Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 29.10.2014).
Kurzbeschreibung
Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen (einschließlich Landes- und Bundesstraßen in kommunaler Baulast) mit Radwegen beabsichtigt.
Förderziel
Durch die Verbesserung der landesweiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissionsarmen Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen erhöht und einer Verlagerung bzw. Vermeidung von Pkw-Fahrten angestrebt. Dies dient der Zielstellung einer Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an die Gebietskörperschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern in deren Zuständigkeitsbereich der Aus- und/oder Neubau von (auch grenzüberschreitenden) Radwegen fällt.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebietskörperschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern in deren Zuständigkeitsbereich der Aus- und/oder Neubau von (auch grenzüberschreitenden) Radwegen fällt.
Beschreibung
Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbstständigen und straßenbegleitenden Radwegen u. a. als Teil des Straßenbauprogramms des Landes bzw. der kommunalen Radwegekonzepte. Gefördert werden die Bauausgaben für Straßen begleitende und selbständige Radwege, inklusive Grunderwerb im Rahmen der gültigen Förderfähigkeitsbestimmungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Zielgruppe
Siehe Zuwendungsempfänger.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl sollen vor allen Dingen folgende Parameter bei der Prioritätensetzung Berücksichtigung finden:
- Der Beitrag des Projekts zum Lückenschluss in einer bestehenden Radwegeverbindung.
- Die verkehrliche Belastung der Straße bei straßenbegleitenden Radwegen.
- Die Übereinstimmung mit den Radverkehrsplanungen der Ämter für Raumordnung und Landesplanung.
- Die erwartete Nutzung des Radwegs im Alltagsverkehr (Schüler-, Berufs- und Einkaufsverkehr), insbesondere durch die Verbesserung der Anbindung von Bahn- und Bushaltepunkten für den Fahrradverkehr.
- Die Einbindung in touristische Radrouten oder Radfernwege.
Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Radwegekonzept, in dem grundsätzlich alle Radwege Berücksichtigung finden. Dieses Netzkonzept wird die Grundlage für die inhaltliche Abstimmung zwischen kommunalen Vorhaben und solchen des Landes bilden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023