Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften Reduzierung von CO2 und andere Treibhausgasemissionen aus Altdeponien sowie zur Gewinnung regenerativer Energien.
Förderziel
Die Maßnahmen zielen darauf ab, zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen beizutragen. Auch sollen erneuerbare Energien in diesen Infrastrukturen in breiterem Umfang zum Einsatz kommen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Im Land Brandenburg Deponiebetreiber, Kommunen, Träger öffentlicher Infrastrukturen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen, auf die durch Kommunen abfallwirtschaftliche Aufgaben übertragen wurden.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt landesweit.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Um CO2 und andere Treibhausgasemissionen aus Altdeponien dauerhaft zu reduzieren sowie zur Gewinnung regenerativer Energien, sind aufeinander aufbauende bzw. kombinierte Maßnahmen notwendig.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Förderung von Maßnahmen zur Nachrüstung oder Neuerrichtung von Gaserfassungs- und innovativen Gasverwertungsanlagen einschließlich dem Bau der bei Bedarf dafür noch erforderlichen Oberflächenabdichtungen (zur Verhinderung diffuser Gasemissionen und zur Erhöhung der Gasausbeute) sowie zur Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation. Durch diese energieeffizienten Maßnahmen werden die Energiepotenziale der Deponiegase durch Umwandlung in Strom und Wärme, vorrangig mittels innovativer Technologien, langfristig nutzbar gemacht. Gleichzeitig wird das Entweichen großer Deponiegasmengen verhindert und damit ein großer Beitrag zur Verringerung der Klimagasemissionen erreicht.
- Förderung von Maßnahmen zum Aufbau „Technischer Funktionsschichten“ zur Nachnutzung von Deponieflächen, z. B. für die Installation von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie auf Deponien bedarf es des Aufbaus besonderer „Technischer Funktionsschichten“. Auf Grund der Besonderheiten von Deponiekörpern sind die üblichen Rekultivierungsschichten für diese Art der Nachnutzung von Deponien nicht geeignet. Eine Förderung solcher Maßnahmen wird nur dann vorgesehen, wenn die anschließende Nutzung mit vorgenannten Anlagen gesichert ist.
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind im Land Brandenburg Deponiebetreiber, Kommunen, Träger öffentlicher Infrastrukturen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen, auf die durch Kommunen abfallwirtschaftliche Aufgaben übertragen wurden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Fördermaßnahmen für Deponien müssen in ein beschlossenes regionales Abfallwirtschaftskonzept gemäß § 6 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes oder in ein anderes gebietsbezogenes Entwicklungs- oder Energiekonzept eingebettet sein.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle vorgenommen.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburgs. Bei fachlich gleicher Eignung konkurrierender Anträge wird der Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele als Projektauswahlkriterium heranzogen. Die Auswahl der Förderprojekte bzw. Gebäude erfolgt nach Effizienz- und Effektivitätskriterien.
Gegenstand der Förderung von Vorhaben der Deponiegaserfassung und -verwertung ist prioritär die Schwachgaserfassung. Damit werden vorrangig Förderobjekte auf solchen Deponien unterstützt, die sich im weitesten Sinne in der Schwachgasphase befinden. Die absolute Höhe der Treibhausgasemissionen ist daher nicht das entscheidende Auswahlkriterium.
Bei der Auswahl der Förderprojekte sind potenzielle Nutzungskonflikte zu berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 06.07.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst keine Finanzinstrumente im Rahmen der Investitionspriorität 4c einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.