Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Zur Steigerung der Energieeffizienz städtischer Gebiete, werden auf Grundlage geeigneter Konzepte vertiefende Studien, Umsetzungsmanagement und Investitionen für den Umbau bestehender Energiesysteme bzw. den Aufbau neuer Energiesysteme, gefördert.
Förderziel
Die Maßnahmen zielen darauf ab, zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen beizutragen. Auch sollen erneuerbare Energien in diesen Infrastrukturen in breiterem Umfang zum Einsatz kommen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Kultur-, Sport-, Bildungs- und außerschulische Bildungseinrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt landesweit, innerhalb der in einem Stadt-Umland-Wettbewerb ausgewählten Räume im Land Brandenburg. Zu Quartieren zählen v. a. städtebauliche Sanierungsgebiete und andere Gebiete der Städtebauförderung (Stadtumbaugebiete, Gebiete des Städtebaulichen Denkmalschutzes, Gebiete der Maßnahmen der Sozialen Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden), aber auch Gebäudeeinheiten mit vorhandener oder beabsichtigter gemeinsamer Wärmeversorgung oder Maßnahmen zur gemeinsamen Energieeinsparung.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Bei den zukünftigen Herausforderungen der städtischen Gebiete kommt der Emissionsreduktion eine große Bedeutung zu; ihr ist am besten durch integrierte, gebietsbezogene und lokale sowie ökologisch nachhaltige Strategieansätze zu begegnen.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Förderung vertiefender Untersuchungen und Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der integrierten energetischen Sanierung städtischer Quartiere, insbesondere hinsichtlich der Identifikation von:
- CO2-Minderungspotenzialen.
- Energieeinsparungs- und Energieeffizienzpotenzialen.
- Nutzungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien.
- Förderung eines gebietsbezogenen Energiemanagements zur Kommunikation energiepolitischer Strategien und Konzepte, Aktivierung und Beratung der relevanten Akteure, Koordination von Verfahren, Monitoring und Evaluation von Ergebnissen.
- Förderung von Investitionen in die energetische Sanierung von städtischen Quartieren.
- Förderung von Investitionen in gebäudebezogene, gebäudeübergreifende und quartiersbezogene technische Anlagen, einschließlich der Investitionen in erneuerbare Energien.
Zielgruppe
Zuwendungs-/Zuweisungsempfänger und Zielgruppe sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Kultur-, Sport-, Bildungs- und außerschulische Bildungseinrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Fördermaßnahmen sollten möglichst in ein gebietsbezogenes Entwicklungs- oder Energiekonzept integriert sein. Mit dem EFRE werden nur diejenigen Maßnahmen kofinanziert, die unmittelbar zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen und unmittelbar dem Ziel der CO2-Einsparung dienen. Es sollen nur Maßnahmen gefördert werden, die wesentlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und/oder Lücken der nationalen Förderprogramme abdecken. Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Wettbewerbsverfahren (im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs). Maßnahmen, die auf städtische Quartiere zielen, werden über ein Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburgs. Die Auswahl der Förderprojekte bzw. Gebäude erfolgt nach Effizienz- und Effektivitätskriterien, d. h. es sollen diejenigen Projekte bzw. Gebäude gefördert werden, bei denen die größten Energie-/CO2-Einspareffekte bestehen. Bei fachlich gleicher Eignung konkurrierender Anträge wird der Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele als Projektauswahlkriterium herangezogen. Bei der Auswahl der Förderprojekte sind potenzielle Nutzungskonflikte zu berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
Antragsteller- bzw. Projektträger/innen können bei Bedarf eine energetische Beratung durch fachkundige Berater bzw. Gutachter (z. B. die ZAB als Energiesparagentur des Landes Brandenburg oder entsprechend zertifizierte Berater) vornehmen. Die Beratung zielt darauf ab, die Antragsteller bzw. Projektträger bei der Auswahl möglichst effektiver und effizienter Fördermaßnahmen zu unterstützten.
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst keine Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4c einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.