Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Berlin 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl und Verbesserung der Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in sozial benachteiligten Quartieren.
Förderziel
Ziel ist es, die Anzahl und die Qualität der Grünanlagen und Naherholungsgebiete in den sozial benachteiligten Quartieren und innerhalb der Innenstadt auch in den unmittelbar angrenzenden Gebieten (ausgenommen sind die Parkanlage „Großer Tiergarten“ sowie der Ortsteil „Mitte“) zu erhöhen und zu verbessern.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinigungen, die dem Naturschutz dienen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Unternehmen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Maßnahme gilt für das gesamte Stadtgebiet
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist der Umbau und die bauliche Anpassung von Park- und Grünanlagen. Dazu gehören u. a. der Umbau der Vegetationsbestände und ein auf zukünftige Entwicklungen angelegtes, innovatives Wassermanagement der Grünanlagen und angrenzender Straßenräume sowie die Schaffung oder Neugestaltung von Spiel- und Bewegungsflächen. Durch die Sanierung und Neugestaltung der Anlagen sollen deren Erholungs-, Speicher- und Kühlungsfunktionen und die Attraktivität und Aufenthaltsqualität in den Park- und Grünanlagen erhöht werden.
Ergänzt wird der Förderansatz in dieser Investitionspriorität durch die bessere Vernetzung von Grünflächen sowohl für die Berliner Bevölkerung zur
Unterstützung der Naturerfahrung in der Stadt, als auch für die natürliche Flora und Fauna (Biotopverbund). Hierzu gehören die Schließung von Lücken im Freiraumsystem z. B. entlang der Gewässerränder, aufgegebener Bahnanlagen oder Grünstrukturen im Siedlungszusammenhang. Durch die
Schaffung von Biotopverbunden kann eine bessere Qualität der Grün- und Freiflächen z. B. in Bezug auf die Biodiversität erreicht werden.
Weitere wichtige Instrumente stellen Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastungen (insbesondere Lärm- und Schadstoffminderungsmaßnahmen), Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Qualität (beispielsweise der Biodiversität) im Stadtgebiet sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau von lokal wirksamen grünen Ausgleichspotentialen dar (wie z. B. Maßnahmen zur Regenwassernutzung, zur Hofbegrünung, Pocket Parks oder Fassadenbegrünungen).
Zielgruppe
Zielgruppen sind lokale Akteure im Rahmen integrierter Strategien, Bewohnerinnen und Bewohner in den benachteiligten Quartieren (insbesondere von Armut betroffene Familien sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Integrationshemmnissen).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Investitionspriorität 6e erfolgt in enger Verknüpfung mit den Fördermaßnahmen zur Investitionspriorität 9b. Für beide Investitionsprioritäten sollen die integrierten quartiersbezogenen Entwicklungskonzepte die Grundlage für die Entwicklung und Auswahl der Fördermaßnahmen bilden, die in enger Abstimmung mit den lokalen Akteuren und unter Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgen.
Die ausgewählten Vorhaben müssen mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) bzw. den Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepten (IHEK) für die ZIS II-Fördergebiete im Einklang stehen. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen entweder in dem jeweiligen INSEK oder IHEK benannt werden oder der Bedarf, auf den eine Maßnahme reagiert (wie z. B. Umbau und bauliche Anpassung von Grünanlagen mit Einfluss auf das jeweilige Quartier), in dem jeweiligen INSEK oder IHEK beschrieben wurde.
Bei den integrierten Konzepten handelt es sich um gebietsbezogene Bedarfsanalysen bzw. Entwicklungskonzepte, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, wie den jeweiligen Quartiersmanagement-Teams, den Fachämtern und Einrichtungen vor Ort, Facharbeitsgruppen auf Senatsebene und den Fachbereichen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt wurden. Alle Konzepte enthalten Inhalte für beide thematischen Ziele der Mischachse und sprechen die fünf Dimensionen (soziale, ökologische, klimatische, wirtschaftliche und demographische Herausforderungen, mit denen städtische Gebiete konfrontiert sind) gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1301/2013 an.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Anträgen der Projektträger durch die fachlich zuständige Verwaltung oder einen durch sie beauftragten Dienstleister oder Geschäftsbesorger. Eine Antragstellung ist während der Laufzeit der Richtlinien kontinuierlich möglich. Es werden nur Vorhaben ausgewählt, die rechtzeitig bis zum Ende der Förderperiode abgeschlossen und abgerechnet werden können. Zudem muss jegliche staatliche Finanzierung im Rahmen dieses Programmes zum Zeitpunkt ihrer Gewährung die verfahrens und materiell-rechtlichen Bedingungen der staatlichen Beihilfevorschriften erfüllen.
Projektauswahlkriterien
Maßgebliche inhaltliche Kriterien sind:
- Anpassung an den Klimawandel:
Anpassung der Vegetationsstrukturen (Artenauswahl und Standorte) an den Klimawandel, Verbesserung der Klimawirksamkeit der Grünanlagen für die umliegenden, klimatisch belasteten Wohngebiete. - Anpassung an den demographischen Wandel:
Etablierung von neuen oder zusätzlichen Nutzungsangeboten für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung besonderer Anforderungen z. B. an die Barrierefreiheit, für Migrant/innen, Kinder und Jugendliche. - Beitrag zur Biodiversität:
Qualifizierung der Grünanlagen als urbaner Lebensraum für Flora und Fauna, in dem Naturerfahrung, Naturverständnis und Umweltbildung integriert sind. - Partizipation:
Erarbeitung modellhafter und breit angelegter Beteiligungskultur mit besonderem Fokus auf sozial Benachteiligte.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.02.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023