Projekte zur Umsetzung der integrierten Konzepte

EFRE (IWB)

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bremen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 02.12.2014).

Kurzbeschreibung

Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den integrierten Konzepten in Aktion 6a werden in dieser Maßnahme investive und nicht-investive Projekte aus den Handlungsfeldern Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme und sonstige technische Infrastrukturen, Nachhaltiger Verkehr/Mobilität und Modellprojekte für den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien umgesetzt.

Förderziel

Das spezifische Ziel ist es, im Rahmen der Umsetzung der Konzepte (Aktion 6a) einen Beitrag dazu zu leisten, dass die CO2-Emissionen verbrauchergruppenübergreifend bis zum Ende der Förderperiode um 20 bis 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Die Träger der in den gebietsbezogenen und integrierten Analysen, Strategien und Konzepten (Aktion 6a) ermittelten prioritären Infrastrukturen/Ansatzpunkten zur CO2-Vermeidung.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Beschreibung

Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den integrierten Konzepten in Aktion 6a werden mögliche Handlungsfelder definiert und beschrieben, in denen investive und nicht-investive Projekte umgesetzt werden können.

 

Energieeffizienz in (öffentlichen) Gebäuden:
Insbesondere die Gebäude der öffentlichen Hand sollten Vorbild in Bezug auf Umweltschutz und Energieeffizienz sein, weisen jedoch häufig einen Investitionsstau auf. Der EFRE kann im Rahmen der integrierten Konzepte in den entsprechenden Gebieten daher Investitionen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausrüstung und der Gebäudeenergieversorgung in bestehenden öffentlichen Gebäuden fördern.

 

Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme und sonstige technische Infrastrukturen:
Die Förderung kann Investition z. B. für die Optimierung der quartiersbezogenen Energieversorgung beispielsweise durch die Einbeziehung von Wärmesenken und Wärmequellen in eine zentrale Wärmeversorgung unterstützen, um die Voraussetzungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu verbessern oder überhaupt erst zu schaffen und die Voraussetzungen für eine lokale Nutzung von Abwärmepotenzialen zu verbessern. Gefördert werden können ebenfalls Investitionen zum Einsatz von intelligenten Verteilersystemen zur optimierten quartiersbezogenen Steuerung des Energieverbrauchs, wie z. B. der Einbau und die Vernetzung von intelligenten Zählern und Schaltstationen. Die Förderung richtet sich dabei auf die Aspekte, die über einen einzelbetrieblichen Ansatz hinausgehen und nicht bereits durch andere Fördermechanismen wie das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) abgedeckt sind. Des Weiteren können durch die Förderung wichtige technische Infrastrukturen in den Quartieren energieeffizient ausgestaltet werden. Z. B. kann die öffentliche Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Lampen umgestellt werden.

 

Nachhaltiger Verkehr/Mobilität:
Die Förderung unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätslösungen in den geförderten Gebieten sowie in Gebieten, die verkehrstechnisch mit diesen verknüpft sind. Die geförderten CO2-effizienten Mobilitätslösungen setzen dabei an den drei Aspekten Verkehrsverlagerung auf CO2-effizientere Verkehrsträger, Verringerung der CO2-Emissionen aller Verkehrsträger und der Verkehrsvermeidung an.

 

Modellprojekte für den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien:
Um für städtische Gebiete mit überwiegend gewerblicher Nutzung innovative Lösungen zur CO2-Reduktion zu realisieren, können durch die Förderung Modellprojekte zum Einsatz kohlenstoffarmer Technologien unterstützt werden. Gefördert würde dabei die Erprobung und Demonstration neuer kohlenstoffarmer Technologien oder neuer Anwendungsgebiete dieser Technologien. Die Förderung adressiert gezielt den Übergang von FuE-Aktivitäten zur Marktgängigkeit der Technologien und schafft durch Investitionsanreize im Zusammenhang mit der Etablierung CO2-effizienter Lösungen u. a. Synergien zum Horizont-2020 Antrag „Smart City Überseestadt Bremen“. Unterstützt werden Projekte zur Anwendung kohlenstoffarmer Technologien in allen Bereichen, die für die Entwicklung der städtischen Gebiete und ihre gewerbliche Nutzung relevant sind. Dazu gehören z. B. neue Formen der Abwärmenutzung (z. B. Nutzung von Abwasserwärme, Stromerzeugung aus Niedertemperaturwärme, nicht leitungsgebundene Transportsysteme für Wärmeenergie) oder innovative Antriebe (z. B. Nutzung emissionsarmer Brennstoffe).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Auswahl der beiden Gebiete ist das Vorliegen eines integrierten Konzeptes zur CO2-Vermeidung, das Reduktionspotenziale in mindestens zwei der genannten Handlungsfelder aufzeigt. Bei den geplanten investiven Maßnahmen im Bereich der Sanierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen wird eine Bestandsaufnahme vor Investitionsbeginn vorgenommen und die Zielerreichung in geeigneter Weise überprüft. Die geförderten Gebäude müssen einen grundlegenden energetischen Sanierungsbedarf aufweisen, d. h., es werden keine isolierten Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung gefördert. Dabei werden nur die Teile der Investition unterstützt, die die CO2-Reduktion ermöglichen.

