Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Brandenburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 12.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen in Bezug auf die Schutzgüter Gesundheit, Umwelt, Infrastrukturen, Kulturgüter und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der in Hochwasserrisikogebieten gelegenen Städte.
Förderziel
Die Maßnahme zielt auf den Abbau von Defiziten im Umweltschutzgut Wasser.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Förderfähige Gebietskulisse
Maßnahmen zum Hochwasserschutz können nur durch die Städte Frankfurt (Oder) und Wittenberge ausgewählt werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Grundsätzlich wird bei jeder Hochwasserschutzmaßnahme im Vorfeld die Möglichkeit eines naturbasierten Lösungsansatzes geprüft, der jedoch fast ausschließlich außerhalb von urbanen Räumen realisierbar ist. Für derartige Maßnahmen stehen die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.
In den städtischen Gebieten werden wegen der lokalen Gegebenheiten in der Regel Lösungen des technischen Hochwasserschutz zum Tragen kommen. Das betrifft die Städte Frankfurt (Oder) und Wittenberge, für die eine Förderung im Rahmen des ELER nicht möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Entwicklung von Hochwasserrisikomanagementplänen und Förderung darauf basierender baulicher Maßnahmen zur Vermeidung von und dem Schutz vor Hochwasserrisiken.
Sämtliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind Bestandteil von Hochwasserschutzkonzepten bzw. vergleichbaren Grundlagen, wie z. B. der Masterplan Elbe und das Aktionsprogramm Hochwasserschutz (der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder - IKSO). Aktuell erfolgt die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung.
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger/-innen und Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen sowie Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, sofern sie nicht Unternehmen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 des EG-Vertrages sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen zum Hochwasserschutz können nur durch die Städte Frankfurt (Oder) und Wittenberge ausgewählt werden, wobei auch grünen Infrastrukturmaßnahmen besondere Berücksichtigung beigemessen wird. Maßnahmen werden nur im Kontext nachhaltiger integrierter Stadt-Umland-Strategien verfolgt, die von Akteuren vor Ort erarbeitet und in einem Wettbewerb ausgewählt werden. Bewerben können sich Verbünde aus mindestens einem zentralen Ort und umliegenden Gemeinden mit einer Strategie, die aus den Handlungsbedarfen des jeweiligen Raumes entwickelte Projekte enthält. Die notwendigen Inhalte der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) vorzulegenden Strategien finden Sie in der Beschreibung des Integrierten Ansatzes (SUW).
Auswahlverfahren
Über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge entscheidet ein Auswahlgremium der Landesregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Stadt-Umland-Kooperationen, vorbehaltlich der Prüfung der Förderfähigkeit durch die Verwaltungsbehörde bzw. die Bewilligungsbehörde. Es ist die Einrichtung einer zwischengeschalteten Stelle für die Projektauswahl bei den Stadt-Umland-Kooperationen erforderlich.
Projektauswahlkriterien
Bei der Bewertung werden auch die Beiträge der Maßnahmen zur Erreichung der Querschnittsziele herangezogen. Dies schließt die Beiträge für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung ebenso ein wie Maßnahmen zur Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Über die Ergebnisse wird der gemeinsame Begleitausschuss des Landes Brandenburg informiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 11.05.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Das Land Brandenburg beabsichtigt zunächst, keine Finanzinstrumente im Rahmen der in der Mischachse aufgegriffenen Investitionspriorität 6e einzusetzen, behält sich aber die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds (EEF) vor, sofern eine Nachfrage hierfür erkennbar und durch eine Ex-Ante-Bewertung nachgewiesen wird.