Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Verkehrsmaßnahmen, die hinsichtlich einer Verschiebung des Modal Split zugunsten des Umweltverbunds und damit zur CO2-Reduktion besonders geeignet und effizient sind.
Förderziel
Verschiebung des Modal Split unter den Verkehrsträgern hin zu dem CO2-freien nichtmotorisierten Verkehr sowie zum öffentlichen Nahverkehr.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen. Antragsberechtigt für die Förderung von (Fahrzeugen mit) innovativen Antriebssystemen sind die Hauptverwaltung, die Bezirksverwaltungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Beschreibung
Es werden Verkehrsmaßnahmen gefördert, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ergeben und die hinsichtlich einer Verschiebung des Modal Split zugunsten des Umweltverbunds und damit zur CO2-Reduktion besonders geeignet und effizient sind. Neben der Schließung von Netzlücken und der Verbesserung der multimodalen Verknüpfungen der Verkehrsmittel im Umweltverbund ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine verstärkte Ausrichtung der Investitionen hinsichtlich der Qualifizierung vorhandener Infrastruktur (u. a. Attraktivität und Barrierefreiheit) notwendig.
Geplant ist:
- Die Schließung von Netzlücken und punktuelle Netzergänzungen bei der Straßenbahninfrastruktur um Gebietserschließungen zu ermöglichen und den Einzugsbereich bzw. den potenziellen Nutzerkreis und die Attraktivität der Straßenbahn zu erhöhen (Erschließung von wichtigen Verknüpfungspunkten im ÖPNV und von Entwicklungsgebieten, Ermöglichung anderer Organisationsformen bzw. Betriebskonzepte, d. h. anderer Linienangebote, Takte u. ä.).
- Die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur durch den Bau, Ausbau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen (Bau von gesonderten Radwegen bzw. Asphaltierung von Pflasterdecken; Umbau von Knotenpunkten mit Unfallhäufungen einschließlich Querungshilfen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit; Bau eigenständiger Radfahrer- und Fußgängerbrücken; Markierung von Radfahrstreifen zur Schließung von Netzlücken und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit).
- Die bessere Vernetzung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV, indem bspw. die erforderlichen Abstellanlagen an Bahnhöfen bereit gestellt werden, damit bei längeren Wegen über eine Vernetzung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds auch hier entsprechende Verlagerungspotenziale genutzt werden können.
- Die verbesserte Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierungen von Umsteigezeiten und damit Reisezeiten, um entsprechende Impulse für eine stärkere Nutzung des ÖPNV zu setzen.
- Der weitere Ausbau des ÖPNV im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung um auf die demografische Entwicklung durch Alterung der Gesellschaft vorbereitet zu sein.
- Die Förderung der modellhaften Erprobung von (Fahrzeugen mit) innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen, die zur Reduzierung von CO2 und Treibhauseffekten beitragen.
Zielgruppe
Bewohnerinnen und Bewohner, deren Wege auch mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds abgewickelt werden könnten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen müssen sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr ergeben.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Anträgen der Projektträger durch die fachlich zuständige Verwaltung oder einen durch sie beauftragten Dienstleister oder Geschäftsbesorger.
Projektauswahlkriterien
Das wichtigste Auswahlkriterium bei den Aktionen ist der Effizienzwert eines Vorhabens (d. h. die CO2 Verringerung, die pro Einsatz von 1 Mio. € zuschussfähiger Gesamtausgaben in dem Vorhaben erreicht werden kann). In den vorgesehenen Wettbewerben werden Projektvorschläge, die alle anderen Rahmenbedingungen erfüllen, anhand des Effizienzwertes zur Förderung ausgewählt. Über die Wettbewerbe hinaus sollen aber auch beispielhafte Leuchtturmvorhaben (z. B. besonders innovative Vorhaben) gefördert werden.
Der Fahrzeugankauf ist nur innerhalb von modellhaften Projekten und in Ausnahmefällen möglich.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.02.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023