Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

EFRE (IWB)

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in ausgewählten öffentlichen Nichtwohngebäuden.

Förderziel

Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung der Energieeinsparungen, Förderung des Ausbaus einer Energieinfrastruktur aus erneuerbaren Energien und die Schaffung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Umbau hin zu einer Energieversorgung aus erneuerbaren Energien und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereinigungen (keine Vereine), juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Art der Unterstützung

Die Förderung kann durch rückzahlbare Unterstützung oder Zuschüsse erfolgen.

Beschreibung

Im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien werden Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in ausgewählten öffentlichen Nichtwohngebäuden gefördert. Gefördert wird ausschließlich die umfassende, energetisch optimierte Modernisierung unter Einsatz passivhaustauglicher Bautechniken, durch die ein dem Anforderungsniveau von Passivhäusern angenäherter Heizwärmebedarf des Gebäudes erreicht wird. Davon ausgenommen sind überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren, deren energetische Ertüchtigung/ Modernisierung die Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) in wirtschaftlich vertretbarem Umfang überschreiten soll. In geeigneten Fällen wird der verstärkte Einsatz Erneuerbarer Energien in Betracht gezogen.

Zielgruppe

Eigentümer öffentlicher Gebäude, Auszubildende und Beschäftigte.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen, durch die der jährliche Heizwärmebedarf des öffentlichen Gebäudes auf maximal 25 kWh pro Quadratmeter reduziert wird. Bei bauteilbezogenen Investitionsmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und Spezialbauten sowie energetischen Modernisierungsvorhaben von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren kann eine geringere Reduktion des Heizwärmebedarfs zugelassen werden, wenn ein baulicher Modernisierungsbedarf der Bildungsstätte mittels Fachgutachten festgestellt wird.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.11.2019

Ende der Maßnahme: 30.06.2021

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021