Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Es werden Projekte gefördert, die den CO2-Ausstoß in Kommunen und/oder durch Kommunen mittelbar oder unmittelbar reduzieren.
Förderziel
Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Teilnahme von Kommunen an umsetzungsorientierten übergreifenden Energiemanagement- und Klimaschutzsystemen zu erhöhen und den energiebedingten CO2-Ausstoß in Baden-Württemberg zu senken.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
In erster Linie Kommunen (also Gemeinden, Städte und Landkreise) und kommunale Betriebe und Einrichtungen (Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen sowie andere Energieerzeuger wie Energiegenossenschaften), aber auch Unternehmen oder Regionalverbände.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Kommunen oder weitere Akteure bewerben sich auf der Basis von vorhandenen strategischen Konzepten um die Förderung und können CO2-reduzierende Projekte umsetzen, die auf den Konzepten basieren. Aufgrund der Individualität der lokal erarbeiteten Konzepte werden im Rahmen des Programms keine bestimmten Fördertatbestände vorgegeben. Die Kommunen sollen aber insbesondere dazu angeregt werden, Projekte zur energetischen Sanierung von öffentlichen Infrastrukturen oder Gebäuden oder zur Einbindung eigener Liegenschaften in Versorgungsnetze für Stadtteile bzw. Quartiere zur Förderung vorzuschlagen. Auf Basis lokaler Konzepte können auch Maßnahmen gefördert werden, die über den engeren Bereich der Kommunalverwaltung hinausgehen. Beispielhaft zu nennen sind Projekte aus den Bereichen Wärmenetze, Nutzung von Abwasserwärme bzw. industrieller Abwärme oder kombinierte Nutzung von KWK-Anlagen durch Betriebe und private Haushalte/Dritte.
Weiterhin wird in diesem Zusammenhang die Umsetzung (öko-)innovativer Anwendungsverfahren und Techniken gefördert, insbesondere bei baulichen Maßnahmen, die zur CO2-Minderung beitragen. Dabei sollen neue Lösungen, Materialien und Werkstoffe durch Demonstrationsvorhaben "Holzbauten" präsentiert werden. Als Basis dient hier der nachwachsende Rohstoff Holz. Dessen ingenieurtechnische Nutzung bietet beträchtliche wirtschaftliche Potenziale und kann wesentlich dazu beitragen, die ehrgeizigen Ziele Baden-Württembergs im Bereich Klimaschutz zu erreichen. Neue Materialien aus Holz werden zukünftig noch stärker in der Lage sein, energieintensive, endliche Ressourcen zu substituieren. Dadurch wird in Herstellungs- und Recyclingprozessen viel CO2 eingespart. Darüber hinaus bietet die Nutzung von sehr langlebigen neuen Holzprodukten im Bauwesen eine zusätzliche Senkenfunktion für CO2.
Auch die Förderung und Entwicklung einer CO2-armen Mobilität und die Veränderung des „modal split“ können bei der Umsetzung von kommunalen Klimaschutzkonzepten unterstützt werden, wie zum Beispiel durch infrastrukturelle Maßnahmen zu Gunsten CO2-armer Verkehrsmittel oder die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge.
Zielgruppe
Kommunen mit Klimaschutzkonzepten oder Energiemanagementplänen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Zentrale Merkmale sind die Einbettung klimaschützender Projekte in regional bzw. lokal erarbeitete, übergreifende Strategien wie z. B. ein kommunales Klimaschutzkonzept oder einen kommunalen Energiemanagementplan.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch eine Jury bzw. ein Auswahlgremium unterstützt. Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten vergleichenden Verfahrens. Für den Bereich Kommunaler Klimaschutz werden die Projekte jeweils über einen Wettbewerb identifiziert.
Projektauswahlkriterien
Inhaltliche Auswahlkriterien für die vergleichende Antragsbewertung sind u. a. das Vorliegen eines geeigneten strategischen Konzepts und bei investiven Projekten der zu beziffernde, dauerhafte Beitrag der Projekte zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Im Rahmen der Auswahl der geförderten Projekte werden auch Kriterien zur Bewertung der Querschnittsziele herangezogen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 25.02.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023