Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Investitionen zur energetischen Sanierung sowie der Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien in diesen.
Förderziel
Den Energieverbrauch im öffentlichen Dienstleistungssektor wirkungsvoll reduzieren. Durch seine Vorbildfunktion soll der öffentliche Dienstleistungssektor dabei auch zu Investitionen auch anderer privater wie gewerblicher Akteure anregen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Maßnahme gilt für das gesamte Stadtgebiet
Beschreibung
Einen Schwerpunkt der Förderung bilden Investitionen in öffentliche und systemrelevante Verwaltungen und Einrichtungen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr und Stadtreinigung.
Die Einsparmöglichkeiten des Energieverbrauchs sind vorab zu ermitteln. Bestandteil der Förderung können daher Beratungsmaßnahmen zur Energieeffizienz sein, die z. B. die Analyse von Einsparpotenzialen beinhalten und die den möglichen Investitionen in der Regel vorgeschaltet sind. Im Sinne einer Nachsorge zur Sicherung der langfristigen Nachhaltigkeit können nach Durchführung der Investitionen weitere Beratungen oder auch Schulungen in Anspruch genommen werden. Es wird somit ein integrierter Ansatz (Beratung-Investition-Nachsorge) verfolgt. Im Sinne dieses Ansatzes kann auch die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen gefördert werden.
Die Förderung betrifft:
- Energieeffiziente, technologieoffene Lösungen im Bereich z. B. der:
- Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik.
- Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Wärmeerzeugung, Kälte-/Klimatechnologie, Lüftung).
- Stoffstrom-/Ressourceneffizienz.
- KWK.
- Erneuerbare Energien: Die Programme verfolgen einen technologieoffenen
Ansatz und werden vorrangig zur Unterstützung der Wärmeerzeugung aus
erneuerbaren Energien (Geothermie, Biogas, Solarthermie, Abwasser- und
Abluftwärme) eingesetzt.
Zielgruppe
Berliner Bevölkerung, insbesondere Nutzerinnen und Nutzer der geförderten Einrichtungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung aus dem EFRE soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen.
Nicht förderfähig sind Investitionen in den Wohnungsbau. Es werden nur Gebäude gefördert, die der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. die einem öffentlichen Zweck dienen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Anträgen der Projektträger durch die fachlich zuständige Verwaltung oder einen durch sie beauftragten Dienstleister oder Geschäftsbesorger. Eine Antragstellung ist während der Laufzeit der Richtlinien kontinuierlich möglich. Es werden nur Vorhaben ausgewählt, die rechtzeitig bis zum Ende der Förderperiode abgeschlossen und abgerechnet werden können. Zudem muss jegliche staatliche Finanzierung im Rahmen dieses Programmes zum Zeitpunkt ihrer Gewährung die verfahrens und materiell-rechtlichen Bedingungen der staatlichen Beihilfevorschriften erfüllen.
Projektauswahlkriterien
Das wichtigste Auswahlkriterium ist der Effizienzwert eines Vorhabens (d.h. die CO2Verringerung, die pro Einsatz von 1 Mio. € zuschussfähiger Gesamtausgaben in dem Vorhaben erreicht werden kann). Die Ergebnisse eines Energieaudits (im Sinne einer Analyse des Energieverbrauchsprofils eines Gebäudes, Unternehmens oder Prozesses, sowie Identifikation und Quantifizierung der kosteneffizienten Energieeinsparpotentiale) werden Bestandteile der einzureichenden Unterlagen bei Antragstellung (z.B. in Form von Gebäudeenergieausweisen). Sie sind Grundlage zur Berechnung der Projektindikatoren. Zusätzlich wird die Möglichkeit eröffnet, dass bei Bedarf die vorgeschaltete Analyse von Einsparpotenzialen auch Teil der Förderung sein kann.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.02.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023