Erstellung von gebietsbezogenen und integrierten Analysen, Strategien und Konzepten zur CO2-Vermeidung

EFRE (IWB)

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bremen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 02.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Kosten für die Erstellung von gebietsbezogenen Analysen, integrierten Strategien und Konzepten zur CO2-Vermeidung.

Förderziel

Ziel ist es, den CO2-Ausstoß der Fördergebiete im Ausgangszustand festzustellen sowie verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem Fokus auf die ortsspezifischen Gegebenheiten und Bedarfe zu beleuchten, um geeignete investive Förderprojekte zu identifizieren.

Fördergegenstände

Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Begünstigte der Förderung sind öffentliche Stellen, die mit der Verwaltung der betrachteten Gebiete betraut sind.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Um einen ganzheitlichen Blick auf ausgewählte gewerblich genutzte Stadtgebiete, inklusive ihrer Wechselwirkung mit angrenzenden nutzungsgemischten Stadtgebieten, ihrer stadtstrukturellen Verflechtungen und der angesiedelten Nutzer sicherzustellen, wird als Voraussetzung für die konkrete Förderung von Projekten zur CO2-Reduktion zunächst eine Analyse und Konzepterstellung vorgeschaltet. Die Förderung unterstützt die Erstellung von gebietsbezogenen Analysen, integrierten Strategien und Konzepten zur CO2-Vermeidung. Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse für die Kosten einer extern vergebenen Analyse-, Strategie- und Konzepterstellung gewährt.

 

Ziel ist es, dass zwei integrierte Konzepte zur CO2-Reduktion für bestimmte städtische Gebiete entwickelt und umgesetzt werden, die verschiedene Handlungsfelder, z. B. die energetische Gebäudesanierung, die Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme und sonstige technische Infrastrukturen, die Flächengestaltung sowie die Themen Verkehr, Mobilität und Logistik, miteinander verknüpfen.

Zielgruppe

Siehe Zuwendungsempfänger.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Bei der Ausschreibung der Konzepte wird auf die Verknüpfung der Konzepterarbeitung mit Plänen gemäß RL 2008/50 EG berücksichtigt. Voraussetzung für die Auswahl der beiden Gebiete ist das Vorliegen eines integrierten Konzeptes zur CO2-Vermeidung, das Reduktionspotenziale in mindestens zwei der oben genannten Handlungsfelder aufzeigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Das spezifische Ziel 6 wird durch zwei aufeinander aufbauende Aktionen umgesetzt. Im Rahmen dieser Aktion (6a) werden für zwei geeignete Stadtgebiete zunächst jeweils eine Analyse/Strategie zur Verminderung des CO2-Ausstoß erstellt, die konzeptionelle Grundlage ist für die Auswahl einer Reihe von investiven und nicht-investiven Projekten, die in der Aktion "Projekte zur Umsetzung der integrierten Konzepte" (6b) gefördert werden. Diese Aktion 6a ist der Aktion 6b entsprechend zeitlich vorgeschaltet.

 

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind auch positive Wirkungen auf die Luftqualität, insbesondere auf die Menge von Feinstaub und Stickstoffdioxiden, sowie auf die in der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings) festgelegten Nationalen Emissionshöchstmengen und die Zielsetzungen der Luftqualitätspläne zu erwarten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE - ggf. auch unter Beteiligung des ESF - vorgesehen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des EFRE über die Möglichkeiten zur Umsetzung von fondsübergreifenden Fördermaßnahmen oder kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner.

 

Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel in der Maßnahme "Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers" sind integrierte Entwicklungskonzepte (IEK), in deren Rahmen themenübergreifend, gebietsbezogen Handlungsansätze umgesetzt werden, indem bauliche, funktionale und infrastrukturelle Aufwertungen mit sozio-ökonomisch ausgerichteten Instrumenten und Maßnahmen im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungspolitik entwickelt werden. Die IEK beinhalten einen umfassenden und langfristig angelegten Beteiligungsprozess, der nicht nur die fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleistet, sondern im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und runden Tischen auch die aktive Mitarbeit der lokalen Bevölkerung sowie der im Quartier verankerten Einrichtungen, Akteure und Stadtteilpolitik/Beiräte umfasst.

 

Erstes Kriterium für die Auswahl der Stadtgebiete ist die Ausprägung des Benachteiligungsgrades im Sozialraummonitoring. Zudem muss gewährleistet sein, dass ausreichend Anknüpfungspunkte für die Förderung der lokalen Ökonomie im Quartier vorhanden sind. Eine weitere Bedingung bei der Auswahl der Gebiete ist deshalb der Fokus auf gewachsene, funktionsgemischte Gemenge- und Quartierslagen mit einer ausreichend großen zentralörtlichen Bedeutung sowie einer kritischen Masse an kleingewerblichen Betriebsstrukturen.

 

Integrierte Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden zudem auch in "Projekten zur Umsetzung der integrierten Konzepte" umgesetzt, wobei der thematische Schwerpunkt entsprechend der Prioritätsachse auf der Senkung der CO2-Emissionen liegt.

 

Städte als dicht bebaute, funktionsgemischte und verkehrlich stark beanspruchte und vernetzte Siedlungsräume sind prädestiniert für die Entwicklung und Umsetzung ortsspezifischer und thematisch integrierter Konzepte, in denen verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem ganzheitlichen Blick auf verschiedene Nutzungen, Energieverbraucher, technische Infrastrukturen und Mobilitätserfordernisse zusammengedacht werden können. Die konzeptionelle Grundlage für die Förderung im spezifischen Ziel 6 sind auch hier integrierte Entwicklungskonzepte, in denen die Handlungsfelder energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme, technische Infrastrukturen, Flächengestaltung sowie Verkehr, Mobilität und Logistik miteinander verknüpft und mit einem Fokus auf die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten, Bedarfe und Nutzer/Akteure umgesetzt werden können.

 

Der ESF im Land Bremen kann einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung benachteiligter Quartiere und Stadtteile leisten. Ziel der ESF-Förderung ist es daher, den unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven und innerhalb ihrer Stadtteile Rechnung zu tragen und einer Verstärkung der Disparitäten entgegenzuwirken bzw. zu einer Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Stadtteilen und zwischen den beiden Städten Bremen und Bremerhaven beizutragen. Letzteres kann durch eine Stärkung der Ressourcen in den benachteiligten Stadtteilen sowie durch die Unterstützung des Einzelnen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen. Um die Bedeutung dieses Ziels zu unterstreichen, wurde bereits in der ESF-Förderperiode 2007–2013 ein entsprechendes Querschnittsziel für die Umsetzung der Programme formuliert. Die zukünftigen ESF-Interventionen sollen weiterhin in diesem Sinne umgesetzt werden, das Querschnittsziel wird auch in der neuen Förderperiode 2014–2020 gelten. Eine besondere Rolle spielt die sozialräumliche Dimension. Hier ist zum einen die Berücksichtigung der sozialräumlichen und sozialintegrativen Ausrichtung in den zentralen Programmen (Beschäftigungsförderung, offene arbeitsorientierte Beratung bzw. Stadtteilberatung, LOS) geplant. Zum anderen soll eine Verknüpfung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln anderer relevanter Programme (z. B. EFRE) erfolgen.

Fonds

Im Rahmen der IEK wird zudem auch der Einsatz weiterer Förderansätze geplant, z. B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder des Sozialfonds (ESF).

Fördergebietseingrenzung

Die Förderung konzentriert sich auf solche Quartiere, die besonders stark von Armut, Ausgrenzung und den Folgen der sozialräumlichen Polarisierung betroffen sind. Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte

Stand: Juli 2021