Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, den Anteil der noch von Altlasten betroffenen Flächen insbesondere in den Verdichtungsräumen zu reduzieren und einer neuen Nutzung, z. B. im Bereich der gewerblichen Entwicklung, zuzuführen.
Förderziel
Die Maßnahme zielt auf den Abbau von Defiziten im Umweltschutzgut Boden. Erreicht werden soll eine Reduzierung von Umweltgefährdungen als auch ein Beitrag zur Eindämmung des Flächenverbrauchs. Dadurch wird die Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein Beitrag zur Aufwertung des gesamten Wohn- und Arbeitsumfelds geleistet und dadurch die Wertigkeit der weichen Standortfaktoren vor allem in den verdichteten Räumen des Landes erhöht.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt innerhalb der im Stadt-Umland-Wettbewerb ausgewählten Räume im Land Brandenburg.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
In Brandenburg gibt es rund 26.000 Altlastenstandorte bzw. altlastenverdächtige Flächen, von denen erst rund 4.300 saniert sind. Durch das unkontrollierte Einsickern von Gefahrenstoffen werden Kontaminationen des Bodens sowie des Grundwassers und damit bleibende Umweltschäden hervorgerufen. In den vergangenen Jahren wurden bei der Sanierung dieser Flächen zwar Erfolge erzielt, aber zur dauerhaften Gefahrenabwehr und zur Sicherung der Grundwasserqualität sind weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig. Im Jahr 2013 waren rund 21.700 Flächen noch zu bearbeiten bzw. die Gefahrenermittlung noch nicht abgeschlossen.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Maßnahmen zur Reaktivierung brachgefallener Flächen (auch mit Gebäudeleerstand) in städtebaulich relevanten Räumen, ggf. Renaturierung, Schaffung der Voraussetzungen für die Anlage von innerstädtischen Grün- und Erholungsflächen.
- Altlastenbeseitigung und Geländeaufbereitung (Beräumung, Entsiegelung) zur Beseitigung von Gefährdungspotenzialen und zur Verbesserung der Umwelt auf Konversionsflächen und Industriebrachflächen, einschließlich der Beseitigung der Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers.
- Herstellung und Verbesserung wirtschaftsnaher Infrastruktur auf Konversionsflächen zur gewerblichen Nutzung. Dazu gehören Flächenfreilegung und -sanierung sowie innere und äußere Erschließungsmaßnahmen im Umgebungsbereich der in Wert gesetzten Flächen.
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden. Bewerben können sich Verbünde aus mindestens einem zentralen Ort und umliegenden Gemeinden mit einer Strategie, die aus den Handlungsbedarfen des jeweiligen Raumes entwickelte Projekte enthält. Die notwendigen Inhalte der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) vorzulegenden Strategien finden Sie in der Beschreibung des Integrierten Ansatzes (SUW).
Auswahlverfahren
Über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Auswahlgremium der Landesregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stadt-Umland-Kooperationen, vorbehaltlich der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Verwaltungsbehörde bzw. die Bewilligungsbehörde. Es ist die Einrichtung einer zwischengeschalteten Stelle für die Projektauswahl bei den Stadt-Umland-Kooperationen erforderlich.
Projektauswahlkriterien
Bei der Bewertung werden auch die Beiträge der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele herangezogen. Dies schließt die Beiträge für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ebenso ein wie Maßnahmen zur Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Über die Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg informiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 11.05.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst, keine Finanzinstrumente im Rahmen der in der Mischachse aufgegriffenen Investitionspriorität 6e einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.