Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte.
Förderziel
Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen im öffentlichen Raum.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Mittel für Energie- und Klimaschutz sollen bevorzugt in den EFRE-Vorranggebieten verausgabt werden: Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie die Odenwaldregion im Regierungsbezirk Darmstadt sowie die Gemeinde Biblis.
Mit den EFRE-Vorranggebieten gleichgestellt werden ggf. auch Standorte, die während der Programmlaufzeit von akuten oder gravierenden Strukturproblemen betroffen sind. Auch bleibt für den Fall, dass sich die sozio-ökonomische Datenlage erheblich verändert, eine Anpassung des Vorranggebietes vorbehalten.
Beschreibung
Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte. Die Konzepte können als regionale oder örtliche Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie für einzelne Siedlungsgebiete und einzelne Liegenschaften (objektbezogene Energiekonzepte) erstellt werden. Die Energie- und Klimaschutzkonzepte sollen insbesondere frühzeitig die relevanten Akteure und Investoren einbeziehen, um ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln. Dabei sind besonders die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Entwicklung von neuen Finanzierungsformen wie zum Beispiel das Contracting oder Genossenschaftsmodelle zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Die Bevölkerung, alle Energieverbraucher und -anwender.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die ausgewählten Projekte müssen auf einer integrierten Stadtentwicklungskonzeption basieren, in der mindestens zwei der thematischen Ziele adressiert sind. Neue Konzepte können nur gefördert werden, wenn kein Konzept vorliegt, das jünger als acht Jahre ist. Es werden insbesondere innovative technische oder organisatorische Ansätze gefördert, die sich in angemessenem Umfang übertragen lassen. Die zur Förderung angemeldeten Projekte müssen aus dem integrierten Handlungskonzept des Antragstellers ableitbar sein und dessen Entwicklungsziele verfolgen. Die Erstellung solcher Handlungskonzepte mit Schwerpunkt Mobilität oder Klimaschutz ist ebenfalls förderfähig.
Auswahlverfahren
Bei der Auswahl der Integrierten Konzepte, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist folgende Vorgehensweise auf Landesebene geplant:
Die Auswahl ist als dreizügiges und zweistufiges Verfahren zu verstehen. Um rasch den verstärkt integriert angelegten Programmansatz realisieren zu können (Berücksichtigung in der Zwischenevaluation), werden die bestehenden Städtebauförderungsstandorte zur Bewerbung um die zusätzlichen europäischen Mittel aufgefordert (Adressatenkreis 1). Sodann können sich um Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bemühende Kommunen zugleich als Standort für das EFRE-Programm bewerben (Adressatenkreis 2). Schließlich steht auf Basis eines Integrierten Entwicklungskonzepts die Bewerbung auch solchen Kommunen offen, die ohne Anspruch auf nationale Städtebaufördermittel allein aus EU-Mitteln finanzierte Projekte, insbesondere in den Investitionsprioritäten 4.2 und 4.3, umsetzen möchten (Adressatenkreis 3).
Die Bewerbungsunterlagen werden allen von der Größenordnung geeigneten hessischen Kommunen zugänglich (schriftliche Information, Online-Bereitstellung) gemacht. Das Land organisiert für alle Adressatenkreise eine informative Auftaktveranstaltung. Die Projektauswahl für regionale oder örtliche Energie- und Klimaschutzkonzepte erfolgt auf der Basis der vorhandenen Bedarfe und Umsetzungskapazitäten.
Projektauswahlkriterien
Die Bewerbungen müssen nachvollziehbar den städtischen Mehrwert der Programmaufnahme darstellen. Sie werden von einem Auswahlgremium nach folgenden Kriterien ausgewählt:
1. Vorlage Integriertes Entwicklungskonzept mit querschnittsorientiertem
Handlungsansatz.
2. Besonderer Bedarf zur Entwicklung innerstädtischer Brachflächen oder
leerstehender Gebäudesubstanz mit stadtbildprägendem Charakter.
3. Besonderer Bedarf bei der Unterstützung der Lokalen Ökonomie, insbesondere
der Migrantenökonomie im Stadtteil.
4. Besonderes Engagement im Bereich Klimaschutz-/Klimaanpassung.
5. Besonderes Engagement im Bereich umweltverträgliche Mobilität.
Kriterium Nr.1 ist zwingend zu erfüllen; bei den spezifischen Kriterien 2-5 muss mindestens eines erfüllt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf kommunaler Ebene, wobei die finale rechtliche und finanzielle Prüfung der Förderfähigkeit bei der Verwaltungsbehörde liegt.
Mit Blick auf die angestrebte Schaffung eines Mehrwertes wird auf die Übertragbarkeit auf weitere Projekte geachtet. Gefördert werden sollen besonders innovative und vorbildliche Vorhaben. Wichtiges Kriterium im Moment der Projektauswahl ist außerdem, dass das zu fördernde Konzept bzw. die zu fördernden Technologien im Sinne ihres Entwicklungspotenzials geeignet und vielversprechend sein müssen. Hier wird im Zweifel auf externen technischen und wissenschaftlichen Sachverstand zurückgegriffen, um Fehlallokationen von Fördermitteln zu vermeiden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.11.2019
Ende der Maßnahme: 30.06.2021