Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

EFRE (IWB)

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 29.10.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, zur Gestaltung des Wohnumfeldes und der Grünvernetzung sowie Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Lärmvermeidung.

Förderziel

Durch die Maßnahme wird die Innentwicklung der Städte gestärkt und damit eine weitere Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche vermindert. Der leichte Zugang zu ausreichend großen und attraktiven Erholungsflächen reduziert den Freizeitverkehr und führt indirekt zu einer weiteren Umweltentlastung mit Bezug auf die Schutzgüter Klima, Luft und Lärm.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Die Förderung richtet sich an die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgelegten Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Förderfähige Gebietskulisse

Im Landesentwicklungsprogramm festgelegte Ober- und Mittelzentren.

Art der Unterstützung

Die Unterstützung der Projektkosten erfolgt in der Regel über Zuschüsse.

Beschreibung

Die geförderten Maßnahmen umfassen die Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, die Gestaltung des Wohnumfeldes und der Grünvernetzung sowie Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Lärmvermeidung.

 

Zu den geförderten umweltbezogenen Aktivitäten, die für die nachhaltige Stadtentwicklung im Bereich der Wohnumfeldverbesserung und Grünvernetzung typisch sind, gehören u. a. die Pflanzung von Straßenbegleitgrün und Baumreihen oder das Anlegen von Grünflächen und Stadtteilparks, soweit sich diese in den Ober- und Mittelzentren bzw. in deren direktem Umland befinden. Im Rahmen der Inwertsetzung und Revitalisierung von Brachflächen werden die Beseitigung von Kontaminationen und die Sanierung von Boden und Grundwasser gefördert. Soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, soll dabei dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Darüber hinaus erstreckt sich die Förderung auf den Abriss und die Beräumung leer stehender dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude und dazu gehörender Infrastrukturen. Die Maßnahme umfasst auch –unter der Voraussetzung eines nachvollziehbaren Nutzungskonzeptes– die Förderung für die nachhaltige gewerbliche, touristische oder öffentliche Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und Gebäudeleerständen einschließlich ihrer Erschließung.

 

Darüber hinaus werden gezielte und beschränkte verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der städtischen Umweltqualität unterstützt, d. h. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verminderung des Umgebungslärms, zur Neuordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs und zur Entflechtung von verschiedenen Verkehrsträgern, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen und Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch Verringerung der Unfallgefahren beitragen. Der Neubau von Straßen wird im Rahmen dieser Maßnahme nicht unterstützt.

 

Die Maßnahme führt zu einer Vielzahl von positiven Effekten auf verschiedene Umweltschutzgüter, insbesondere auch die menschliche Gesundheit, und in der Summe zu einer erheblich verbesserten Umwelt- und Aufenthaltsqualität in den städtischen Gebieten.

Zielgruppe

Siehe Zuwendungsempfänger.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK). Jede Stadt, die EFRE-Mittel für entsprechende Projekte beantragen möchte, muss ein solches Konzept vorlegen. Ausgehend von der Unterschiedlichkeit der lokalen Bedingungen und spezifischen Bedarfslagen müssen in den ISEK umfassend die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen dargestellt werden, mit denen das jeweilige Ober- bzw. Mittelzentrum des Landes konfrontiert ist. Ein derartiges Konzept muss zwingend auf alle fünf genannten Dimensionen der Integrierten Stadtentwicklung ausgerichtet sein und deren inhaltlich-fachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang skizzieren. Ein wesentliches Element des integrierten Ansatzes ist zudem, dass die lokalen Akteure und Entscheidungsträger in einem dialogorientierten Verfahren in die Erarbeitung der ISEK eingebunden werden.

 

Die EFRE-Förderung konzentriert sich auf die ökologischen und sozialen Herausforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Für eine EFRE-Förderung ist erforderlich, dass in jedem ISEK als Rahmen für die Auswahl von einzelnen Projekten die beiden thematischen Ziele 6 und 9 in einer geeigneten integrierten Weise miteinander verbunden werden. Durch die Fördermaßnahmen, die seitens einer Stadt für die Einreichung bei den EFRE-Wettbewerbsaufrufen des Landes ausgewählt werden, müssen im Laufe der Förderperiode beide thematischen Ziele angesprochen werden. Die Projekte sollen nicht völlig unabhängig voneinander stehen, sondern im Kontext der Strategie entwickelt werden. Bei der Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung werden nur Projekte unterstützt, die einem der genannten spezifischen Ziele der Investitionspriorität 6c, 6e und 9b dienen. Unter dem Dach der ISEK können und müssen die Städte allerdings auch Strategien und Handlungsfelder entwickeln, die nicht in den Handlungsrahmen dieser Prioritätsachse fallen. Die entsprechenden Maßnahmen und Projekte können dann entweder aus den drei anderen Achsen dieses Programms gefördert werden, so lange dies nach Maßgabe der jeweiligen spezifischen Ziele zulässig ist. Oder sie können aus externen Förderprogrammen wie z. B. dem ESF oder den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung finanziert werden.

