Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

EFRE (IWB)

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 29.10.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Projekte zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Kommunen.

Förderziel

Direkte oder indirekte CO2-Einsparung. Gleichzeitig können die Kommunen durch die Nutzung erneuerbarer Energien Bürger informieren und zur Nachahmung anregen, da sie Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien sowohl selbst realisieren als auch offen kommunizieren.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung

Zuwendungsempfänger

Die Förderung richtet sich an Kommunen sowie Vereine und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Unternehmen im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über Zuschüsse und Darlehen.

Beschreibung

Das Programm dient der Unterstützung von Kommunen bei der Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in ihrem eigenen Wirkungskreis z. B. in öffentlichen Liegenschaften. Gefördert werden Projekte zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und klimaschutzbezogener Öko-Innovationen, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie deren Speicherung sowie weitere innovative Projektideen im Bereich des Klimaschutzes. Bei geplanten investiven Maßnahmen wird eine Bestandsaufnahme vor Investitionsbeginn vorgenommen und die Zielerreichung in geeigneter Weise überprüft. Vorgesehen sind vor allem Energieeffizienzmaßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, wie z. B. Abwärmenutzung, Energieeffizienzsteigerungen in Gebäuden oder Beleuchtungsoptimierung (LED-Beleuchtung), auch im Außenbereich.

Zielgruppe

Siehe Zuwendungsempfänger.

Projektauswahlkriterien

Großer Wert wird bei der Förderung auf innovative Ideen und Anwendungen sowie die Nutzung von Synergien im Sinne eines möglichst mehrdimensionalen Beitrags zu den energie- und klimaschutzpolitischen Zielen des Landes (v. a. Verbesserung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energien, Aufbau dezentraler Energieversorgungsstrukturen, Versorgungssicherheit) gelegt. Auch Projekte, die eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit haben sowie zur Nachahmung anregen, werden besonders gewürdigt. Entscheidend sind darüber hinaus direkte und indirekte Klimaschutzeffekte.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 27.10.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Im Rahmen dieser Investitionspriorität ist in Abhängigkeit von den Ergebnissen der hierzu durchzuführenden Ex-ante-Bewertung der Einsatz eines Finanzinstruments beabsichtigt. Dabei handelt es sich um einen revolvierenden Fonds, mit dem zum Beispiel durch die Vergabe von Darlehen die Realisierung von Klimaschutzprojekten u. a. in Kommunen, Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen unterstützt werden soll.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021