Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über Energieeffizienztechnologien, zur Energie- und Ressourceneffizienz und ähnlichen Themen sowie die Einrichtung von Energieberatungsstellen.
Förderziel
Die geförderten Maßnahmen sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken, auch durch Steigerung der unabhängigen Information und Beratung über Maßnahmen zur Energieeffizienz und zu Erneuerbaren Energien.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen, die frei von Anbieter-, Hersteller- oder Vertriebsinteressen sind.
Es können Maßnahmen unabhängiger Beratungseinrichtungen, von Berufskammern, Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen zur Information und Qualifikation gefördert werden.
Beschreibung
Es sollen Aktionen zur Vermittlung von Wissen über Energieeffizienztechnologien, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Nutzung und Systemintegration der Erneuerbaren Energien durchgeführt und unterstützt werden, sowie die Information und Beratung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen.
Gefördert wird die Einrichtung (Erstausstattung) von neuen, überörtlichen Energieberatungsstellen und – für eine befristete Zeit – deren personelle Fachbesetzung.
Zielgruppe
Energieverbraucher und -anwender.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Für die Förderung von Energieberatungsstellen sind Stellen, die frei von Anbieter-, Hersteller- und Vertriebsinteressen sind, antragsberechtigt. Einzelberatungen werden nicht gefördert.
Im Falle der Förderung eines Energie-Coachings oder eines Bürgerdialogs muss vor Antragsstellung eine Konzeptidee für die kommunale Leitbildentwicklung oder ein konkretes technologieübergreifendes Projekt im Bereich Energieeffizienz, Systemintegration und Erneuerbare Energien vorhanden sein. Die fachliche Qualifikation der Berater und Experten ist durch Referenzen für die jeweiligen Projekte nachzuweisen.
Die Förderfähigkeit ist nicht gegeben, wenn für die Maßnahme ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) besteht oder wenn es sich um Maßnahmen handelt, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.11.2019
Ende der Maßnahme: 30.06.2021