierten Entwicklungskonzept für eine Stadt, ein Quartier oder für ein Stadt-Umlandgebiet sind und sich hieraus ableiten. Die integrierten Konzepte müssen gemäß Artikel 7.1 der VO 1301/2013 die wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demographischen und sozialen Herausforderungen für die Kommunen beschreiben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen dort Schwerpunkte setzen, wo sich anhand der o. g. Kriterien ein besonderer Handlungsbedarf ergibt. Sie müssen eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse, eine daraus abgeleitete integrierte Handlungsstrategie mit einer Schwerpunktsetzung auf präventive oder ökologische Maßnahmen, klar definierte Ziele (angestrebte Veränderung vom Ist-Zustand zum Ziel-Zustand), aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen und Handlungsprioritäten, eine Finanzplanung und geeignete Umsetzungsstrukturen enthalten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft an der Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte muss dargestellt werden.
Auswahlverfahren
Vorgesehen sind hierzu Aufrufe an die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen, entsprechende integrierte Konzepte mit Projektvorschlägen einzureichen. Eine Förderung aus dem EFRE erfolgt im Bereich der thematischen Ziele 6 und 9, wobei jede vorgeschlagene Projektliste beide thematischen Ziele beinhalten muss. Projektaufrufe richten sich an Kommunen, Quartiere bzw. an Stadt-Umlandgebiete.
Stadt-Umlandgebiete sind definiert als Zentrum, Ergänzungsgebiet zum Zentrum oder als engerer Verflechtungsraum im Sinne der großstadtregionalen Zuordnung der BBSR Stadt-Umlandverbünde. Sie setzen sich aus den darin erfassten Kommunen zusammen, die ein Stadt-Umlandgebiet umfassen. In begründeten Ausnahmefällen können Projekten in weiteren Gebieten gefördert werden, wenn die Projekte einen funktionalen Bezug zum Fördergebiet aufweisen.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Auswahlkriterien werden z. B. der Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation sein. Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Geplant ist die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds.