Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bremen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 02.12.2014).
Kurzbeschreibung
Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den integrierten Konzepten in Aktion 6a werden in dieser Maßnahme investive und nicht-investive Projekte aus den Handlungsfeldern Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme und sonstige technische Infrastrukturen, Nachhaltiger Verkehr/Mobilität und Modellprojekte für den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien umgesetzt.
Förderziel
Das spezifische Ziel ist es, im Rahmen der Umsetzung der Konzepte (Aktion 6a) einen Beitrag dazu zu leisten, dass die CO2-Emissionen verbrauchergruppenübergreifend bis zum Ende der Förderperiode um 20 bis 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Die Träger der in den gebietsbezogenen und integrierten Analysen, Strategien und Konzepten (Aktion 6a) ermittelten prioritären Infrastrukturen/Ansatzpunkten zur CO2-Vermeidung.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.
Beschreibung
Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den integrierten Konzepten in Aktion 6a werden mögliche Handlungsfelder definiert und beschrieben, in denen investive und nicht-investive Projekte umgesetzt werden können.
Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden:
Insbesondere die Gebäude der öffentlichen Hand sollten Vorbild in Bezug auf Umweltschutz und Energieeffizienz sein, weisen jedoch häufig einen Investitionsstau auf. Der EFRE kann im Rahmen der integrierten Konzepte in den entsprechenden Gebieten daher Investitionen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausrüstung und der Gebäudeenergieversorgung in bestehenden öffentlichen Gebäuden fördern.
Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme und sonstige technische Infrastrukturen:
Die Förderung kann Investition z. B. für die Optimierung der quartiersbezogenen Energieversorgung beispielsweise durch die Einbeziehung von Wärmesenken und Wärmequellen in eine zentrale Wärmeversorgung unterstützen, um die Voraussetzungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu verbessern oder überhaupt erst zu schaffen und die Voraussetzungen für eine lokale Nutzung von Abwärmepotenzialen zu verbessern. Gefördert werden können ebenfalls Investitionen zum Einsatz von intelligenten Verteilersystemen zur optimierten quartiersbezogenen Steuerung des Energieverbrauchs, wie z. B. der Einbau und die Vernetzung von intelligenten Zählern und Schaltstationen. Die Förderung richtet sich dabei auf die Aspekte, die über einen einzelbetrieblichen Ansatz hinausgehen und nicht bereits durch andere Fördermechanismen wie das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) abgedeckt sind. Des Weiteren können durch die Förderung wichtige technische Infrastrukturen in den Quartieren energieeffizient ausgestaltet werden. Z. B. kann die öffentliche Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Lampen umgestellt werden.
Nachhaltiger Verkehr/Mobilität:
Die Förderung unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätslösungen in den geförderten Gebieten sowie in Gebieten, die verkehrstechnisch mit diesen verknüpft sind. Die geförderten CO2-effizienten Mobilitätslösungen setzen dabei an den drei Aspekten Verkehrsverlagerung auf CO2-effizientere Verkehrsträger, Verringerung der CO2-Emissionen aller Verkehrsträger und der Verkehrsvermeidung an.
Modellprojekte für den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien:
Um für städtische Gebiete mit überwiegend gewerblicher Nutzung innovative Lösungen zur CO2-Reduktion zu realisieren, können durch die Förderung Modellprojekte zum Einsatz kohlenstoffarmer Technologien unterstützt werden. Gefördert würde dabei die Erprobung und Demonstration neuer kohlenstoffarmer Technologien oder neuer Anwendungsgebiete dieser Technologien. Die Förderung adressiert gezielt den Übergang von FuE-Aktivitäten zur Marktgängigkeit der Technologien und schafft durch Investitionsanreize im Zusammenhang mit der Etablierung CO2-effizienter Lösungen u. a. Synergien zum Horizont-2020 Antrag „Smart City Überseestadt Bremen“. Unterstützt werden Projekte zur Anwendung kohlenstoffarmer Technologien in allen Bereichen, die für die Entwicklung der städtischen Gebiete und ihre gewerbliche Nutzung relevant sind. Dazu gehören z. B. neue Formen der Abwärmenutzung (z. B. Nutzung von Abwasserwärme, Stromerzeugung aus Niedertemperaturwärme, nicht leitungsgebundene Transportsysteme für Wärmeenergie) oder innovative Antriebe (z. B. Nutzung emissionsarmer Brennstoffe).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Auswahl der beiden Gebiete ist das Vorliegen eines integrierten Konzeptes zur CO2-Vermeidung, das Reduktionspotenziale in mindestens zwei der genannten Handlungsfelder aufzeigt. Bei den geplanten investiven Maßnahmen im Bereich der Sanierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen wird eine Bestandsaufnahme vor Investitionsbeginn vorgenommen und die Zielerreichung in geeigneter Weise überprüft. Die geförderten Gebäude müssen einen grundlegenden energetischen Sanierungsbedarf aufweisen, d. h., es werden keine isolierten Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung gefördert. Dabei werden nur die Teile der Investition unterstützt, die die CO2-Reduktion ermöglichen.
Projektauswahlkriterien
Die investiven Projekte in den skizzierten Potenzialbereichen und Maßnahmen (Gebäude, Energieversorgung, Mobilität, Verbreitung kohlenstoffarmer Technologien) sind Ergebnis der jeweils vorgeschalteten gebietsbezogenen Analysen, Strategien und Konzepten zur CO2-Vermeidung. Die Auswahl der konkreten EFRE-Projekte erfolgt auf Basis der Analyseergebnisse, wobei solche Projekte prioritär gefördert werden, die den größten Energieeinspareffekt erwarten lassen oder Demonstrationscharakter haben.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Das spezifische Ziel wird durch zwei aufeinander aufbauende Aktionen umgesetzt. Im Rahmen der Aktion 6a werden für zwei geeignete Stadtgebiete zunächst jeweils eine Analyse/Strategie zur Verminderung des CO2-Ausstoß erstellt, die konzeptionelle Grundlage ist für die Auswahl einer Reihe von investiven und nicht-investiven Projekten, die in Aktion 6b gefördert werden. Die Aktion 6a ist der Aktion 6b entsprechend zeitlich vorgeschaltet.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind auch positive Wirkungen auf die Luftqualität, insbesondere auf die Menge von Feinstaub und Stickstoffdioxiden, sowie auf die in der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings) festgelegten Nationalen Emissionshöchstmengen und die Zielsetzungen der Luftqualitätspläne zu erwarten.