Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Investitionen für den Umbau bestehender Energiesysteme bzw. den Aufbau neuer Energiesysteme in öffentlichen Infrastrukturen außerhalb städtischer Quartiere, zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderziel
Die Maßnahmen zielen darauf ab zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen beizutragen. Auch sollen erneuerbare Energien in diesen Infrastrukturen in breiterem Umfang zum Einsatz kommen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Kultur-, Sport-, Bildungs- und außerschulische Bildungseinrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt landesweit.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Förderung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz (z. B. Einsatz von KWK-Anlagen) und den Einsatz von erneuerbaren Energien.
- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben in neu zu errichtenden öffentlichen Gebäuden bei der vorfristigen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in einem hoch effizienten Baustandard, einschließlich Sanierung bei wesentlicher Unterschreitung der jeweils geltenden Rechtsnormen unter Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. Einsatz von KWK-Anlagen) und dem Einsatz von erneuerbaren Energien.
- Förderung von Investitionen in neue, effiziente Systeme zur Energierückgewinnung und -speicherung und Nahwärmenetze zwischen Energieerzeugungsanlage und Wärmeverbraucher in öffentlichen Infrastrukturen.
Zielgruppe
Zuwendungs-/Zuweisungsempfänger und Zielgruppe sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Kultur-, Sport-, Bildungs- und außerschulische Bildungseinrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Fördermaßnahmen sollten möglichst in ein gebietsbezogenes Entwicklungs- oder Energiekonzept integriert sein. Mit dem EFRE werden nur diejenigen Maßnahmen kofinanziert, die unmittelbar zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen und unmittelbar dem Ziel der CO2-Einsparung dienen. Es sollen nur Maßnahmen gefördert werden, die wesentlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und/oder Lücken der nationalen Förderprogramme abdecken.
Öffentliche Gebäude sind Nichtwohngebäude, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden sowie solche, die sich im Besitz von gemeinnützigen Organisationen („non-profit“-Organisationen) befinden, vorausgesetzt diese Organisationen verfolgen Ziele, die dem Allgemeinwohl dienen.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Wettbewerbsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburgs. Die Auswahl der Förderprojekte bzw. Gebäude erfolgt nach Effizienz- und Effektivitätskriterien, d. h. es sollen diejenigen Projekte bzw. Gebäude gefördert werden, bei denen die größten Energie-/CO2-Einspareffekte bestehen. Bei fachlich gleicher Eignung konkurrierender Anträge wird der Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele als Projektauswahlkriterium heranzogen. Bei der Auswahl der Förderprojekte sind potenzielle Nutzungskonflikte zu berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
Antragsteller- bzw. Projektträger/innen können bei Bedarf eine energetische Beratung durch fachkundige Berater bzw. Gutachter (z. B. die ZAB als Energiesparagentur des Landes Brandenburg oder entsprechend zertifizierte Berater) vornehmen. Die Beratung zielt darauf ab, die Antragsteller bzw. Projektträger bei der Auswahl möglichst effektiver und effizienter Fördermaßnahmen zu unterstützten.
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst keine Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4c einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.