NESUR-Umwelt: Schutz der Biodiversität

EFRE (IWB)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden geeignete Maßnahmen, um urbane und suburbane Gebiete als Orte der Biodiversität zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Förderziel

Die Maßnahme zielt auf den Abbau von Defiziten im Umweltschutzgut Biodiversität.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger/-innen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung erfolgt innerhalb der im Stadt-Umland-Wettbewerb ausgewählten Räume im Land Brandenburg.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Hinsichtlich des Schutzes der Biodiversität kommt auch städtischen Gebieten eine wichtige Rolle zu. In den Ober- und Mittelzentren des Landes liegen rund 200 FFH- und Vogelschutzgebiete ganz oder anteilig innerhalb urbaner und suburbaner Räume. Auf der Basis von Managementplänen können die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erschließung und Erlebbarmachung dieser Räume umgesetzt werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um urbane und suburbane Gebiete als Orte der Biodiversität zu erhalten und weiterzuentwickeln. Damit kommt Brandenburg der Verpflichtung im deutschen prioritären Aktionsrahmen (PAF) nach, gemäß Artikel 8 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), durch Investitionen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) die nachhaltige Verwaltung und Wiederherstellung von Natura-2000-Gebieten von hohem Biodiversitätswert zu unterstützen.

 

Folgende Maßnahmen sind denkbar:

  • Integrierte Planungen für FFH-Gebiete im Sinne des Art. 6, Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Bewirtschaftungspläne) und für andere wertvolle Freiräume mit Bedeutung für die Biodiversität sowie deren Umsetzung.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie deren Erlebbarkeit in den Stadt- bzw. Stadt-Umland-Gebieten.

Zielgruppe

Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden. Bewerben können sich Verbünde aus mindestens einem zentralen Ort und umliegenden Gemeinden mit einer Strategie, die aus den Handlungsbedarfen des jeweiligen Raumes entwickelte Projekte enthält. Die notwendigen Inhalte der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) vorzulegenden Strategien finden Sie in der Beschreibung des Integrierten Ansatzes (SUW).

Auswahlverfahren

Über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Auswahlgremium der Landesregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stadt-Umland-Kooperationen, vorbehaltlich der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Verwaltungsbehörde bzw. die Bewilligungsbehörde. Es ist die Einrichtung einer zwischengeschalteten Stelle für die Projektauswahl bei den Stadt-Umland-Kooperationen erforderlich.

Projektauswahlkriterien

Bei der Bewertung werden auch die Beiträge der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele herangezogen. Dies schließt die Beiträge für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ebenso ein wie Maßnahmen zur Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Über die Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg informiert.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 11.05.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst, keine Finanzinstrumente im Rahmen der in der Mischachse aufgegriffenen Investitionspriorität 6e einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021