Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds.
Förderziel
Ziel ist es, dem geförderten Gebiet neue Attraktivität zu verleihen und eine bessere Durchmischung mit Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage zu erreichen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine.
Beschreibung
Gefördert wird z. B. die Umgestaltung von Straßenzügen, Grünräumen und Plätzen sowie die Schaffung altersgerechter Versorgungsstrukturen.
Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen, die Leerständen und Mindernutzungen entgegen wirken sowie die Schaffung bzw. Erneuerung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Quartier. Darüber hinaus wird die Entwicklung nachhaltiger, klima- und demographiefester und altersgerechter Quartiere (z. B. auch durch Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Reduzierung der Luftverschmutzung) unterstützt.
Zielgruppe
Bewohnerinnen und Bewohner der benachteiligten Gebiete, lokale Wirtschaft und lokale Akteure.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die integrierten Handlungskonzepte sollen dort Schwerpunkte setzen, wo sich ein besonderer Handlungsbedarf ergibt. Sie müssen eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse, eine daraus abgeleitete integrierte Handlungsstrategie mit einer Schwerpunktsetzung auf präventive oder ökologische Maßnahmen, klar definierte Ziele (angestrebte Veränderung vom Ist-Zustand zum Ziel-Zustand), aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen und Handlungsprioritäten, eine Finanzplanung und geeignete Umsetzungsstrukturen enthalten. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft an der Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte muss dargestellt werden. Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der geförderten Konzepte erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen an Kommunen, Quartiere bzw. an Stadtumlandgebiete. Kommunen werden zur Einreichung integrierter Handlungskonzepte einschließlich der zur Umsetzung der Konzepte geeigneten Projekte aufgefordert, die insbesondere Ausführungen zur wirtschaftlichen, sozialen, demographischen, ökologischen und klimatischen Situation enthalten. Sie wählen die geeigneten Projekte vor der Einreichung und anhand der im Aufruf aufgeführten Auswahlkriterien aus. Die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit der Projekte erfolgt spätestens im Rahmen der Antragsprüfung. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Auswahlkriterien werden z. B. der Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation sein.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Geplant ist die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds, der auch für Maßnahmen der Investitionspriorität 6e genutzt werden soll. Zielgruppe des Fonds sollen Kommunen und kommunale Einrichtungen sowie gewerbliche Projektentwickler und Betreiber bürgerschaftlicher Projekte sein. Der Fonds soll Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und haftungsentlastenden Elementen anbieten.