Umsetzung von strategischen Konzepten – Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen

EFRE (IWB)

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Umsetzung von Vorhaben zur Energieeffizienz sowie zur Nutzung Erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen.

Förderziel

Ziel ist es, durch die nachhaltigen Vorhaben eine Verminderung des Energieverbrauchs gegenüber den bestehenden Standards zu erreichen und die Einsatzmöglichkeiten regenerativer Energieträger deutlich zu verbessern, um so die Vorbildfunktion der öffentlichen Einrichtungen zu erfüllen und sichtbare Leuchttürme auszubilden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Überwiegend Kommunen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Die Maßnahme unterstützt die Umsetzung investiver und nicht-investiver Vorhaben zur Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen, welche im Rahmen von strategischen Konzepten identifiziert wurden. Daneben kann auch die Erstellung strategischer Konzepte gefördert werden, sofern diese noch nicht vorliegen.

 

Diese Strategien beinhalten in der Regel eine Bestandsanalyse, ggf. eine CO2- Bilanzierung, vereinbarte Minderungsziele, Prioritätensetzung, prozesshafte Umsetzung, Akteursbeteiligung sowie die Vorbildfunktion öffentlicher Institutionen. Als strategische Grundlage kommen somit beispielsweise kommunale Klimaschutzkonzepte oder Stadtentwicklungskonzepte in Frage, welche die Themen Energie, Klimaschutz, CO2-Reduzierung oder Ressourcenschutz mit einschließen.

Zielgruppe

Kommunen sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist die Existenz eines strategischen Konzeptes, in dem die zu fördernden Umsetzungsmaßnahmen als geeignet und damit prioritär identifiziert werden, um die energetische Optimierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen voranzubringen.

Auswahlverfahren

Umsetzungsbezogene Förderprojekte werden auf der Basis von Projektanträgen durch die bewilligende Stelle ausgewählt. Die Auswahl zu fördernder Projekte kann auch im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und zweistufigen Projektauswahlverfahren erfolgen.

 

Die Förderung der Erstellung von entsprechenden strategischen Konzepten zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Städten oder Gemeinden erfolgt mittels Antragsverfahren.

Projektauswahlkriterien

Die Bewertung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung aussagekräftiger Kriterien (z. B. inhaltlicher, fachpolitischer, wirtschaftlicher sowie rechtlicher Art) durch geeignete Bewertungsverfahren, z. B. mittels eines Scoring-Ansatzes oder auch auf der Basis von Expertenurteilen.

 

Ein wesentliches Auswahlkriterium für die Bewertung von umsetzungsorientierten Projektanträgen ist der zu beziffernde Beitrag der Projekte zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch die Durchführung der jeweiligen Maßnahme.

 

Im Rahmen der Auswahl der zu fördernden Projekte wird stets auch die Berücksichtigung der Querschnittsziele anhand geeigneter Kriterien bewertet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.02.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021