Förderung von Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen

EFRE (IWB)

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über Energieeffizienztechnologien, zur Energie- und Ressourceneffizienz und ähnlichen Themen sowie die Einrichtung von Energieberatungsstellen.

Förderziel

Die geförderten Maßnahmen sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken, auch durch Steigerung der unabhängigen Information und Beratung über Maßnahmen zur Energieeffizienz und zu Erneuerbaren Energien.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen, die frei von Anbieter-, Hersteller- oder Vertriebsinteressen sind.

 

Es können Maßnahmen unabhängiger Beratungseinrichtungen, von Berufskammern, Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen zur Information und Qualifikation gefördert werden.

Beschreibung

Es sollen Aktionen zur Vermittlung von Wissen über Energieeffizienztechnologien, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Nutzung und Systemintegration der Erneuerbaren Energien durchgeführt und unterstützt werden, sowie die Information und Beratung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen.
Gefördert wird die Einrichtung (Erstausstattung) von neuen, überörtlichen Energieberatungsstellen und – für eine befristete Zeit – deren personelle Fachbesetzung.

Zielgruppe

Energieverbraucher und -anwender.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Förderung von Energieberatungsstellen sind Stellen, die frei von Anbieter-, Hersteller- und Vertriebsinteressen sind, antragsberechtigt. Einzelberatungen werden nicht gefördert.

 

Im Falle der Förderung eines Energie-Coachings oder eines Bürgerdialogs muss vor Antragsstellung eine Konzeptidee für die kommunale Leitbildentwicklung oder ein konkretes technologieübergreifendes Projekt im Bereich Energieeffizienz, Systemintegration und Erneuerbare Energien vorhanden sein. Die fachliche Qualifikation der Berater und Experten ist durch Referenzen für die jeweiligen Projekte nachzuweisen.

 

Die Förderfähigkeit ist nicht gegeben, wenn für die Maßnahme ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) besteht oder wenn es sich um Maßnahmen handelt, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.11.2019

Ende der Maßnahme: 30.06.2021

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021