Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hamburg 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen, die hauptsächlich bei der Vorbereitung und dem Auf- und Ausbau von Projekten zur intelligenten Einbindung des Unternehmens in die Energieversorgung entstehen.
Förderziel
In dieser Maßnahme geförderte Projekte sollen über die Erhöhung der Energieeffizienz im geförderten Unternehmen hinaus, durch eine flexible Einbindung der Anlagen des Unternehmens in das Energieversorgungsnetz auch einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz der Hamburger Energieversorgung leisten können.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Alle Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts.
Dies können Industrieunternehmen, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Einrichtungen mit vergleichbarer Zielrichtung, wie z. B. Wohnungsbauunternehmen und –genossenschaften, Sportvereine, Stiftungen sowie kirchliche oder soziale Einrichtungen sein.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschussförderung und eventueller Einsatz von Finanzinstrumenten.
Beschreibung
In dieser Maßnahme werden Investitionen von Unternehmen gefördert, die hauptsächlich bei der Vorbereitung und dem Auf- und Ausbau von Projekten zur intelligenten Einbindung des geförderten Unternehmens in die Energieversorgung entstehen. Dies umfasst Vorbereitungen und Aufwendungen für die Einbindung von Energie erzeugenden oder verbrauchenden Anlagen gewerblicher Unternehmen in die Steuerung von Energienetzen, wie z. B. Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Speichersysteme, Wärmerückgewinnungsanlagen und Anlagensteuerungssysteme. Förderfähig sind Investitionen in virtuelle Kraftwerke, die das Zusammenschalten von dezentralen Stromerzeugern und -verbrauchern ermöglichen sowie Aufwendungen für Demand Response-Projekte, die darauf abzielen, den kundenseitigen Strombedarf zukünftig durch eine Flexibilisierung der Last (Lastverschiebung) vermehrt nach dem Stromangebot auszurichten.
Weitere förderfähige Vorhaben im Sinne von innovativen energetischen Verbundprojekten zwischen Unternehmen als Energieabnehmer und dem Energieversorgungsnetz sind z. B. Anlagen, die unternehmensseitige Energienetze mit dem allgemeinen Energieversorgungsnetz intelligenter verbinden, sowie Anlagen zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen für die Wärmebereitstellung in Wärmespeichern im Falle eines Überangebotes im Netz (Power to Heat). Denkbar sind hier beispielsweise die Förderung der Anschaffung und der Installation von KWK-Anlagen, von Wärmepumpen und anderen Anlagen zur Bereitstellung, Einspeisung (Fernwärme) und Speicherung von Wärme im Rahmen von energetischen Verbundprojekten. Hierzu gehört auch das Herstellen von Arealnetzen, die es ermöglichen, direkt an das Unternehmen angrenzende Liegenschaften mit dem unternehmensseitigen Wärmenetz zu verbinden.
Zielgruppe
Siehe Zuwendungsempfänger.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl wird das Ausmaß des Klimaschutzeffektes sowie das Potenzial der Projekte zur Steigerung der unternehmensseitigen Energieeffizienz berücksichtigt. Darüber hinaus sollten die ausgewählten Projekte auch eine positive Wirkung in Bezug auf die Luftqualität, insbesondere Feinstaub und NO2, haben. Die Bewertung erfolgt nach Leitsätzen, mit denen der Projektbeitrag eingeordnet werden kann.
Die Förderprioritäten resultieren aus der Höhe des Projektbeitrages zu den spezifischen Zielen:
- Das Projekt führt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Unternehmen.
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen.
- Das Projekt fördert die Verbindung der unternehmensseitigen Energienetze mit den allgemeinen Energieversorgungsnetzen (Strom, Wärme, Gas).
- Das Projekt ermöglicht die Versorgung angrenzender Betriebe mit Energie aus den Anlagen des Unternehmens.
- Das Projekt unterstützt die Interaktion energieerzeugender Anlagen des Unternehmens mit den Energieversorgungsnetzen.
- Das Projekt ermöglicht die Speicherung von Wärme oder Strom.
- Das Projekt unterstützt die vermehrte Aufnahme von erneuerbaren Energien in die Energienetze.
- Die Investition ermöglicht die externe, netzabhängige Steuerung des Energiebedarfs von Anlagen nach dem Angebot erneuerbarer Energien im Netz.
- Das Projekt leistet einen Beitrag zum Gesamtumbau der Energieversorgung. Durch das Projekt wird ein Beitrag zur Stabilität der Energieversorgung geleistet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.04.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die im Hamburger EFRE geförderten Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen tragen aufeinander aufbauend zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in Hamburger Unternehmen und darüber hinaus zu einer Erhöhung der Flexibilität in der Hamburger Energieversorgung bei.
Zum Maßnahmenkomplex gehören die:
- Förderung von Energieberatungsleistungen für Unternehmen.
- Installation von Energiecontrollingsystemen.
- Förderung der intelligenten Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung.
Im Rahmen der vorgesehenen Förderung von Projekten ist neben der Zuschussförderung auch der spätere Einsatz eines Finanzinstruments möglich. Vorstellbar ist z. B. die Einrichtung eines ergänzenden revolvierenden Darlehensfonds, um Unternehmen in der Finanzierung notwendiger Investitionen zu unterstützen. Über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Finanzinstruments wird erst im Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms entschieden. Sofern ein Finanzinstrument eingesetzt wird, wird dessen Einrichtung unter Berücksichtigung einer vorher durchzuführenden Ex-Ante-Bewertung erfolgen.