Aufgrund der gegenwärtigen Antragslage werden aktuell keine Anträge auf Förderung entgegengenommen.

Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)

EFRE (IWB)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung einer nachhaltigen Mobilität in städtischen Räumen und Stadt-Umland-Beziehungen leisten und andererseits die verkehrsbedingten Emissionen und Belastungen in den städtischen Räumen reduzieren.

Förderziel

Ziel ist es die Verkehrssysteme der Kommunen CO2- und emissionsarm sowie kostengünstig zu gestalten und gleichzeitig die Mobilität der Menschen unter verschiedenen Lebenssituationen zu sichern. Dabei ist die spezifische demografische Situation in Brandenburg, die unterschiedliche Auswirkungen in den peripheren und berlinnahen Räumen hat, zu beachten und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger/innen am Wirtschafts- und gesellschaftlichen Leben durch nachhaltige Mobilitätssysteme zu sichern.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Kommunen, Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Folgende Maßnahmen sind denkbar:

  • Entwicklung und Implementierung integrierter, multimodaler und nachhaltiger Mobilitätskonzepte zur Gestaltung eines umweltverträglichen und für alle zugänglichen Stadtverkehrs.
  • Mobilitätsmanagement als Instrument des nachhaltigen Verkehrs und zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs durch die Veränderung von Einstellungen und Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer/innen (kommunikative Maßnahmen wie Information, Beratung und Motivation) sowie durch eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsmittel im Sinne der Förderung multimodaler Mobilität.
  • Förderung des innerstädtischen und regionalen Radverkehrs, auch des elektrischen, durch Konzepte und Infrastrukturausbau (z. B. Fahrradstationen und Abstellanlagen, inklusive Lademöglichkeiten), u. a. zur Optimierung von Mobilitätsketten und Umstiegsmöglichkeiten.
  • Schaffung von barrierefreien Umstiegsmöglichkeiten, wie insbesondere Neu- und Ausbau von Zugangs- und Verknüpfungsstellen, Bahnsteige, P&R-/B&R-/K&R-Anlagen als Schnittstelle zum ÖPNV sowie alle hierfür betriebsnotwendigen Anlagen einschließlich deren Planungsleistungen.
  • Modellvorhaben energieeffizienter und klimafreundlicher Antriebe im ÖPNV, wie Pilotprojekte, fahrzeugspezifische Ausrüstungssysteme/Antriebe einschl. Zusammenhangsmaßnahmen.

Zielgruppe

Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind Kommunen, Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Maßnahmen müssen Teil einer Strategie zur Begrenzung der CO2-Emissionen sein und sollten einem multimodalen, nachhaltigen Verkehrsansatz entsprechen.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Wettbewerbsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vorgenommen.

Projektauswahlkriterien

Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage von aussagekräftigen und transparenten Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburgs. Bei fachlich gleicher Eignung konkurrierender Anträge wird der Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele als Projektauswahlkriterium herangezogen.

 

Bei der Auswahl von Förderprojekten zur Entwicklung integrierter, multimodaler und nachhaltiger Mobilitätskonzepte sowie die Entwicklung nachhaltiger regionaler Mobilitätsmanagements gilt es, das Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Barrierefreiheit) sowie das Querschnittsziel Gleichstellung von Männern und Frauen zu berücksichtigen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.09.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Verkehrsvermeidung
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten

Stand: Juli 2021