 

Eine Förderung von Objekten mit Nutzungsdefiziten (z. B. brachliegende Flächen oder leerstehende Gebäude) kann nur unter der Voraussetzung eines nachvollziehbaren und finanziell tragfähigen Nachnutzungskonzeptes erfolgen. Die Förderung für die nachhaltige gewerbliche, touristische oder öffentliche Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und Gebäudeleerständen einschließlich ihrer Erschließung erfolgt ebenfalls unter der Voraussetzung eines nachvollziehbaren Nutzungskonzeptes.

 

Der Neubau von Straßen wird im Rahmen dieser Maßnahme nicht unterstützt.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der durch den EFRE geförderten Projekte erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen. Die Ober- und Mittelzentren wurden zur Konzeptüberarbeitung bzw. Strategie-Erarbeitung/Fortschreibung mit Darstellung von prioritären Handlungsfeldern nebst Projektideen aufgerufen. Die fachliche Bewertung der vorgelegten Strategien erfolgt unter Beteiligung des Städte- und Gemeindetages und wird den Städten bis Ende 2014 mitgeteilt.

 

Einmal jährlich werden die Ober- und Mittelzentren des Landes zur Einreichung einer Auswahl von förderwürdigen Vorhaben für alle Handlungsfelder aufgerufen. Da zu erwarten ist, dass das Investitionsvolumen der eingereichten Projektanträge das vorhandene Budget überschreitet, erfolgt die Förderung grundsätzlich in einem wettbewerblich orientierten Verfahren, d. h. die finale Projektauswahl unter allen Anträgen wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, in dem das Wirtschaftsministerium (WM), die fachlich zuständigen Stellen sowie der Städte- und Gemeindetag vertreten sind; zudem erhalten auch die Wirtschafts- und Sozialpartner die Gelegenheit zur Mitwirkung im Auswahlgremium. Dabei ist die Durchführung eines jährlichen wettbewerblichen Auswahlverfahrens vorgesehen.

 

Die Projektauswahl erfolgt in zwei Stufen. Die Kommunen nehmen unter der Gesamtheit von potentiell durchführbaren Projekten für ihre Stadt zur Umsetzung ihrer –im Dialog mit lokalen Akteuren und Entscheidungsträgern aufgestellten– ISEK eine Auswahl von Projekten vor, die sie im Rahmen der Wettbewerbsaufrufe für eine Förderung anmelden (1. Stufe). Bei mehreren Projektvorschlägen wird eine Rangordnung festgelegt („Ranking“). Das Abstimmungsverfahren zur Auswahl der Projekte ist zu dokumentieren (z. B. Beschluss der Stadtvertretung). Die Dokumentation ist der Bewerbung um Fördermittel beizulegen. Die Rolle der städtischen Behörden wird in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde festgelegt. Die von den einzelnen Kommunen gesetzten Prioritäten werden bei der 2. Stufe der Projektauswahl durch das Auswahlgremium auf Landesebene in die Gesamtbetrachtung der vorausgewählten Projekte aller Mittel- und Oberzentren einbezogen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 12.10.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Projekte, die nicht in den Handlungsrahmen dieser Prioritätsachse fallen, können aus den drei anderen Achsen dieses Programms gefördert werden, solange dies nach Maßgabe der jeweiligen spezifischen Ziele zulässig ist, oder aus externen Förderprogrammen finanziert werden.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung

Beschreibung

In der Prioritätsachse (PA) 4 werden die drei Investitionsprioritäten (IP) 6c, 6e und 9b zusammengeführt, um einen integrierten und thematisch kohärenten Ansatz zu gewährleisten, mit dem die Wirkung und Effektivität der Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung gesteigert werden kann. Grundlage der Förderung bilden Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, in denen die Handlungsansätze zur Beseitigung von besonderen demografischen, wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Problemlagen, mit denen die Ober- und Mittelzentren des Landes konfrontiert sind, differenziert dargestellt werden müssen. Insbesondere sind in den Konzepten die Herausforderungen und Lösungsansätze, die mit den beiden thematischen Zielen 6 und 9 in der gemischten PA 4 verfolgt werden, in einer integrierten Weise zu verbinden.

 

Die Einrichtung der für die Erstellung der Entwicklungskonzepte notwendigen Strukturen und die Steuerung der Prozesse erfolgen in Eigenverantwortung der Städte; eine breite Beteiligung von Bürger/innen und partizipative Verfahren sollen gewährleistet sein. Die Mittel- und Oberzentren reichen auf Grundlage ihrer Stadtentwicklungskonzepte und einer innerhalb der Stadt jeweils abgestimmten Auswahl Projektanträge ein. Die Auswahl der Projekte erfolgt grundsätzlich in einem Wettbewerbsverfahren – nach Maßgabe von mit dem Begleitausschuss abgestimmten Auswahlkriterien – unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft. Nach der Auswahl und Entscheidung über die Projekte, die mit EFRE-Mitteln finanziert werden, erfolgt die Umsetzung der Förderung vor Ort durch die städtischen Akteure , wobei natürlich die Gesamtverantwortung für die Förderung und die entsprechenden Kontroll- und Prüftätigkeiten bei der Verwaltungsbehörde bzw. fachlich zugeordneten zwischengeschalteten Stelle verbleiben.

Fördergebietseingrenzung

Ober- und Mittelzentren des Landes.

Anpassung Förderrichtlinie

Auf der Maßnahmenwebseite können Sie Anpassungen zur Förderrichtlinie einsehen.

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021