Verbesserung der Natur und Umwelt in sozial benachteiligten Quartieren

EFRE (IWB)

Berlin

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl und Verbesserung der Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in sozial benachteiligten Quartieren.

Förderziel

Ziel ist es, die Anzahl und die Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in den sozial benachteiligten Quartieren und innerhalb der Innenstadt auch in den unmittelbar angrenzenden Gebieten (ausgenommen sind die Parkanlage „Großer Tiergarten“ sowie der Ortsteil „Mitte“) zu erhöhen und zu verbessern.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinigungen, die dem Naturschutz dienen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Unternehmen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Maßnahme gilt für das gesamte Stadtgebiet

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die bauliche Anpassung von Park- und Grünanlagen. Dazu gehören u. a. der Umbau der Vegetationsbestände und ein auf zukünftige Entwicklungen angelegtes, innovatives Wassermanagement der Grünanlagen und angrenzender Straßenräume sowie die Schaffung oder Neugestaltung von Spiel- und Bewegungsflächen. Durch die Sanierung und Neugestaltung der Anlagen sollen deren Erholungs-, Speicher- und Kühlungsfunktionen und die Attraktivität und Aufenthaltsqualität in den Park- und Grünanlagen erhöht werden.

Ergänzt wird der Förderansatz in dieser Investitionspriorität durch die bessere Vernetzung von Grünflächen sowohl für die Berliner Bevölkerung zur
Unterstützung der Naturerfahrung in der Stadt, als auch für die natürliche Flora und Fauna (Biotopverbund). Hierzu gehören die Schließung von Lücken im Freiraumsystem z. B. entlang der Gewässerränder, aufgegebener Bahnanlagen oder Grünstrukturen im Siedlungszusammenhang. Durch die
Schaffung von Biotopverbunden kann eine bessere Qualität der Grün- und Freiflächen z. B. in Bezug auf die Biodiversität erreicht werden.

Weitere wichtige Instrumente stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen (insbesondere Lärm- und Schadstoffminderungsmaßnahmen), Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Qualität (beispielsweise der Biodiversität) im Stadtgebiet sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau von lokal wirksamen grünen Ausgleichspotentialen dar (wie z. B. Maßnahmen zur Regenwassernutzung, zur Hofbegrünung, Pocket Parks oder Fassadenbegrünungen).

Zielgruppe

Zielgruppen sind lokale Akteure im Rahmen integrierter Strategien, Bewohnerinnen und Bewohner in den benachteiligten Quartieren (insbesondere von Armut betroffene Familien sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Integrationshemmnissen).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Investitionspriorität 6e erfolgt in enger Verknüpfung mit den Fördermaßnahmen zur Investitionspriorität 9b. Für beide Investitionsprioritäten sollen die integrierten quartiersbezogenen Entwicklungskonzepte die Grundlage für die Entwicklung und Auswahl der Fördermaßnahmen bilden, die in enger Abstimmung mit den lokalen Akteuren und unter Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgen.

 

Die ausgewählten Vorhaben müssen mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) bzw. den Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepten (IHEK) für die ZIS II-Fördergebiete im Einklang stehen. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen entweder in dem jeweiligen INSEK oder IHEK benannt werden oder der Bedarf, auf den eine Maßnahme reagiert (wie z. B. Umbau und bauliche Anpassung von Grünanlagen mit Einfluss auf das jeweilige Quartier), in dem jeweiligen INSEK oder IHEK beschrieben wurde.

 

Bei den integrierten Konzepten handelt es sich um gebietsbezogene Bedarfsanalysen bzw. Entwicklungskonzepte, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, wie den jeweiligen Quartiersmanagement-Teams, den Fachämtern und Einrichtungen vor Ort, Facharbeitsgruppen auf Senatsebene und den Fachbereichen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt wurden. Alle Konzepte enthalten Inhalte für beide thematischen Ziele der Mischachse und sprechen die fünf Dimensionen (soziale, ökologische, klimatische, wirtschaftliche und demographische Herausforderungen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind) gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1301/2013 an.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Anträgen der Projektträger durch die fachlich zuständige Verwaltung oder einen durch sie beauftragten Dienstleister oder Geschäftsbesorger. Eine Antragstellung ist während der Laufzeit der Richtlinien kontinuierlich möglich. Es werden nur Vorhaben ausgewählt, die rechtzeitig bis zum Ende der Förderperiode abgeschlossen und abgerechnet werden können. Zudem muss jegliche staatliche Finanzierung im Rahmen dieses Programmes zum Zeitpunkt ihrer Gewährung die verfahrens und materiell-rechtlichen Bedingungen der staatlichen Beihilfevorschriften erfüllen.