Projektauswahlkriterien

Die investiven Projekte in den skizzierten Potenzialbereichen und Maßnahmen (Gebäude, Energieversorgung, Mobilität, Verbreitung kohlenstoffarmer Technologien) sind Ergebnis der jeweils vorgeschalteten gebietsbezogenen Analysen, Strategien und Konzepten zur CO2-Vermeidung. Die Auswahl der konkreten EFRE-Projekte erfolgt auf Basis der Analyseergebnisse, wobei solche Projekte prioritär gefördert werden, die den größten Energieeinspareffekt erwarten lassen oder Demonstrationscharakter haben.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Das spezifische Ziel wird durch zwei aufeinander aufbauende Aktionen umgesetzt. Im Rahmen der Aktion 6a werden für zwei geeignete Stadtgebiete zunächst jeweils eine Analyse/Strategie zur Verminderung des CO2-Ausstoß erstellt, die konzeptionelle Grundlage ist für die Auswahl einer Reihe von investiven und nicht-investiven Projekten, die in Aktion 6b gefördert werden. Die Aktion 6a ist der Aktion 6b entsprechend zeitlich vorgeschaltet.

 

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind auch positive Wirkungen auf die Luftqualität, insbesondere auf die Menge von Feinstaub und Stickstoffdioxiden, sowie auf die in der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings) festgelegten Nationalen Emissionshöchstmengen und die Zielsetzungen der Luftqualitätspläne zu erwarten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE - ggf. auch unter Beteiligung des ESF - vorgesehen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des EFRE über die Möglichkeiten zur Umsetzung von fondsübergreifenden Fördermaßnahmen oder kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner.

 

Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel in der Maßnahme "Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers" sind integrierte Entwicklungskonzepte (IEK), in deren Rahmen themenübergreifend, gebietsbezogen Handlungsansätze umgesetzt werden, indem bauliche, funktionale und infrastrukturelle Aufwertungen mit sozio-ökonomisch ausgerichteten Instrumenten und Maßnahmen im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungspolitik entwickelt werden. Die IEK beinhalten einen umfassenden und langfristig angelegten Beteiligungsprozess, der nicht nur die fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleistet, sondern im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und runden Tischen auch die aktive Mitarbeit der lokalen Bevölkerung sowie der im Quartier verankerten Einrichtungen, Akteure und Stadtteilpolitik/Beiräte umfasst.

 

Erstes Kriterium für die Auswahl der Stadtgebiete ist die Ausprägung des Benachteiligungsgrades im Sozialraummonitoring. Zudem muss gewährleistet sein, dass ausreichend Anknüpfungspunkte für die Förderung der lokalen Ökonomie im Quartier vorhanden sind. Eine weitere Bedingung bei der Auswahl der Gebiete ist deshalb der Fokus auf gewachsene, funktionsgemischte Gemenge- und Quartierslagen mit einer ausreichend großen zentralörtlichen Bedeutung sowie einer kritischen Masse an kleingewerblichen Betriebsstrukturen.

 

Integrierte Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden zudem auch in "Projekten zur Umsetzung der integrierten Konzepte" umgesetzt, wobei der thematische Schwerpunkt entsprechend der Prioritätsachse auf der Senkung der CO2-Emissionen liegt.

 

Städte als dicht bebaute, funktionsgemischte und verkehrlich stark beanspruchte und vernetzte Siedlungsräume sind prädestiniert für die Entwicklung und Umsetzung ortsspezifischer und thematisch integrierter Konzepte, in denen verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem ganzheitlichen Blick auf verschiedene Nutzungen, Energieverbraucher, technische Infrastrukturen und Mobilitätserfordernisse zusammengedacht werden können. Die konzeptionelle Grundlage für die Förderung im spezifischen Ziel 6 sind auch hier integrierte Entwicklungskonzepte, in denen die Handlungsfelder energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme, technische Infrastrukturen, Flächengestaltung sowie Verkehr, Mobilität und Logistik miteinander verknüpft und mit einem Fokus auf die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten, Bedarfe und Nutzer/Akteure umgesetzt werden können.

 

Der ESF im Land Bremen kann einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung benachteiligter Quartiere und Stadtteile leisten. Ziel der ESF-Förderung ist es daher, den unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven und innerhalb ihrer Stadtteile Rechnung zu tragen und einer Verstärkung der Disparitäten entgegenzuwirken bzw. zu einer Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Stadtteilen und zwischen den beiden Städten Bremen und Bremerhaven beizutragen. Letzteres kann durch eine Stärkung der Ressourcen in den benachteiligten Stadtteilen sowie durch die Unterstützung des Einzelnen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen. Um die Bedeutung dieses Ziels zu unterstreichen, wurde bereits in der ESF-Förderperiode 2007–2013 ein entsprechendes Querschnittsziel für die Umsetzung der Programme formuliert. Die zukünftigen ESF-Interventionen sollen weiterhin in diesem Sinne umgesetzt werden, das Querschnittsziel wird auch in der neuen Förderperiode 2014–2020 gelten. Eine besondere Rolle spielt die sozialräumliche Dimension. Hier ist zum einen die Berücksichtigung der sozialräumlichen und sozialintegrativen Ausrichtung in den zentralen Programmen (Beschäftigungsförderung, offene arbeitsorientierte Beratung bzw. Stadtteilberatung, LOS) geplant. Zum anderen soll eine Verknüpfung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln anderer relevanter Programme (z. B. EFRE) erfolgen.

Fonds

Im Rahmen der IEK wird zudem auch der Einsatz weiterer Förderansätze geplant, z. B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder des Sozialfonds (ESF).

Fördergebietseingrenzung

Die Förderung konzentriert sich auf solche Quartiere, die besonders stark von Armut, Ausgrenzung und den Folgen der sozialräumlichen Polarisierung betroffen sind. Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Verkehrsverlagerung
  • Verkehrsvermeidung
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021