Die Maßnahme wurde aus dem OP gestrichen.
Es ist keine Antragstellung möglich.

Energiecontrollingsysteme in Unternehmen

EFRE (IWB)

Hamburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hamburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Die Installation von Geräten und Systemen für das Energiecontrolling in Unternehmen wird unterstützt.

Förderziel

Die Maßnahmen tragen zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in Hamburger Unternehmen und darüber hinaus zu einer Erhöhung der Flexibilität in der Hamburger Energieversorgung bei. Es wird zudem ein Beitrag geleistet, den Anteil regenerativ hergestellten Stroms im Netz zu erhöhen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Zuwendungsempfänger

Alle Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

Dies können Industrieunternehmen, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Einrichtungen mit vergleichbarer Zielrichtung, wie z. B. Wohnungsbauunternehmen und –genossenschaften, Sportvereine, Stiftungen sowie kirchliche oder soziale Einrichtungen sein.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschussförderung und eventueller Einsatz von Finanzinstrumenten.

Beschreibung

Die Installation von Geräten und Systemen für das Energiecontrolling in Unternehmen wird unterstützt. Denkbar sind Investitionen in Technologien wie z. B. Messgeräte und Messsysteme für Auswertungs- und Visualisierungssoftware. Weiterhin sollen die Kosten für die Aufschaltung der Systeme wie eine zentrale Auswerteeinheit oder Leittechnik gefördert werden.

 

Die Einführung eines Energiecontrollings kann unter anderem auch als Vorbereitung für Projekte zur intelligenten Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung dienen.

Zielgruppe

Siehe Zuwendungsempfänger.

Projektauswahlkriterien

Bei der Projektauswahl wird das Ausmaß des Klimaschutzeffektes sowie das Potenzial der Projekte zur Steigerung der unternehmensseitigen Energieeffizienz berücksichtigt. Darüber hinaus sollten die ausgewählten Projekte auch eine positive Wirkung in Bezug auf die Luftqualität, insbesondere Feinstaub und NO2, haben. Die Bewertung erfolgt nach Leitsätzen, mit denen der Projektbeitrag eingeordnet werden kann.

 

Die Förderprioritäten resultieren aus der Höhe des Projektbeitrages zu den spezifischen Zielen:

  • Das Projekt führt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Unternehmen.
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen.
  • Die über das Projekt vorgenommene Installation von Energiecontrollingsystemen in Unternehmen dient der Vorbereitung für die intelligente Einbindung von Anlagen in die Energieversorgung.
  • Das Projekt ermöglicht das Visualisieren und Auswerten der Energieflüsse im Unternehmen.
  • Das Projekt ermöglicht eine zentrale, bedarfsorientierte Steuerung der energieverbrauchenden Anlagen.

Laufzeit

Maßnahme wird nicht umgesetzt

Sonstiges

Die im Hamburger EFRE geförderten Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen tragen aufeinander aufbauend zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in Hamburger Unternehmen und darüber hinaus zu einer Erhöhung der Flexibilität in der Hamburger Energieversorgung bei.

 

Zum Maßnahmenkomplex gehören die:

  • Förderung von Energieberatungsleistungen für Unternehmen.
  • Installation von Energiecontrollingsystemen.
  • Förderung der intelligenten Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung.

 

Im Rahmen der vorgesehenen Förderung von Projekten ist neben der Zuschussförderung auch der spätere Einsatz eines Finanzinstruments möglich. Vorstellbar ist z. B. die Einrichtung eines ergänzenden revolvierenden Darlehensfonds, um Unternehmen in der Finanzierung notwendiger Investitionen zu unterstützen. Über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Finanzinstruments wird erst im Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms entschieden. Sofern ein Finanzinstrument eingesetzt wird, wird dessen Einrichtung unter Berücksichtigung einer vorher durchzuführenden Ex-Ante-Bewertung erfolgen.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021