Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden geeignete Maßnahmen, um urbane und suburbane Gebiete als Orte der Biodiversität zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Förderziel
Die Maßnahme zielt auf den Abbau von Defiziten im Umweltschutzgut Biodiversität.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt innerhalb der im Stadt-Umland-Wettbewerb ausgewählten Räume im Land Brandenburg.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Hinsichtlich des Schutzes der Biodiversität kommt auch städtischen Gebieten eine wichtige Rolle zu. In den Ober- und Mittelzentren des Landes liegen rund 200 FFH- und Vogelschutzgebiete ganz oder anteilig innerhalb urbaner und suburbaner Räume. Auf der Basis von Managementplänen können die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erschließung und Erlebbarmachung dieser Räume umgesetzt werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um urbane und suburbane Gebiete als Orte der Biodiversität zu erhalten und weiterzuentwickeln. Damit kommt Brandenburg der Verpflichtung im deutschen prioritären Aktionsrahmen (PAF) nach, gemäß Artikel 8 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), durch Investitionen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) die nachhaltige Verwaltung und Wiederherstellung von Natura-2000-Gebieten von hohem Biodiversitätswert zu unterstützen.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Integrierte Planungen für FFH-Gebiete im Sinne des Art. 6, Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Bewirtschaftungspläne) und für andere wertvolle Freiräume mit Bedeutung für die Biodiversität sowie deren Umsetzung.
- Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie deren Erlebbarkeit in den Stadt- bzw. Stadt-Umland-Gebieten.
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden. Bewerben können sich Verbünde aus mindestens einem zentralen Ort und umliegenden Gemeinden mit einer Strategie, die aus den Handlungsbedarfen des jeweiligen Raumes entwickelte Projekte enthält. Die notwendigen Inhalte der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) vorzulegenden Strategien finden Sie in der Beschreibung des Integrierten Ansatzes (SUW).
Auswahlverfahren
Über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Auswahlgremium der Landesregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stadt-Umland-Kooperationen, vorbehaltlich der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Verwaltungsbehörde bzw. die Bewilligungsbehörde. Es ist die Einrichtung einer zwischengeschalteten Stelle für die Projektauswahl bei den Stadt-Umland-Kooperationen erforderlich.
Projektauswahlkriterien
Bei der Bewertung werden auch die Beiträge der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele herangezogen. Dies schließt die Beiträge für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ebenso ein wie Maßnahmen zur Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Über die Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg informiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 11.05.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst, keine Finanzinstrumente im Rahmen der in der Mischachse aufgegriffenen Investitionspriorität 6e einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.