Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden sollen besonders innovative und vorbildliche Vorhaben zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Nutzung Erneuerbarer Energiequellen, zur Speicherung von Energie, zur Netz- und Systemintegration, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Vorhaben im Bereich der Elektromobilität, die die Entwicklung neuer Technologien vorantreiben.
Förderziel
Die geförderten Maßnahmen sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen, wie beispielsweise CO2-Emissionen, bewirken.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung
Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereinigungen (keine Vereine), Träger der beruflichen Schulen in Hessen.
Beschreibung
Gegenstand des Förderprogramms sind Vorhaben zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Nutzung Erneuerbarer Energiequellen, zur Speicherung von Energie und zur Netz- und Systemintegration, der Nutzung fortschrittlicher Fertigungstechniken (Advanced Manufacturing), sowie Vorhaben im Bereich der Elektromobilität. Insbesondere sollen Forschungsvorhaben, Entwicklungsvorhaben zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen mit dem Ziel der Anwendung neuer Techniken oder Verfahren, Pilotprojekte zur erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Verfahren, sowie Demonstrationsprojekte zur Anwendung neuer Technologien (jeweils einschließlich deren Dokumentation und Veröffentlichung) gefördert werden.
Es können auch Vorhaben gefördert werden, die der Marktdurchdringung effizienter Technologien dienen. Es werden Technologien gefördert, die marktreif sind, deren Verbreitung am Markt jedoch noch auf unterschiedliche Hemmnisse stößt. Diese werden durch die konkreten Erfahrungen abgebaut. Die geförderten Technologien werden bei weiterer Verbreitung die Entwicklung der Energieproduktivität in Hessen positiv beeinflussen.
Gefördert werden auch Demonstrationsanlagen für Zwecke der Aus- und Weiterbildung in Berufsschulen oder Berufsbildungseinrichtungen der Wirtschaft. Den beruflichen Schulen soll es so ermöglicht werden, ihre Fachräume mit Demonstrationsanlagen für den wachsenden Bereich der Erneuerbaren Energien auszurüsten. Künftige Nachwuchskräfte können so bereits im Rahmen ihrer dualen Ausbildung – im Berufsschulunterricht – an die Arbeit mit E-Mobilität, Photovoltaik, Systemintegration, Biomasse etc. herangeführt werden.
Zielgruppe
Natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereinigungen (keine Vereine), berufliche Schulen im Rahmen der dualen Ausbildung.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gerade durch Pilot- und Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien kann die Verbreitung innovativer Technologien in Hessen vorangebracht werden. Daher wird bei der Förderung von Vorhaben auf deren Übertragbarkeit und die Veröffentlichung der Erfahrungen besonderer Wert gelegt. Dazu soll die Forschungs- und Entwicklungsphase bereits abgeschlossen sein.
Die Förderfähigkeit ist nicht gegeben, wenn für die Maßnahme ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) besteht oder wenn es sich um Maßnahmen handelt, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl wird auf die Übertragbarkeit auf weitere Projekte geachtet. Hierbei ist nicht zwingend erforderlich, dass eine Marktreife sehr kurzfristig zu erwarten ist.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.11.2019
Ende der Maßnahme: 30.06.2021