Projektauswahlkriterien

Maßgebliche inhaltliche Kriterien sind:

  • Anpassung an den Klimawandel:
    Anpassung der Vegetationsstrukturen (Artenauswahl und Standorte) an den Klimawandel, Verbesserung der Klimawirksamkeit der Grünanlagen für die umliegenden, klimatisch belasteten Wohngebiete.
  • Anpassung an den demographischen Wandel:
    Etablierung von neuen oder zusätzlichen Nutzungsangeboten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung besonderer Anforderungen z. B. an die Barrierefreiheit, für Migrant/innen, Kinder und Jugendliche.
  • Beitrag zur Biodiversität:
    Qualifizierung der Grünanlagen als urbaner Lebensraum für Flora und Fauna, in dem Naturerfahrung, Naturverständnis und Umweltbildung integriert sind.
  • Partizipation:
    Erarbeitung modellhafter und breit angelegter Beteiligungskultur mit besonderem Fokus auf sozial Benachteiligte.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 05.02.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei integrierten Ansätzen zur Verbesserung der sozialen Integration und Teilhabechancen sowie zur Verbesserung der grünen Infrastruktur und zur Verringerung der gesundheitsbedingten Umweltbelastungen in den benachteiligten Gebieten. Neben der EFRE-Förderung kommen in den Gebieten auch weitere Förderungen und Ansätze des Bundes, der Länder und der EU zum Einsatz, wie z. B. Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung, bildungs- und sozialpolitische Programme oder Maßnahmen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (vgl. Operationelles Programm ESF). Die Zusammenführung und Bündelung verschiedener Förderansätze und Programme erfolgt auf der Grundlage von integrierten quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten, in denen wirtschaftliche, soziale, demografische, ökologische und verkehrliche Aspekte abgebildet werden.

 

Hinweis: Die ESF-Förderung erfolgt dabei zielgruppenspezifisch und - in Abgrenzung zum EFRE - daher nicht gebietsbezogen. Zur Klärung, ob ein konkretes Fördervorhaben der integrierten Stadtentwicklung aus weiteren Programmen, wie dem ESF, gefördert werden kann, wird empfohlen sich auf der Webseite bzw. bei den zuständigen Ansprechpartnern zu informieren.

 

Aufbauend auf den bestehenden Strukturen erfolgt die Entwicklung und Umsetzung der integrierten Stadtentwicklungsmaßnahmen auch in der neuen Förderperiode in ressortübergreifender und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der programmverantwortlichen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und weiteren Senatsverwaltungen sowie den auf lokaler Ebene für die Durchführung der Quartiersverfahren und die Umsetzung der Projekte verantwortlichen Bezirksverwaltungen. Darüber hinaus werden in den Gebieten ansässige Institutionen und Unternehmen, wie z. B. Wohnungsunternehmen, Stadtteilzentren, Schulen oder Gewerbe- und Einzelhandelsunternehmen, frühzeitig in den Quartiersentwicklungsprozess eingebunden, um weitere personelle und finanzielle Ressourcen zu mobilisieren. Die intensive Vernetzung und Beteiligung von lokalen Akteuren sowie von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt u. a. mit Hilfe von Vor-Ort-Büros, in denen Quartiersmanager/innen als Ansprechpartner/innen agieren, sowie durch den Einsatz von Beteiligungsgremien (wie z. B. Quartiersräte oder Bewohnerjurys) und fachübergreifenden Arbeitsgruppen.

Fonds

EFRE

Fördergebietseingrenzung

Es wird auf Gebiete fokussiert, die durch besondere, sich überlagernde Problemlagen gekennzeichnet sind.

REACT-EU

Diese Maßnahme wird mit Mitteln der REACT-EU Förderung unterstützt.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021