Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hamburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Beratungsleistungen in Unternehmen, z. B. für den Aufbau von Energiemanagementsystemen.
Förderziel
Die Maßnahme trägt zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in Hamburger Unternehmen und darüber hinaus zu einer Erhöhung der Flexibilität in der Hamburger Energieversorgung bei. Es wird zudem ein Beitrag geleistet, den Anteil regenerativ hergestellten Stroms im Netz zu erhöhen.
Fördergegenstände
Beratung
Zuwendungsempfänger
Alle Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts.
Dies können Industrieunternehmen, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Einrichtungen mit vergleichbarer Zielrichtung, wie z. B. Wohnungsbauunternehmen und –genossenschaften, Sportvereine, Stiftungen sowie kirchliche oder soziale Einrichtungen sein.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschussförderung und eventueller Einsatz von Finanzinstrumenten.
Beschreibung
Es sollen Beratungsleistungen in Unternehmen, z. B. für den Aufbau von Energiemanagementsystemen gefördert werden. Im Vorfeld der Beratungsleistungen ist zu ermitteln, welcher Aufwand im Unternehmen erforderlich ist, um die Anforderungen eines zertifizierten Energiemanagementsystems zu erfüllen. Darauf aufbauend wird die Beratungsleistung zur Implementierung noch nicht erfüllter Normbestandteile in den Unternehmen gefördert. Mit Abschluss der Beratung liegt eine energetische Bestandsaufnahme für das geförderte Unternehmen vor und das Unternehmen hat ein zertifizierungsfähiges Managementsystem installiert. Dies kann auch als Vorbereitung für Projekte zur intelligenten Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung dienen.
Zielgruppe
Siehe Zuwendungsempfänger.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Im Vorfeld der Beratungsleistungen ist zu ermitteln, welcher Aufwand im Unternehmen erforderlich ist, um die Anforderungen eines zertifizierten Energiemanagementsystems zu erfüllen.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl wird das Ausmaß des Klimaschutzeffektes sowie das Potenzial der Projekte zur Steigerung der unternehmensseitigen Energieeffizienz berücksichtigt. Darüber hinaus sollten die ausgewählten Projekte auch eine positive Wirkung in Bezug auf die Luftqualität, insbesondere Feinstaub und NO2, haben. Die Bewertung erfolgt nach Leitsätzen, mit denen der Projektbeitrag eingeordnet werden kann.
Die Förderprioritäten resultieren aus der Höhe des Projektbeitrages zu den spezifischen Zielen:
- Das Projekt führt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Unternehmen.
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen.
- Die über das Projekt vorgenommene Energieberatungsleistung führt zur Implementierung eines zertifizierungsfähigen Energiemanagementsystems.
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur energetischen Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten, energieverbrauchenden Anlagen in einem Unternehmen.
- Die über das Projekt vorgenommene Energieberatung in Unternehmen dient der Vorbereitung für die intelligente Einbindung von Anlagen in die Energieversorgung.
Laufzeit
Maßnahme wird nicht umgesetzt
Sonstiges
Die im Hamburger EFRE geförderten Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen tragen aufeinander aufbauend zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in Hamburger Unternehmen und darüber hinaus zu einer Erhöhung der Flexibilität in der Hamburger Energieversorgung bei.
Zum Maßnahmenkomplex gehören die:
- Förderung von Energieberatungsleistungen für Unternehmen.
- Installation von Energiecontrollingsystemen.
- Förderung der intelligenten Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung.
Im Rahmen der vorgesehenen Förderung von Projekten ist neben der Zuschussförderung auch der spätere Einsatz eines Finanzinstruments möglich. Vorstellbar ist z. B. die Einrichtung eines ergänzenden revolvierenden Darlehensfonds, um Unternehmen in der Finanzierung notwendiger Investitionen zu unterstützen. Über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Finanzinstruments wird erst im Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms entschieden. Sofern ein Finanzinstrument eingesetzt wird, wird dessen Einrichtung unter Berücksichtigung einer vorher durchzuführenden Ex-Ante-Bewertung erfolgen.