Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, die neben der Konzeptionierung auch die Umsetzung einschließen, wobei eine Kombination mit Maßnahmen zur Lärmminderung erwünscht ist.
Förderziel
Die Maßnahme zielt auf den Abbau von Defiziten im Umweltschutzgut Luft. Es wird die Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein Beitrag zur Aufwertung des gesamten Wohn- und Arbeitsumfelds geleistet und dadurch die Wertigkeit der weichen Standortfaktoren vor allem in den verdichteten Räumen des Landes erhöht.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt innerhalb der im Stadt-Umland-Wettbewerb ausgewählten Räume im Land Brandenburg.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Zur Bewältigung der Probleme aufgrund der hohen Luftbelastung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die neben der Konzeptionierung auch die Umsetzung einschließen. Da häufig auch Lärmbelastungen mit diesen Problemen einhergehen, ist eine Kombination mit Maßnahmen zur Lärmminderung möglich und erwünscht.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Förderung von Analysen und Konzepten für Maßnahmen zur Luftverbesserung in stark belasteten Gebieten und Umsetzung der konzipierten Maßnahmen.
- Entwicklung und Einführung von Umweltmanagementsystemen zur Verbesserung der Luftqualität.
- Aufbauend auf Analyseergebnissen sollen Maßnahmen und Investitionen gefördert werden, die nachweislich einen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen und Verbesserung der Luftqualität, insbesondere durch Reduzierung von Feinstaub- und NO2-Emissionen, leisten.
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen und Investitionen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen und Verbesserung der Luftqualität sind nur dann förderfähig, wenn nachweislich eine dauerhafte Belastung besteht. Es werden bevorzugt Maßnahmen gefördert, die gleichzeitig einen Beitrag zur Lärmminderung leisten.
Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden. Bewerben können sich Verbünde aus mindestens einem zentralen Ort und umliegenden Gemeinden mit einer Strategie, die aus den Handlungsbedarfen des jeweiligen Raumes entwickelte Projekte enthält. Die notwendigen Inhalte der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) vorzulegenden Strategien finden Sie in der Beschreibung des Integrierten Ansatzes (SUW).
Auswahlverfahren
Über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Auswahlgremium der Landesregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stadt-Umland-Kooperationen, vorbehaltlich der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Verwaltungsbehörde bzw. die Bewilligungsbehörde. Es ist die Einrichtung einer zwischengeschalteten Stelle für die Projektauswahl bei den Stadt-Umland-Kooperationen erforderlich.
Projektauswahlkriterien
Bei der Bewertung werden auch die Beiträge der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele herangezogen. Dies schließt die Beiträge für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ebenso ein wie Maßnahmen zur Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Über die Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg informiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 11.05.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst, keine Finanzinstrumente im Rahmen der in der Mischachse aufgegriffenen Investitionspriorität 6e einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.