Eine Antragstellung ist nicht mehr sinnvoll.

Verbesserung des öffentlichen Raums/Wohnumfelds

EFRE (IWB)

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds.

Förderziel

Ziel ist es, dem geförderten Gebiet neue Attraktivität zu verleihen und eine bessere Durchmischung mit Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage zu erreichen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine.

Beschreibung

Gefördert wird z. B. die Umgestaltung von Straßenzügen, Grünräumen und Plätzen sowie die Schaffung altersgerechter Versorgungsstrukturen.

 

Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen, die Leerständen und Mindernutzungen entgegen wirken sowie die Schaffung bzw. Erneuerung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Quartier. Darüber hinaus wird die Entwicklung nachhaltiger, klima- und demographiefester und altersgerechter Quartiere (z. B. auch durch Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Reduzierung der Luftverschmutzung) unterstützt.

Zielgruppe

Bewohnerinnen und Bewohner der benachteiligten Gebiete, lokale Wirtschaft und lokale Akteure.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die integrierten Handlungskonzepte sollen dort Schwerpunkte setzen, wo sich ein besonderer Handlungsbedarf ergibt. Sie müssen eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse, eine daraus abgeleitete integrierte Handlungsstrategie mit einer Schwerpunktsetzung auf präventive oder ökologische Maßnahmen, klar definierte Ziele (angestrebte Veränderung vom Ist-Zustand zum Ziel-Zustand), aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen und Handlungsprioritäten, eine Finanzplanung und geeignete Umsetzungsstrukturen enthalten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft an der Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte muss dargestellt werden. Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der geförderten Konzepte erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen an Kommunen, Quartiere bzw. an Stadtumlandgebiete. Kommunen werden zur Einreichung integrierter Handlungskonzepte einschließlich der zur Umsetzung der Konzepte geeigneten Projekte aufgefordert, die insbesondere Ausführungen zur wirtschaftlichen, sozialen, demographischen, ökologischen und klimatischen Situation enthalten. Sie wählen die geeigneten Projekte vor der Einreichung und anhand der im Aufruf aufgeführten Auswahlkriterien aus. Die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit der Projekte erfolgt spätestens im Rahmen der Antragsprüfung. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen.

Projektauswahlkriterien

Wesentliche Auswahlkriterien werden z. B. der Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation sein.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Geplant ist die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds, der auch für Maßnahmen der Investitionspriorität 6e genutzt werden soll. Zielgruppe des Fonds sollen Kommunen und kommunale Einrichtungen sowie gewerbliche Projektentwickler und Betreiber bürgerschaftlicher Projekte sein. Der Fonds soll Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und haftungsentlastenden Elementen anbieten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Die nachhaltige Stadtentwicklung soll mit integrierten Maßnahmen wirtschaftliche, ökologische, klimatische, demographische und soziale Herausforderungen bewältigen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind. Dabei sollen auch die Verbindungen zwischen Stadt und Umland gefördert werden. Hierzu sollen Investitionsprioritäten aus verschiedenen thematischen Zielen kombiniert werden. Die „Präventionsstrategie des Landes NRW“ und das „Integrierte Rahmenkonzept Soziale Stadt / Präventive Quartiersentwicklung“ sind die Grundlage für ein systematisches Gegensteuern gegen den Niedergang von Städten bzw. Quartieren. Gefördert werden sollen ausschließlich Maßnahmen, die Bestandteil eines kommunalen integrierten Handlungskonzeptes mit den oben beschriebenen Dimensionen sind.

 

Ökologische Problemlagen treten besonders in Städten und Quartieren auf, die vom industriellen Strukturwandel besonders betroffen sind. Die Schaffung guter Umweltbedingungen und der Erhalt und Ausbau der Biodiversität erfordern oft einen größeren räumlichen Bezug und gehen über Maßnahmen in städtischen Quartieren hinaus. Die Förderung soll hier deshalb Städte und auch Stadt-Umlandgebiete und Städteverbünde umfassen. Die zu fördernden Vorhaben müssen sich aus integrierten Konzepten zur ökologische Revitalisierung ergeben. Die städtischen Behörden reichen im Rahmen von Projektaufrufen (siehe Kapitel 2, Prioritätsachse 4, spezifisches Ziel 1) integrierte Handlungskonzepte mit geeigneten Projekten ein. Diese Projekte müssen unter Einbeziehung lokaler Akteure und der lokalen Verwaltungsstrukturen entwickelt und ausgewählt werden.

Fonds

EFRE

Fördergebietseingrenzung

Städte und auch Stadt-Umlandgebiete und Städteverbünde.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021