Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Strategientwicklung und die Weiterentwicklung und Detaillierung bestehender Strategien und Konzepte sowie der Umsetzung besonders innovativer Klima und Ressourcen schonender Technologien und Produkte in Modell- und Demonstrationsprojekten.
Förderziel
Die Förderung der Strategieentwicklung und die Durchführung berlinspezifischer angewandter Forschungsvorhaben im Bereich Klimaschutz sollen sicherstellen, dass die investiven Aktionen den größtmöglichen Beitrag zur Zielerreichung liefern.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen sowie geeignete Transferstellen und Unternehmen.
Beschreibung
Vorgesehene Maßnahmen:
- Technologieoffene Bewertung und Vergleich vorliegender innovativer Technologien vor dem regionalen Kontext Berlins. Geplant sind hier Studien und Potenzialabschätzungen, beispielsweise zum optimalen Einsatz von erneuerbaren Energien oder zum Klimaschutzpotenzial grüner Infrastruktur in innerstädtischen Räumen.
- Umsetzung anwendungsbezogener Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben durch private und öffentliche Akteure. Diese Maßnahmen sollen zur Weiterentwicklung und zum Einsatz innovativer Technologien in Unternehmen und im Land Berlin führen. Dabei handelt es sich um Technologien und deren strategische Überprüfung, die entwickelt werden oder deren Entwicklungsphase bereits abgeschlossen ist. Mit Unterstützung von Unternehmen sollen Forschungseinrichtungen daher Verbundvorhaben und Demonstrationsprojekte durchführen. Die Förderung umfasst investive und nicht investive Maßnahmen, fokussiert auf die Bereiche Energie und Klimaschutz. Beispielsweise kann in einem Pilot- oder Demonstrationsvorhaben auch das Innovationspotenzial von grüner Infrastruktur (z. B. Dach- und Mauerbegrünung) für den Klimaschutz dargestellt werden.
- Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Teilplanungen und Konzepte, um eine zielgerichtete und effiziente Förderung von Investitionen in den Klimaschutz zu gewährleisten bzw. innovative Technologien im Klimaschutz unter Berliner Rahmenbedingungen möglichst effektiv und zügig zu nutzen. Die vorhandenen Handlungsempfehlungen müssen weiter konkretisiert und priorisiert werden. Geplant ist beispielsweise die Weiterentwicklung bestehender Stadtentwicklungskonzepte zur CO2-Einsparung, die Entwicklung dezentraler Energiekonzepte, die Fortschreibung der Strategien, wie etwa des STEP-Klima, und die Erweiterung des Mobilitätsmanagements. In einer geplanten Potenzialstudie zur Abwasserwärmenutzung soll z. B. untersucht werden, ob in Berlin ein aussichtsreiches Potenzial zur Abwasserwärmenutzung vorhanden ist, wo und in welcher Höhe das Wärmeangebot zu erwarten ist und welche technischen, genehmigungsseitigen und finanziellen Randbedingungen (berlinspezifisch) für die Realisierung der identifizierten Abwasserwärmepotenziale bestehen. Diese Ergebnisse können dann in bestehenden bzw. künftigen Konzepten (z. B. StEP Ver- und Entsorgung, Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept) berücksichtigt werden.
Zielgruppe
Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen sowie geeignete Transferstellen und Unternehmen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Es wird nur anwendungsorientierte Forschung gefördert und in der Förderrichtlinie berücksichtigt. Eine Förderung aus dem EFRE soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen.
Auswahlverfahren
Die zu fördernden Konzepte, Studien, Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben werden unter Hinzuziehung von Expertengremien bzw. -einschätzungen auf der Basis von Bewertungskriterien ausgewählt.
Projektauswahlkriterien
Bewertet wird der Modellcharakter des Projektes. Darüber hinaus werden weitere spezifische, auf den Wirtschaftsbereich oder den jeweiligen inhaltlichen Fokus des Projektes bezogene Merkmale, wie z. B. der Innovationsgrad, der Beitrag zum Klimaschutz, die Optimierung bestehender Prozesse, die energetische Verbesserung, die Verbesserung der Ressourceneffizienz, die Verringerung von CO2-Emissionen oder auch die Ganzheitlichkeit des Ansatzes bewertet. Mögliche weitere Auswahlkriterien sind fachspezifische und regionalwirtschaftliche Aspekte, wie auch die Einbindung von Unternehmen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.02.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023