Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Es werden Maßnahmen gefördert, die auf den Ausbau intelligenter Energiesteuerungs- und Energiespeichersysteme zielen.
Förderziel
Durch die Entwicklung von innovativen Technologien und Verfahren können technologische Durchbrüche und Kostensenkungen erzielt werden, die zu einer schnellen Markteinführung neuer Energiespeicher und damit der Verbesserung der Wettbewerbsposition Brandenburgs beitragen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppen sind Unternehmen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Beim Einsatz von Speichern z. B. werden Lösungen gesucht und erprobt, inwieweit eine intelligente und wirtschaftlich sinnvolle Verknüpfung mit den vorhandenen energetischen Infrastrukturen möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Förderung von Investitionen zur Einführung von Energiespeichersystemen sowie beispielsweise Energiesteuerungssysteme in Verbindung mit dezentralen Energieerzeugern: Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken, Laufwasserkraftwerken sowie Brennstoffzellen.
- Förderung von intelligenten Speicherlösungen im Bereich der E-Mobilität im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsprojekten, z. B. Speicherung von überschüssiger, aus erneuerbaren Quellen produzierten Energie in Fahrzeugakkumulatoren, entweder zur Steigerung der energetischen Mobilität oder zur Rückspeisung ins Stromnetz (Vehicle to grid – V2G).
Zielgruppe
Siehe Zuwendungsempfänger.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburgs. Bei fachlich gleicher Eignung konkurrierender Anträge wird der Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele als Projektauswahlkriterium heranzogen. Bei der Auswahl der Förderprojekte sind potenzielle Nutzungskonflikte zu berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2022